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Zürich: Zollkontrolle auf dem Weg zur Post

Luxustasche im Wert von rund 10.000 Euro nicht angemeldet, Abgaben in Höhe von rund 2.250 Euro fällig. Frau zahlte und konnte weiterfahren.

Bildquelle: Hauptzollamt Singen
Foto: Presseportal.de

Singen (ost)

Eine teure Handtasche im Wert von etwa 10.000 Euro wurde bei der Einreise nicht deklariert. Es sind Abgaben in Höhe von etwa 2.250 Euro fällig.

In Hohentengen wurde Anfang April eine österreichische Frau aus dem Kanton Zug erwischt, die eine Handtasche eines renommierten Designers im Wert von rund 10.000 Euro unverzollt nach Deutschland brachte.

Bei der Kontrolle in der Nähe der Post entdeckten die Zollbeamten im Kofferraum des Autos der 34-jährigen Frau zwei versandfertige Pakete. Die Reisende behauptete, es handle sich um Babykleidung für ihre Freundin in Frankreich, was innerhalb der Freimenge lag und somit keine Beanstandung darstellte. Auf dem Rücksitz des Autos fanden die Zöllner dann noch ein weiteres Paket.

Darin befand sich eine Handtasche eines Luxuslabels, sorgfältig in einem Staubbeutel verpackt. Die Reisende gab an, dass es ihre eigene Tasche sei, die sie für ihre persönlichen Gegenstände nutze. Sie bestritt auch, die Handtasche zu versenden. Eine passende Versandverpackung auf dem Beifahrersitz sei nicht für die Tasche bestimmt gewesen.

In der noch original verpackten Tasche befanden sich keine persönlichen Gegenstände, aber noch die original Luftpolsterfolie sowie die Rechnung und Zahlungsbelege im Karton.

Gegen die Frau wurde ein Steuerstrafverfahren eingeleitet. Die Abgaben für die Tasche betrugen etwa 2.250 Euro. Die Babykleidung wurde innerhalb der Freimenge von 300 Euro zollfrei gelassen.

Nach Begleichung der Abgaben konnte die Frau ihre Reise mit der Tasche fortsetzen.

Das Steuerstrafverfahren wurde an das Hauptzollamt Karlsruhe weitergeleitet.

Ein 34-jähriger Mann aus Zürich versuchte Anfang des Jahres ebenfalls, eine Handtasche desselben Luxuslabels im Wert von 8.650 Euro über das Zollamt Lottstetten nach Deutschland zu bringen. Er gab an, die Tasche koste lediglich 80 Euro.

Zusätzliche Informationen

Die Grenze für Waren, die abgabenfrei aus der Schweiz im privaten Gepäck nach Deutschland eingeführt werden dürfen, liegt derzeit bei 300 Euro. Für Reisende unter 15 Jahren beträgt die Grenze 175 Euro. Bei Überschreitung der Freigrenze sind Einfuhrabgaben zu zahlen. Für verbrauchsteuerpflichtige Waren wie Tabak, Alkohol und alkoholische Getränke gelten separate Freimengen.

Bei gewerblichen Sendungen in die EU erfolgt die Einfuhr nach einem festgelegten Verfahren. Die Abfertigung folgt einem gesetzlich vorgeschriebenen und EU-weit einheitlichen Ablauf.

Weitere Informationen finden Sie auf www.zoll.de

Quelle: Presseportal

nf24