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Augsburg: Schwerpunktprüfung gegen Schwarzarbeit und illegale Beschäftigung

Zoll kontrolliert Hotel- und Gaststättengewerbe. Zahlreiche Verfahren eingeleitet, Mindestlohnverstöße überprüft.

Foto: Hauptzollamt Augsburg - Symbolbild Finanzkontrolle Schwarzarbeit
Foto: Presseportal.de

Augsburg/Lindau/Kempten/Ingolstadt/Schwaben/Oberbayern (ost)

Am Freitag, dem 19.09.2025, hat die Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Zolls (FKS) bundesweit Prüfungen im Hotel- und Gaststättengewerbe durchgeführt.

Das Hauptzollamt Augsburg war mit 64 Einsatzkräften beteiligt. In ihrem Zuständigkeitsbereich (Schwaben und Region 10 in Oberbayern) wurden 20 Betriebe überprüft und 89 Personen zu ihren Arbeitsverhältnissen befragt. Am Tag der Prüfung leiteten die Zöllner 6 Strafverfahren und 11 Bußgeldverfahren ein. Diese Zahlen könnten sich noch erhöhen, da umfangreiche Nachprüfungen nach den Befragungen folgen.

Das Gaststätten- und Beherbergungsgewerbe gehört zu den größten und arbeitsintensivsten Branchen und unterliegt unter anderem dem Mindestlohngesetz (MiLoG). Seit dem 1. Januar 2025 beträgt der gesetzliche Mindestlohn 12,82 Euro brutto pro Stunde.

Zusätzliche Information:

Der Zoll führt ganzjährig regelmäßig sowohl bundesweite Schwerpunktprüfungen als auch regionale Sonderprüfungen und örtliche Prüftage auf Grundlage eines risikoorientierten, ganzheitlichen Prüfansatzes durch. Dabei wird unter anderem überprüft, ob Arbeitgeber ihre Angestellten ordnungsgemäß bei der Sozialversicherung anmelden, der Mindestlohn eingehalten wird, Sozialleistungen zu Unrecht bezogen werden, Ausländer über die erforderliche Genehmigung oder Aufenthaltstitel für die Beschäftigung verfügen oder ob sogar ausbeuterische Arbeitsbedingungen, Zwangsarbeit oder Menschenhandel im Zusammenhang mit der Beschäftigung vorliegen.

Weitere Informationen zu den Aufgaben des Zolls finden Sie auf www.zoll.de.

Quelle: Presseportal

nf24