Deutsche Strafverfolgungsbehörden sind bundesweit gegen strafbare Internetinhalte vorgegangen, betreffend politisch motivierte Kriminalität.
Wiesbaden: Großrazzia gegen strafbare Internetinhalte

Wiesbaden (ost)
Die deutschen Strafverfolgungsbehörden haben heute in allen 16 Bundesländern Maßnahmen gegen die Verbreitung von strafbaren Inhalten im Internet ergriffen. Der Anlass für diese polizeilichen Maßnahmen waren hauptsächlich Beiträge auf Social-Media-Plattformen, die nach Prüfung durch mehrere Instanzen als strafbar eingestuft wurden. Die Verdächtigen wurden von örtlich zuständigen Polizeidienststellen vorgeladen oder aufgesucht, um Beweise auf ihren Smartphones zu sichern. In einigen Fällen wurden auch Durchsuchungen durchgeführt. Das Ziel dieser Maßnahmen war es auch, die Verdächtigen, die teilweise bereits mehrfach mit solchen Inhalten aufgefallen sind, zu sensibilisieren, dass Straftaten im Internet reale Konsequenzen haben.
Den heutigen Maßnahmen liegen etwa 140 Ermittlungsverfahren zugrunde, die alle Bereiche der politisch motivierten Kriminalität (PMK) abdecken. Etwas mehr als die Hälfte dieser Fälle ist dem Bereich der PMK -rechts- zuzuordnen. Hinzu kommen Fälle aus den Bereichen PMK -links-, PMK -sonstige Zuordnung- sowie vereinzelte Fälle aus den Bereichen PMK -religiöse Ideologie- und PMK -ausländische Ideologie. Die zugrunde liegenden Straftaten umfassen Volksverhetzung (§ 130 StGB), das Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger und terroristischer Organisationen (§ 86a StGB), die Belohnung und Billigung von Straftaten (§ 140 StGB) und Beleidigung (§ 185 StGB). Als Beispiel kann hier das Posten eines Fotos genannt werden, auf dem mehrere Personen den Hitlergruß zeigen und eine Hakenkreuzfahne (§ 86a StGB).
Informationen zu den einzelnen Maßnahmen werden von den Pressestellen der örtlich zuständigen Polizei- und Justizbehörden bereitgestellt.
Das BKA hat die heutigen Maßnahmen in seiner gesetzlichen Funktion als Zentralstelle der deutschen Polizei koordiniert. In dieser zentralen Rolle betreibt das BKA auch die Zentrale Meldestelle für strafbare Inhalte im Internet (ZMI). Die ZMI erhält durch verschiedene Kooperationspartner, wie beispielsweise den Landesmedienanstalten oder staatlich geförderte Meldestellen wie „REspect!“, Erstmeldungen über potenziell strafbare Online-Beiträge. In der ZMI werden diese Beiträge zunächst auf ihre strafrechtliche Relevanz überprüft. Wenn die ZMI eine strafrechtliche Relevanz feststellt, ermittelt sie – wenn möglich – die örtliche Zuständigkeit und leitet die Beiträge an die Strafverfolgungsbehörden im jeweiligen Bundesland weiter. Dort erfolgt eine erneute rechtliche Überprüfung der Inhalte, die gegebenenfalls zur Einleitung von Ermittlungsverfahren, polizeilichen Maßnahmen und schließlich zur abschließenden Entscheidung der Justiz über das weitere Vorgehen führt. Etwa die Hälfte der strafbaren Inhalte, die den heutigen Ermittlungsverfahren zugrunde liegen, wurde über die ZMI gemeldet und dann an die Strafverfolgungsbehörden der Bundesländer zur weiteren Bearbeitung übergeben.
Was können Sie gegen die Verbreitung strafbarer Inhalte im Internet tun? Die Verbreitung strafbarer Inhalte im Internet kann ein Nährboden für Radikalisierung sein und Gewalttaten fördern. Sie können dazu beitragen, die Verbreitung strafbarer Inhalte im Internet zu bekämpfen, indem Sie:
Quelle: Presseportal
Cybercrime-Statistiken in Baden-Württemberg für 2022/2023
Die Cyberkriminalitätsraten in Baden-Württemberg stiegen zwischen 2022 und 2023 leicht an. Im Jahr 2022 wurden 11144 Fälle gemeldet, während es im Jahr 2023 bereits 13531 Fälle waren. Die Anzahl der gelösten Fälle stieg ebenfalls von 4056 im Jahr 2022 auf 4420 im Jahr 2023. Die Anzahl der Verdächtigen stieg von 3146 auf 3473, wobei die Anzahl der männlichen Verdächtigen von 2153 auf 2380 und die Anzahl der weiblichen Verdächtigen von 993 auf 1093 stieg. Die Anzahl der nicht-deutschen Verdächtigen stieg ebenfalls von 1119 auf 1331. Im Vergleich dazu hatte Berlin im Jahr 2023 die höchste Anzahl an gemeldeten Cyberkriminalitätsfällen in Deutschland mit 22125 Fällen.
| 2022 | 2023 | |
|---|---|---|
| Anzahl erfasste Fälle | 11.144 | 13.531 |
| Anzahl der aufgeklärten Fälle | 4.056 | 4.420 |
| Anzahl der Verdächtigen | 3.146 | 3.473 |
| Anzahl der männlichen Verdächtigen | 2.153 | 2.380 |
| Anzahl der weiblichen Verdächtigen | 993 | 1.093 |
| Anzahl der nichtdeutschen Verdächtigen | 1.119 | 1.331 |
Quelle: Bundeskriminalamt








