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Augsburg: Verhaftung nach versuchtem Tötungsdelikt

Ein 36-jähriger Mann wurde in Augsburg festgenommen, nachdem er seine Ehefrau mit einem Messer angegriffen hatte. Die Frau wurde schwer verletzt und der Mann sitzt nun in Untersuchungshaft.

Foto: Depositphotos

Augsburg (ost)

Augsburg Nach Rücksprache mit der Staatsanwaltschaft Augsburg

Innenstadt – Gestern (03.10.2024) verletzte ein 36-jähriger Mann seine 35-jährige Ehefrau mit einem Messer in einer Wohnung am Kitzenmarkt. Der 36-jährige Mann ist in Untersuchungshaft. Um 23.30 Uhr griff der 36-Jährige nach einem Streit mit einem Messer die 35-jährige Frau an und verletzte sie schwer. Anschließend floh die Frau aus dem Gebäude. Die Polizei nahm den 36-jährigen Mann ohne Widerstand in der Wohnung fest und beschlagnahmte ein Messer. Die 35-jährige Frau wurde vom Rettungsdienst in ein Krankenhaus gebracht und wird dort stationär behandelt. Der 36-Jährige wurde auf Antrag der Staatsanwaltschaft Augsburg am Freitag (04.10.2024) einem Ermittlungsrichter am Amtsgericht vorgeführt. Dieser erließ Haftbefehl unter anderem wegen versuchten Mordes und setzte diesen um. Der 36-Jährige befindet sich nun in einer Justizvollzugsanstalt. Die Kriminalpolizei Augsburg untersucht nun die Hintergründe der Tat.

Quelle: Presseportal

Statistiken zu Mord, Totschlag und Tötungsdelikten in Bayern für 2021/2022

Die Mordraten in Bayern stiegen zwischen 2021 und 2022 leicht an. Im Jahr 2021 wurden 361 Fälle registriert, während es im Jahr 2022 bereits 403 waren. Die Anzahl der gelösten Fälle stieg ebenfalls von 345 auf 380. Die Anzahl der Verdächtigen stieg von 415 auf 449, wobei der größte Teil männliche Verdächtige waren. Im Vergleich dazu gab es im Jahr 2022 in der Region Bayern die meisten registrierten Mordfälle in Deutschland mit insgesamt 403 Fällen.

2021 2022
Anzahl erfasste Fälle 361 403
Anzahl der aufgeklärten Fälle 345 380
Anzahl der Verdächtigen 415 449
Anzahl der männlichen Verdächtigen 361 370
Anzahl der weiblichen Verdächtigen 54 79
Anzahl der nichtdeutschen Verdächtigen 184 185

Quelle: Bundeskriminalamt

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