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Aktuelle Blaulichtmeldungen am 17.07.2026 in Bayern

Lesen Sie in unserem Live-Ticker die aktuellen Polizei- und Feuerwehrmeldungen aus Bayern vom 17.07.2026

Foto: unsplash

Der Liveticker wird ständig aktualisiert.

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17.07.2026 – 10:37

FW-M: Feuerwehr-Auszeichnungen für besondere Verdienste und Engagement (München)

München (ost)

Am Donnerstag, dem 16. Juli 2026, um 18 Uhr

Ort: Alter Rathaussaal

Die Stadt München hat am Donnerstagabend 85 Personen für ihre herausragende und langjährige ehrenamtliche Arbeit ausgezeichnet. Die Zweite Bürgermeisterin Mona Fuchs eröffnete die feierliche Veranstaltung im Alten Rathaussaal. In ihrer Ansprache betonte die "Blaulichtbürgermeisterin" die wichtige Rolle der Feuerwehr für die Sicherheit der Stadt sowie die zunehmende Schlüsselfunktion im Katastrophen- und Zivilschutz im Rahmen der "Zeitenwende". Sie dankte ausdrücklich allen ehrenamtlichen Helfern und ihren Familien für ihren Einsatz und ihre Dienste für die Bürger*innen der Stadt München.

Als Erste an diesem Abend wurde Frau Ilse Macek mit der Feuerwehr Ehrenmedaille des Landesfeuerwehrverbands Bayern e. V. (LFV) ausgezeichnet. Frau Macek hat über viele Jahre einen wichtigen Beitrag zur Aufarbeitung der Rolle von Polizei und Feuerwehr in der Zeit des Nationalsozialismus geleistet. Mit Hartnäckigkeit und ihrem charmanten Auftreten hat sie eine Gedenkkultur innerhalb der Feuerwehr München für die Opfer der nationalsozialistischen Verfolgung geschaffen. Die Feuerwehr-Ehrenmedaille des LFV ist eine besondere Anerkennung für außergewöhnliche Verdienste und wird an Personen verliehen, die nicht aktiv im Feuerwehrdienst tätig sind.

Mit dem Bayerischen Feuerwehr Ehrenkreuz in Silber des LFV wurden in diesem Jahr 12 verdiente Feuerwehrleute ausgezeichnet, die sich durch die Übernahme von Führungspositionen oder Sonderaufgaben zur Weiterentwicklung der Feuerwehr München verdient gemacht haben. Durch ihre hervorragende Arbeit, teilweise über Jahrzehnte, prägen sie auch heute noch die Freiwillige Feuerwehr München. Geehrt wurden: Stefan Bierling, Alexander Bothner, Thomas Hain, Andreas Hochstetter, Georg Kleiber, Andreas Köchel, Thomas Lommer, Jan Niederhausen, Christof Reithinger, Stefan Sattler, Markus Wehr und Markus Zawadke.

Unter der Leitung von Oberbranddirektor Wolfgang Schäuble wurden zusammen mit dem Kommandanten der Freiwilligen Feuerwehr, Claudius Blank, und seinen Stellvertretern Florian Klein und Michael Schmid weitere Auszeichnungen für ihre langjährige Treue und aktive Mitgliedschaft in der Freiwilligen Feuerwehr München verliehen. Die Medaille "München leuchtet" ist eine Besonderheit der Stadt und wird Mitgliedern nach 12 bzw. 30 aktiven Dienstjahren für ihren Einsatz für die Stadt verliehen. Die Auszeichnung wurde von der Zweiten Bürgermeisterin Mona Fuchs überreicht.

Die Ehrungen beinhalteten:

Außerdem wurden vom Kommando der Freiwilligen Feuerwehr zusammen mit Geschäftsführer Dr. Frank Höndgen Manfred Tschöpe von der Abteilung Forstenried auf die Bühne gebeten. Der langjährige Abteilungskommandant nahm sichtlich gerührt die Auszeichnung zum Ehren-Abteilungskommandanten entgegen.

Nach der Ehrungszeremonie lud Oberbranddirektor Wolfgang Schäuble die 185 Gäste zu einem Stehempfang ein. Diese Gelegenheit nutzten die Anwesenden, um sich über vergangene Einsätze, zukünftige Herausforderungen und die gemeinsame Arbeit der Feuerwehr auszutauschen.

(rec)

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Pressekontakt:
Feuerwehr München
Pressestelle
Telefon: 089 / 2353 31311
(Montag bis Donnerstag von 08:30 bis 15:00 Uhr, Freitag von 08:30 bis
12:00 Uhr)
E-Mail: presse.feuerwehr@muenchen.de

Internet: www.feuerwehr-muenchen.de
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17.07.2026 – 10:19

HZA-RO: Nicht einfuhrfähiger E-Roller aus IndienSicherstellung beim Zollamt Reischenhart wegen mangelnder Produktsicherheit

Rosenheim, Reischenhart (ost)

Die Bestellung eines nicht einfuhrfähigen E-Rollers aus Indien kommt für den Empfänger im Landkreis Rosenheim nun teuer. Da einschlägige Bedenken im Hinblick auf Produktsicherheit und die Zulassung im Straßenverkehr bestanden, hat das Zollamt Reischenhart vor kurzem den Roller sichergestellt. Weil dem Empfänger eine Wiederausfuhr zu teuer gekommen wäre, nimmt er nun die Vernichtung des Rollers in Kauf. Zu der Tatsache, nicht über den Roller verfügen zu können, erwarten den Empfänger zusätzliche Kosten. Neben ZOLL und Einfuhrumsatzsteuer in Höhe von rund 450 Euro sind auch die Kosten für eine aufwändige Vernichtung von ihm zu tragen.

"Sie ersparen sich unnötige Kosten und Ärgernisse, indem Sie nur geprüfte Waren kaufen und importieren." empfiehlt Marion Dirscherl, Pressesprecherin beim Hauptzollamt Rosenheim. "Bestehen bei der Zollabfertigung Anhaltspunkte für mangelnde Produktsicherheit, informiert der ZOLL die zuständige Marktüberwachungsbehörde über die beabsichtigte Einfuhr."

Zusatzinformation:

Alle Produkte, die in der Europäischen Union in Verkehr gebracht werden, müssen unabhängig davon, ob sie in der Europäischen Union produziert oder aus Drittländern eingeführt werden, die in der Europäischen Union geltenden Bestimmungen zur Produktsicherheit und -konformität erfüllen. Nur so kann für Verbraucher und Unternehmen ein einheitlich hohes Schutzniveau gewährleistet werden. Weitere Informationen zum Thema Produktsicherheit und -konformität erhalten Sie unter https://www.zoll.de/DE/Fachthemen/Verbote-Beschraenkungen/Schutz-der-menschlichen-Gesundheit/Produktsicherheit-und-konformitaet/produktsicherheit-und-konformitaet_node.html .

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Hauptzollamt Rosenheim
Marion Dirscherl
Telefon: 08031-3006-7100
E-Mail: Presse.HZA-Rosenheim@zoll.bund.de
www.zoll.de

17.07.2026 – 09:00

HZA-LA: Gut informiert durch den Zoll/ Tipps für eine sorgenfreie Rückkehr aus dem Urlaub

Landshut (ost)

Der Sommer ist die Hauptreisezeit, in der der Zoll Reisende dazu ermahnt, sich vor dem Urlaub über die geltenden Zollbestimmungen zu informieren. Beim Mitbringen von Souvenirs, Einkäufen, Genussmitteln (z.B. Alkohol, Tabakwaren) oder Kraftstoffen aus dem Ausland sollten Reisende beachten, welche Waren erlaubt sind und welche Einschränkungen gelten, um unangenehme Überraschungen bei der Rückkehr zu vermeiden.

Reisende erhalten auf der Website des Zolls (www.zoll.de/reisen) sowie in der Online-Broschüre "Reisezeit - Ihr Weg durch den Zoll" alle wichtigen Informationen darüber, welche Waren bedenkenlos aus dem Ausland mitgebracht werden können, welche Reisefreimengen für die Einfuhr aus Nicht-EU-Ländern gelten und welche Dinge Urlauberinnen und Urlauber vermeiden sollten.

Einreisen aus Nicht-EU-Ländern

Es ist ratsam, bei der Einreise aus Nicht-EU-Ländern (z.B. Großbritannien, Ägypten) und aus Sondergebieten (z.B. Kanarische Inseln, französische Übersee-Departements) besonders aufmerksam zu sein. Mitgebrachte Waren dürfen zu nichtgewerblichen Zwecken nur innerhalb bestimmter Mengen- und Wertgrenzen pro Person abgabenfrei nach Deutschland eingeführt werden. Dabei gelten zum Beispiel folgende Regelungen:

Alkohol und alkoholische Getränke (nur für Personen ab 17 Jahren): 1 Liter Alkohol und alkoholische Getränke mit einem Alkoholgehalt von mehr als 22 Vol.-% oder unvergällter Ethylalkohol mit einem Alkoholgehalt von 80 Vol.-% oder mehr oder 2 Liter Alkohol und alkoholische Getränke mit einem Alkoholgehalt von höchstens 22 Vol.-% oder eine anteilige Zusammenstellung dieser Waren, 4 Liter nicht schäumende Weine und 16 Liter Bier

Tabakwaren (nur für Personen ab 17 Jahren): 200 Zigaretten oder 100 Zigarillos oder 50 Zigarren oder 250 Gramm Rauchtabak (Feinschnitt, Pfeifentabak, Wasserpfeifentabak und erhitzter Tabak)

Arzneimittel sowie Tierarzneimittel:

Diese dürfen in der dem persönlichen Bedarf des Reisenden bzw. des vom Reisenden mitgeführten Tieres entsprechenden Menge mitgeführt werden. Bestimmte Nahrungsergänzungsmittel oder Vitaminpräparate können in Deutschland als Arzneimittel gelten, zum Beispiel, wenn diese als Mittel zur Behandlung von Krankheiten dargestellt werden. Für Arzneimittel, die Betäubungsmittel enthalten, gelten besondere Vorschriften. Die Website des Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizinprodukte (www.bfarm.de) bietet zusätzlich wichtige Informationen.

Kraftstoffe:

für jedes Motorfahrzeug die im Hauptbehälter befindliche Menge und bis zu 10 Liter in einem tragbaren Behälter

Bei Substituten für Tabakwaren (z.B. Liquids für E-Zigaretten - nur für Personen ab 17 Jahren) und anderen Waren müssen hingegen bestimmte Wertgrenzen eingehalten werden: Bis zu einem Warenwert von insgesamt 300 Euro Bei Flug- bzw. Seereisenden bis zu einem Warenwert von insgesamt 430 Euro Bei Reisenden unter 15 Jahren bis zu einem Warenwert von insgesamt 175 Euro

Wichtig: Waren, für die eine besondere Mengengrenze (z.B. Tabakwaren oder Alkohol) gilt, werden beim Warenwert nicht mit eingerechnet.

Für Lebensmittel tierischer Herkunft bestehen insbesondere aus tierseuchenrechtlichen Gründen weitere Einschränkungen. Zu diesen Waren gehören zum Beispiel Fleisch und Fleischerzeugnisse, Wild, Milch und Milcherzeugnisse sowie Eier.

Zum Schutz der bedrohten Tier- und Pflanzenwelt rät der Zoll, auf Reisesouvenirs aus Tieren oder Pflanzen zu verzichten. Durch den Kauf derartiger Waren tragen Touristinnen und Touristen - oft unwissend - dazu bei, dass der Bestand vieler Arten weltweit gefährdet ist. Der Handel mit geschützten Tieren und Pflanzen, Teilen davon oder Waren daraus ist streng reglementiert und Verstöße werden konsequent verfolgt. In diesem Fall werden die Waren eingezogen und es drohen hohe Bußgelder oder Strafen. Um auch hier richtig informiert zu sein, bietet die Website www.artenschutz-online.de wichtige Informationen zu geschützten Tieren und Pflanzen, die man keinesfalls mitbringen sollte.

Reisen innerhalb der EU

Reisen innerhalb der EU unterliegen dagegen grundsätzlich keinen Beschränkungen. Eine Ausnahme besteht allerdings für sogenannte Genussmittel (z.B. Alkohol und alkoholische Getränke, Tabakwaren und Substitute für Tabakwaren sowie Kaffee) und Kraftstoffe, für die EU-weit nationale Verbrauchsteuern erhoben werden. Für diese Waren sind daher auch bei Reisen innerhalb der EU bestimmte Vorschiften und Richtmengen, bei denen ein Verbringen für den Eigenbedarf angenommen wird, zu beachten. Sollen die Waren an andere Personen weitergegeben werden (auch unentgeltlich als Geschenk), handelt es sich nicht um Eigenbedarf.

Petra Seidl, Leiterin des Hauptzollamts Landshut betont: "Eine gute Reisevorbereitung endet nicht beim Kofferpacken. Wer sich schon vorher über die geltenden Zollbestimmungen informiert, erspart sich bei der Rückkehr mögliche Unannehmlichkeiten und kommt schnell durch den Zoll."

Für die aus einem Drittland, einem Sondergebiet oder aus einem anderen Mitgliedstaat mitgebrachten Waren gelten die jeweiligen Freimengen bzw. Richtmengen nur, wenn die Waren von den Reisenden persönlich mitgeführt, d.h. im selben Transportmittel befördert werden. Werden die Waren hingegen voraus- oder nachgesandt, als Frachtsendung aufgegeben, im Postverkehr oder von einem Express- oder Kurierdienst befördert, gelten andere Regelungen.

Zusatzinformation:

Die neueste Version der kostenlosen eZOLL-App bietet im Bereich "Zoll und Reise" nützliche Informationen zu den Reisefreimengen. Dabei berücksichtigt das Tool auch wichtige Parameter wie beispielsweise das Urlaubsland. Besonders praktisch: Ist die App einmal installiert, sind die Informationen und der Freimengenrechner von "Zoll und Reise" auch offline verfügbar.

Ausblick:

Um Interessierten einen umfassenden Einblick in die vielseitigen Aufgabenbereiche des Zolls zu ermöglichen, veranstaltet das Hauptzollamt Landshut am 12. September 2026 in Altdorf einen Zollinfotag - Karriere mit Tag der offenen Tür - "Wir sind der Zoll". Besucherinnen und Besucher haben dabei die Gelegenheit, die vielfältigen Tätigkeiten sowie die unterschiedlichen Ausbildungs- und Karrieremöglichkeiten beim Zoll kennenzulernen. Anmeldung per E-Mail unter zollinfotag.hza-landshut@zoll.bund.de möglich!

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Hauptzollamt Landshut
Telefon: 0871/ 806 - 1031
E-Mail: presse.hza-landshut@zoll.bund.de
www.zoll.de

Redaktioneller Hinweis: Unser Liveticker basiert auf aktuellen Blaulichtmeldungen des Presseportals und wurde automatisch erstellt.

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