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Zweiradsaison 2026: Polizeipräsidium Aalen warnt vor steigenden Unfallzahlen

Mit dem Frühlingsbeginn kehren Motorräder, Pedelecs und E-Scooter zurück. Die Polizei warnt vor erhöhtem Unfallrisiko und ruft zu umsichtigem Verhalten im Straßenverkehr auf.

Foto: Depositphotos

Aalen (ost)

Der Frühling beginnt und die Temperaturen steigen, was bedeutet, dass Motorräder, Pedelecs, Fahrräder und E-Scooter wieder vermehrt auf den Straßen im Ostalbkreis, im Landkreis Schwäbisch Hall und im Rems-Murr-Kreis zu sehen sind. Viele Menschen starten jetzt mit ihren ersten Ausfahrten und täglichen Fahrten auf zwei Rädern. Gleichzeitig steigt in diesen Monaten erfahrungsgemäß auch das Risiko schwerer Verkehrsunfälle. Aus diesem Grund nutzt das Polizeipräsidium Aalen den Saisonauftakt, um auf potenzielle Gefahren hinzuweisen und die Verkehrsteilnehmer für eine umsichtige Fahrweise zu sensibilisieren.

Ein Blick in die aktuelle Verkehrsunfallstatistik zeigt, dass besonders Zweiräder und Elektrokleinstfahrzeuge erhöhte Aufmerksamkeit erfordern. Im Jahr 2025 wurden im Bereich des Polizeipräsidiums Aalen insgesamt 393 Motorradunfälle verzeichnet. Dabei kamen fünf Menschen ums Leben, 92 wurden schwer verletzt und 262 leicht verletzt. Obwohl die Anzahl der Motorradunfälle im Vergleich zum Vorjahr um 16 Prozent gesunken ist, sind die Folgen solcher Unfälle oft schwerwiegend. Die Hauptursache für Unfälle war nach wie vor nicht angepasste oder überhöhte Geschwindigkeit, was im Jahr 2025 29 Prozent der Hauptursachen für Motorradunfälle im Präsidiumsbereich ausmachte.

Auch bei Pedelecs bleibt das Unfallniveau hoch. Im Jahr 2025 wurden im Polizeipräsidium Aalen 461 Pedelec-Unfälle registriert. Zwei Menschen starben dabei, 77 wurden schwer verletzt und 343 leicht verletzt. Hauptursachen für Unfälle waren insbesondere mangelnde Verkehrstüchtigkeit, Geschwindigkeit und Vorfahrtsverletzungen.

Der Bereich der Elektrokleinstfahrzeuge, zu denen insbesondere E-Scooter gehören, entwickelt sich ebenfalls dynamisch. Im Jahr 2025 wurden im Zuständigkeitsbereich des Polizeipräsidiums Aalen 126 Unfälle mit Elektrokleinstfahrzeugen verzeichnet, was einem Anstieg von über 51 Prozent entspricht. 13 Personen wurden schwer verletzt, 107 leicht verletzt. Die häufigsten Hauptursachen für Unfälle waren unter anderem mangelnde Verkehrstüchtigkeit, Vorfahrtsverletzungen sowie Fehler beim Abbiegen, Wenden oder Rückwärtsfahren.

Vor diesem Hintergrund appelliert das Polizeipräsidium Aalen an alle Nutzer von Zweirädern, verantwortungsbewusst in die neue Saison zu starten. Motorradfahrer sollten vor der ersten Fahrt ihr Fahrzeug technisch überprüfen oder überprüfen lassen. Dazu gehören insbesondere Reifen, Bremsen, Beleuchtung, Batterie oder Bordelektrik sowie Betriebsstoffe. Ebenso wichtig ist ein persönlicher Check: Wer längere Zeit nicht gefahren ist, sollte sich zunächst wieder an Maschine, Beschleunigung, Kurvenverhalten und Bremsweg gewöhnen, defensiv fahren und die nach dem Winter oft noch verschmutzten oder beschädigten Straßen im Blick behalten. Schutzkleidung ist unerlässlich.

Beim Fahren von Pedelecs sollte berücksichtigt werden, dass das Anfahrverhalten, die Beschleunigung und das Gewicht eines Pedelecs erheblich von einem herkömmlichen Fahrrad abweichen können. Nach längeren Pausen ist ein vorsichtiger Wiedereinstieg ratsam, vorzugsweise abseits stark befahrener Straßen. Das Tragen eines Helms wird dringend empfohlen; ebenso sollte Licht, Reflektoren und gut sichtbare Kleidung selbstverständlich sein. Eine vorausschauende Fahrweise, ausreichender Abstand zu anderen Verkehrsteilnehmern und besondere Aufmerksamkeit in Einmündungs-, Kreuzungs- und Abbiegebereichen sind ebenfalls wichtig.

Bei der Nutzung von E-Scootern gilt: E-Scooter sind keine Spielzeuge, sondern Kraftfahrzeuge mit klaren Regeln. Sie dürfen grundsätzlich ab 14 Jahren gefahren werden. Die Fahrt ist auf Radwegen, Radfahrstreifen oder Fahrradstraßen erlaubt; nur wenn solche Flächen fehlen, darf die Straße genutzt werden. Gehwege und Fußgängerzonen sind tabu, es sei denn, dies ist ausdrücklich erlaubt. Die Nutzung ist nur für eine Person gestattet. Es gelten die gleichen Alkoholgrenzwerte wie beim Autofahren; bereits ab 0,5 Promille drohen empfindliche Konsequenzen, unter bestimmten Voraussetzungen auch schon ab 0,3 Promille. Eine Haftpflichtversicherung ist obligatorisch. Obwohl kein Helmzwang besteht, empfiehlt die Polizei dringend, einen Helm zu tragen.

Der Appell richtet sich auch an Autofahrer. Gerade zu Beginn der warmen Jahreszeit muss vermehrt mit Motorrädern, Fahrrädern, Pedelecs und E-Scootern gerechnet werden. Daher kommt es besonders auf Aufmerksamkeit, angepasste Geschwindigkeit, einen zweiten Blick vor dem Abbiegen oder Spurwechsel und ausreichenden Seitenabstand beim Überholen an. Wer aufmerksam fährt, Kreuzungen und Einmündungen mit erhöhter Sorgfalt passiert und auf schwächere Verkehrsteilnehmer achtet, leistet einen wichtigen Beitrag zur Vermeidung schwerer Verkehrsunfälle. Die Hauptursachen für Unfälle – insbesondere Geschwindigkeit, Vorfahrt und mangelnde Verkehrstüchtigkeit – zeigen deutlich, dass viele Unfälle durch regelkonformes und rücksichtsvolles Verhalten vermieden werden könnten.

Das Polizeipräsidium Aalen wird die Verkehrssicherheitsarbeit auch in der kommenden Zweiradsaison mit Präventionsmaßnahmen, Informationskampagnen und gezielten Kontrollen fortsetzen. Das Ziel ist es, schwere Verkehrsunfälle zu verhindern, Regelverstöße konsequent zu ahnden und das Bewusstsein für gegenseitige Rücksichtnahme im Straßenverkehr weiter zu stärken. Im Jahresbericht 2025 weist das Polizeipräsidium Aalen ausdrücklich auf Präventionsmaßnahmen für Motorrad- und Pedelec-Fahrer sowie auf gezielte Sonderkontrollen im Bereich der Elektrokleinstfahrzeuge hin. Weitere wertvolle Tipps finden Sie hier: https://gib-acht-im-verkehr.de/themen/motorrad

Wir wünschen allen einen guten und vor allem sicheren Start in die warme Jahreszeit.

Quelle: Presseportal

Statistiken zu Verkehrsunfällen in Baden-Württemberg für 2023

Im Jahr 2023 gab es insgesamt 306644 Verkehrsunfälle in Baden-Württemberg. Davon waren 33630 Unfälle mit Personenschaden, was 10.97% entspricht. Schwerwiegende Unfälle mit nur Sachschaden machten 10355 Fälle aus, was 3.38% der Gesamtzahl entspricht. Unfälle unter dem Einfluss berauschender Mittel wurden in 1733 Fällen registriert, was 0.57% ausmacht. Die restlichen Sachschadensunfälle beliefen sich auf 260926 Fälle, was 85.09% ausmacht. In der Ortslage innerorts ereigneten sich 25663 Unfälle (8.37%), außerorts (ohne Autobahnen) 13562 Unfälle (4.42%) und auf Autobahnen 3369 Unfälle (1.1%). Insgesamt gab es 369 Getötete, 6139 Schwerverletzte und 36086 Leichtverletzte.

2023
Verkehrsunfälle insgesamt 306.644
Unfälle mit Personenschaden 33.630
Schwerwiegende Unfälle mit nur Sachschaden 10.355
Unfälle unter dem Einfluss berauschender Mittel 1.733
Übrige Sachschadensunfälle 260.926
Ortslage – innerorts 25.663
Ortslage – außerorts (ohne Autobahnen) 13.562
Ortslage – auf Autobahnen 3.369
Getötete 369
Schwerverletzte 6.139
Leichtverletzte 36.086

Quelle: Statistisches Bundesamt (Destatis)

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