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Wildunfall in Rheinau – Hinweise der Polizei

Ein 38-Jähriger kollidierte mit einem Wildschwein und erlitt leichte Verletzungen. Polizei warnt vor Gefahren und gibt Verhaltenstipps bei Wildunfällen.

Foto: Depositphotos

Rheinau (ost)

In der Nacht von Mittwoch auf Donnerstag kollidierte ein 38-jähriger Fahrer auf der K5372 mit einem Wildschwein und erlitt neben erheblichen Sachschäden auch leichte Verletzungen. Der Autofahrer war um etwa 22:20 Uhr auf der Kreisstraße von Garnshurst in Richtung Memprechtshofen unterwegs, als das Tier ungefähr 200 Meter vor der Ortschaft die Straße überquerte und mit dem Auto zusammenstieß. Das Wildschwein stürzte kurzzeitig, flüchtete dann aber. Der 38-Jährige wurde leicht verletzt. Der Gesamtsachschaden am Fahrzeug beläuft sich auf etwa 10.000 Euro.

In Bezug auf Wildunfälle weist die Polizei auf Folgendes hin:

Wildtiere können zu jeder Zeit und an jedem Ort auf der Straße auftauchen. Besonders in den Morgen- und Abenddämmerungszeiten sind sie aktiv. Obwohl gefährdete Strecken normalerweise durch das Warnschild “Wildwechsel” gekennzeichnet sind, bedeutet dies nicht, dass die anderen Straßen frei von dieser Gefahr sind.

Deshalb ist es besonders wichtig, im Wald und an unübersichtlichen Stellen auf freiem Feld vorsichtig zu fahren, aufmerksam zu sein und auf die Ränder der Fahrbahn zu achten.

Wenn ein Wildtier auf der Straße steht: Bremsen, hupen und das Fernlicht einschalten – vermeiden Sie riskante Ausweichmanöver in den Gegenverkehr oder den Straßengraben. Dies kann zu schwerwiegenden Schäden oder Verletzungen führen.

Wenn es dennoch zu einem Unfall kommt? Anhalten und die Unfallstelle unbedingt absichern! Dies ist gemäß § 34 der Straßenverkehrsordnung vorgeschrieben. Anschließend ist die Polizei über den Notruf 110 zu informieren.

Halten Sie unbedingt Abstand zu verletzten oder toten Tieren. In beiden Fällen können unvorhersehbare und gefährliche Bewegungen auftreten.

Nehmen Sie auf keinen Fall ein Tier mit, das könnte als Wilderei angesehen werden.

Es ist gesetzlich verboten, ein Tier als Hindernis auf der Fahrbahn zu hinterlassen gemäß § 32 der Straßenverkehrsordnung.

/ls

Quelle: Presseportal

Statistiken zu Verkehrsunfällen in Baden-Württemberg für 2023

Die Verkehrsunfallstatistik für Baden-Württemberg im Jahr 2023 zeigt insgesamt 306644 Unfälle. Davon waren 33630 Unfälle mit Personenschaden, was 10.97% entspricht. Schwerwiegende Unfälle mit nur Sachschaden machten 10355 Unfälle aus, was 3.38% entspricht. Unfälle unter dem Einfluss berauschender Mittel wurden in 1733 Fällen registriert, was 0.57% ausmacht. Die übrigen Sachschadensunfälle beliefen sich auf 260926, was 85.09% entspricht. Innerorts ereigneten sich 25663 Unfälle (8.37%), außerorts (ohne Autobahnen) 13562 Unfälle (4.42%) und auf Autobahnen 3369 Unfälle (1.1%). Insgesamt gab es 369 Getötete, 6139 Schwerverletzte und 36086 Leichtverletzte.

2023
Verkehrsunfälle insgesamt 306.644
Unfälle mit Personenschaden 33.630
Schwerwiegende Unfälle mit nur Sachschaden 10.355
Unfälle unter dem Einfluss berauschender Mittel 1.733
Übrige Sachschadensunfälle 260.926
Ortslage – innerorts 25.663
Ortslage – außerorts (ohne Autobahnen) 13.562
Ortslage – auf Autobahnen 3.369
Getötete 369
Schwerverletzte 6.139
Leichtverletzte 36.086

Quelle: Statistisches Bundesamt (Destatis)

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