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Weil am Rhein: Gerichtsschulden vollstreckt

Ein verurteilter Mann entzieht sich erfolglos der Strafe, bis er die offenen Justizkosten bezahlt und dem Gefängnis entgeht. Die Bundespolizei vollstreckt den Haftbefehl an einem Grenzübergang in die Schweiz.

Foto: Depositphotos

Weil am Rhein (ost)

Ein Mann, der wegen des Besitzes von illegalen Betäubungsmitteln verurteilt und per Haftbefehl gesucht wurde, versuchte vergeblich, seiner Strafe in Deutschland zu entkommen. Durch die Bezahlung der ausstehenden Gerichtskosten entging er dem Gefängnis.

Am Samstagabend (12.09.2026) wurde der 31-jährige Mann von Zollbeamten am Grenzübergang Weil am Rhein – Autobahn kontrolliert, als er in die Schweiz ausreisen wollte. Bei der Überprüfung stellte sich heraus, dass gegen ihn ein Haftbefehl vorlag. Aufgrund des unerlaubten Besitzes von Betäubungsmitteln wurde der russische Staatsbürger im Jahr 2025 zu einer Geldstrafe von 1.788 Euro verurteilt. Da er weder die Geldstrafe zahlte noch die Ersatzfreiheitsstrafe antrat, wurde vor einigen Wochen ein Haftbefehl gegen ihn erlassen. Die Bundespolizei übernahm die Zuständigkeit für den in der Schweiz ansässigen Mann. Nachdem er die Geldstrafe vor Ort bezahlte, entging er einer Haftstrafe.

Quelle: Presseportal

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