Ein Gericht verhängte mehrjährige Haftstrafe. Nach Abschiebung erneuter Einreiseversuch. Mann muss restliche Strafe verbüßen.
Weil am Rhein: Haftstrafe für Mann,Über vier Jahre in Haft wegen Betäubungsmitteldelikt. Nach Abschiebung erneuter Einreiseversuch und Reststrafe.

Weil am Rhein (ost)
Ein Gericht verhängte eine langjährige Haftstrafe aufgrund eines Betäubungsmitteldeliktes. Nachdem er einen Teil der Strafe abgesessen hatte, wurde der Mann abgeschoben. Nach 22 Jahren versuchte er erneut einzureisen und muss nun den restlichen Teil der Haftstrafe absitzen.
Am Sonntagabend (12.07.2026) wurde der kosovarische Staatsbürger von Bundespolizeikräften am Grenzübergang Weil am Rhein – Palmrainbrücke kontrolliert. Bei der Überprüfung stellte sich heraus, dass gegen den 54-Jährigen immer noch ein Haftbefehl aus dem Jahr 2004 vorlag. Im Jahr 1999 wurde der Mann von einem deutschen Gericht wegen eines Betäubungsmitteldeliktes zu elf Jahren Gefängnis verurteilt. Nachdem er einen Teil der Strafe abgesessen hatte, wurde er in sein Heimatland abgeschoben. Nun reiste der in Frankreich lebende Mann erneut nach Deutschland ein und muss die verbleibenden 1473 Tage seiner Haftstrafe absitzen. Die Bundespolizei verhaftete den Mann und brachte ihn in eine Justizvollzugsanstalt.
Quelle: Presseportal








