Knapp 80 Beanstandungen nach Kontrolle des Augsburger Zolls im Ferienrückreiseverkehr.
Augsburg/Schwaben: Knapp 40 Strafverfahren eingeleitet

Augsburg/Schwaben (ost)
Knapp 80 Feststellungen wurden während einer mehrere Tage dauernden Überprüfung der Kontrolleinheit Verkehrswege (KEV) des Hauptzollamts Augsburg gemacht. Ende August überwachte die KEV den Rückreiseverkehr von Urlaubern auf der BAB 8 nach geschmuggelten und verbotenen Waren.
Während der Maßnahme überprüften die Beamten über 250 Fahrzeuge und stellten dabei fast 80 Feststellungen fest. Die Zöllner leiteten etwa 40 Strafverfahren ein, unter anderem wegen des Verdachts auf Steuerhinterziehung und Verstöße gegen das Waffengesetz. Darüber hinaus mussten die Beamten Waren über 30 Mal nachverzollen. Die KEV setzte dabei etwa 36.000 Euro Einfuhrabgaben (Zölle und Einfuhrumsatzsteuer) fest. Für Strafen und Kosten der Strafverfahren von Beschuldigten mit ausländischem Wohnsitz wurden Sicherheitsleistungen in Höhe von ungefähr 10.000 Euro erhoben. Insgesamt wurden 10.000 Zigaretten beschlagnahmt, drei Beschlagnahmungen verbotener Gegenstände nach dem Waffengesetz und fünf nach dem Sprengstoffgesetz verzeichnet.
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Weitere Informationen zu den Aufgaben des Zolls finden Sie unter www.zoll.de Der Zoll bildet aus: www.zoll-karriere.de
Quelle: Presseportal








