Ein Angeklagter wurde zu einem Jahr und zehn Monaten Freiheitsstrafe verurteilt. Die Finanzkontrolle Schwarzarbeit deckte Abweichungen von knapp 1,2 Millionen Euro auf.
Augsburg/Ingolstadt/Oberbayern/Schwaben: Haftstrafe wegen Nichtzahlung von Sozialabgaben

Augsburg/Ingolstadt/Oberbayern/Schwaben (ost)
Ein Angeklagter wurde vom Landgericht Ingolstadt zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr und zehn Monaten verurteilt, weil er Sozialabgaben nicht gezahlt hatte. Der Vorsitzende der 1. Strafkammer setzte die Bewährung auf drei Jahre fest.
Die Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) des Hauptzollamts Augsburg führte umfangreiche Untersuchungen gegen den Geschäftsführer einer Firma für Eisenflechter und Abbrucharbeiten im Raum Ingolstadt durch. Der Verdacht bestand, dass die Arbeitnehmer nicht ordnungsgemäß bei der Sozialversicherung angemeldet wurden. Durch den Abgleich von Geschäftsunterlagen mit den Arbeitszeitaufzeichnungen der Arbeiter stellte die FKS des Hauptzollamts Augsburg erhebliche Unregelmäßigkeiten fest. Trotz des laufenden Strafverfahrens führte der Beschuldigte seine fragwürdige Praxis fort.
Als er in Dresden bei der Finanzkontrolle Schwarzarbeit als Käufer von Scheinrechnungen auffiel, wurde ein weiteres Verfahren gegen ihn eingeleitet. Das durch Scheinrechnungen erworbene Geld wurde unter anderem für Schwarzlohnzahlungen verwendet. Der finanzielle Schaden beläuft sich auf knapp 1,2 Millionen Euro.
Möchten Sie mehr über die vielfältigen Aufgaben des Zolls erfahren? Besuchen Sie den Tag der offenen Tür des Hauptzollamts Augsburg beim Zollamt Göggingen, Depotstraße 8, 86199 Göggingen. Von 12:30 bis 16:00 Uhr stehen Ihnen die Zollbeamtinnen und -beamten zur Verfügung, um Fragen zu beantworten. Freuen Sie sich auf ein abwechslungsreiches Rahmenprogramm.
Quelle: Presseportal








