Eine 33-Jährige wurde bei der Einreise festgenommen, da sie gegen eine Einreisesperre und eine Restfreiheitsstrafe verstieß.
Zürich: Festnahme nach Fahrt über deutsches Hoheitsgebiet
Weil am Rhein (ost)
Da der Weg des Fernbusses, den sie benutzte, durch deutsches Hoheitsgebiet führte, brach eine 33-Jährige nicht nur eine Einreisesperre. Die Einreise führte auch zur Verbüßung einer Reststrafe von über 800 Tagen.
Beamte der Bundespolizei kontrollierten die bulgarische Staatsbürgerin am Dienstagabend (07.01.25) bei der Einreise am Grenzübergang Weil am Rhein – Autobahn. Die 33-Jährige war Passagierin in einem Fernbus, der aus Zürich kam und nach Paris fuhr. Die Frau war sich bewusst, dass sie nicht nach Deutschland einreisen durfte. Was sie jedoch nicht zu wissen schien, war, dass die Route des Fernbusses durch deutsches Hoheitsgebiet verlief. Neben dem bis 2030 gültigen Einreiseverbot lag auch ein Haftbefehl gegen die Frau vor. Die 33-Jährige wurde wegen Zwangsprostitution zu einer Freiheitsstrafe von sechs Jahren und sechs Monaten verurteilt. Nach ihrer Abschiebung im Jahr 2022 müssen noch 833 Tage Reststrafe verbüßt werden. Aufgrund der Verletzung des Einreiseverbots wurde ein Strafverfahren gegen die Frau eingeleitet. Aufgrund des Haftbefehls wurde sie festgenommen und inhaftiert.
Quelle: Presseportal