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Augsburg: Ausstellung „alter Bekannter“

Ein Mann masturbierte im Zug, wurde erneut erkannt und von der Polizei festgenommen. Er war bereits wegen ähnlicher Delikte verurteilt worden.

Bundespolizei lobt Verhalten einer 29-Jährigen, die in einem RE auf dem Weg nach München Opfer einer sexuellen Belästigung geworden war
Foto: Presseportal.de

München, Freising (ost)

Am gestrigen Tag hat die Bundespolizei in einer Pressemitteilung einen Unbekannten gemeldet, der im RE 3 an seinem Geschlechtsteil masturbiert hat. Am Donnerstag (12. Juni) wurde er erneut im gleichen Zug gesehen und es stellte sich heraus, dass es sich um einen „alten Bekannten“ handelte.

Die Videoaufnahmen am Hauptbahnhof und eine 29-jährige Deutsche, die er gegen 19:40 Uhr sexuell belästigt hatte, halfen bei der Identifizierung.

Wie am Vortag saß er wieder in einem Viererabteil, gegenüber saß die 29-jährige Frau aus Garching bei München. Er blätterte erneut in einem Magazin und begann kurz nach Abfahrt des Zuges in Freising erneut mit seinen obszönen Handlungen. Die 29-jährige Physiotherapeutin der Forensik schaute auf ihrem Smartphone einen Film mit Ohrhörern an. Als sie bemerkte, was der Mann aus Augsburg tat, unterbrach sie den Film, filmte heimlich seine Handlungen und verwickelte ihn in ein Gespräch, um ihn zu stoppen. Dann wechselte die 29-Jährige ihren Sitzplatz.

Nachdem die Zugbegleiterin des RE 3 (Passau – München) im Kontaktraum der Bundespolizei am Hauptbahnhof den Vorfall gemeldet hatte, trafen Beamte den 65-Jährigen am Bahnsteig 24 und brachten ihn zur Dienststelle. Die 29-Jährige sprach ihn erneut am Bahnsteig an und hielt ihn auf.

Es stellte sich schnell heraus, dass es sich um die Person vom Vortag handelte. Der Mann war bereits wegen ähnlicher Delikte polizeibekannt und strafrechtlich verurteilt worden. Die Staatsanwaltschaft München I leitete Ermittlungen wegen exhibitionistischer Handlungen ein und entschied, den Augsburger nach Abschluss aller polizeilichen Maßnahmen freizulassen.

Das beigefügte Symbolbild kann redaktionell mit dem Zusatz „Bundespolizei“ im Zusammenhang mit dieser Pressemitteilung verwendet werden.

Quelle: Presseportal

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