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Wendlingen am Neckar: Verdacht auf versuchten Mord und schwere Brandstiftung in Flüchtlingsunterkunft

Ein 31-jähriger Bewohner einer Unterkunft in Bodelshofen soll ein Feuer gelegt haben. Die beiden Beteiligten wurden vorläufig festgenommen, der Beschuldigte befindet sich in Untersuchungshaft.

Foto: Depositphotos

Reutlingen (ost)

Gemeinsame Bekanntmachung der Staatsanwaltschaft Stuttgart und des Polizeipräsidiums Reutlingen

Aufgrund des Verdachts des versuchten Mordes in Verbindung mit versuchter schwerer Brandstiftung führen die Kriminalpolizeidirektion Esslingen und die Staatsanwaltschaft Stuttgart derzeit Ermittlungen gegen einen 31-jährigen Bewohner einer Flüchtlingsunterkunft in Bodelshofen durch. Der Mann soll am Mittwochmorgen (16.10.2024) ein Feuer in dem Gebäude gelegt haben. Er befindet sich derzeit in Untersuchungshaft.

Um 10.10 Uhr wurde der Polizei über den Notruf eine Auseinandersetzung in einer Flüchtlingsunterkunft in der Ötlinger Straße gemeldet, bei der angeblich auch ein Messer verwendet wurde. Die beiden mutmaßlichen Beteiligten, zwei gambische Bewohner im Alter von 29 und 31 Jahren, wurden vor Ort von den alarmierten Polizeibeamten angetroffen und vorläufig festgenommen. Nach aktuellen Informationen waren die Männer in einen körperlichen Streit geraten, der aufgrund von Lärmbelästigung entstanden war. Beide wurden anscheinend leicht verletzt. Ob ein Messer im Spiel war, wird noch ermittelt. Der 31-Jährige soll dann Benzin aus einem Kanister an der Zimmertür seines mutmaßlichen Kontrahenten verschüttet und angezündet haben, nachdem er ihm gedroht hatte, ihn zu verbrennen. Der 29-Jährige konnte jedoch dem Feuer ausweichen und wurde nicht verletzt. Andere Bewohner löschten den Brand, bevor die Feuerwehr eintraf.

Die Verletzungen des 29-Jährigen, die er angeblich bei der Auseinandersetzung erlitten hat, wurden später ambulant im Krankenhaus behandelt. Er wurde anschließend freigelassen.

Auf Antrag der Staatsanwaltschaft Stuttgart wurde der 31-jährige Mann am Donnerstagnachmittag (17.10.2024) dem Haftrichter beim Amtsgericht Stuttgart vorgeführt. Der Richter erließ den Haftbefehl und ordnete die Untersuchungshaft gegen den Beschuldigten an.

Die kriminalpolizeilichen Ermittlungen zum genauen Hergang der Auseinandersetzung dauern an.

Quelle: Presseportal

nf24