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Zürich: Teure Sneaker im Zug

Ein Thailänder wurde bei der Einreise aus der Schweiz mit teuren Sneakern erwischt. Trotz Abbuchungsbetrag und Geschenkerklärung musste er Einfuhrabgaben zahlen.

Zugkontrolle Zoll
Foto: Presseportal.de

Lörrach (ost)

Eine Routinekontrolle im Einreisezug in Höhe Müllheim endete für einen 48-Jährigen Thailänder mit einer kostspieligen Überraschung: Zollbeamte des Hauptzollamts Lörrach stellten bei dem aus Zürich kommenden Mann zwei hochwertige Sportschuhe im Wert von 1.000 Schweizer Franken sicher. Auf die Frage nach anmeldepflichtigen Waren, Geschenken oder neuen Einkäufen verneinte der Reisende zunächst alles. Erst bei der anschließenden Kontrolle seines Reisgepäcks kamen die neuen Schuhe, die ein Geschenk wären, zum Vorschein. Der Mann konnte keine Rechnung vorweisen, zeigte den Zöllnern aber einen Abbuchungsbetrag für beide Sneaker von seinem Konto. Da die Sportschuhe nicht ordnungsgemäß angemeldet wurden, erhoben die Zöllner Einfuhrabgaben in Höhe von 415,– Euro und leiteten ein Steuerstrafverfahren ein. „Bei privaten Einkäufen gilt, Waren, die außerhalb der Freimenge liegen, müssen bei der Einreise in die EU angemeldet werden“, so eine Sprecherin des Hauptzollamts Lörrach. „Wer hier nicht ehrlich ist, riskiert nicht nur Ärger, sondern auch empfindliche Nachzahlungen.“ Der Reisende konnte seine Reise fortsetzen, nachdem er die Einfuhrabgaben entrichtet hatte. Für das Steuerstrafverfahren werden allerdings weitere Kosten auf ihn zukommen. Dies hätte er leicht vermeiden können.

Quelle: Presseportal

nf24