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Augsburg: Verurteilung wegen Schwarzarbeit, Erfolg für die Ermittler

Der Hauptbeschuldigte erhielt fünf Jahre und drei Monate Haft, zwei Mitangeklagte wurden zu drei Jahren und zehn Monaten sowie zwei Jahren und zehn Monaten Freiheitsstrafe verurteilt. Der Bundesgerichtshof hat die Revision verworfen.

Symbolbild: Mediendatenbank der Zollverwaltung - Handschellen
Foto: Presseportal.de

Augsburg/Schwaben (ost)

Der Hauptbeschuldigte wurde vom Landgericht Augsburg im Jahr 2024 zu einer Freiheitsstrafe von fünf Jahren und drei Monaten verurteilt, während zwei Mitangeklagte zu Freiheitsstrafen von drei Jahren und zehn Monaten bzw. zwei Jahren und zehn Monaten verurteilt wurden, unter anderem wegen Nichtzahlung von Sozialabgaben. Die Revision wurde nun vom Bundesgerichtshof mit einem Beschluss vom 28.04.2026 abgelehnt.

Während des Ermittlungsverfahrens der Staatsanwaltschaft Augsburg führte die Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Hauptzollamts Augsburg seit September 2020 Untersuchungen gegen mehrere Beschuldigte durch. Diese betrieben seit Anfang des Jahres 1995 in Deutschland ein Einzelunternehmen für Elektroinstallationsarbeiten und führten Elektroinstallationsarbeiten im Auftrag verschiedener Großkunden deutschlandweit durch. Die drei Angeklagten bildeten eine Bande, um Sozialabgaben durch den Einsatz von Schwarzarbeitern zu umgehen. Zwischen September 2016 und August 2021 waren insgesamt mehr als 1.300 Schwarzarbeiter aus Serbien auf den Baustellen beschäftigt, ohne dass Sozialversicherungsbeiträge in Deutschland gezahlt wurden. Die ausländischen Arbeiter wurden fiktiv bei serbischen Servicegesellschaften angestellt, um die Schwarzarbeit zu verschleiern. Dadurch entstand ein Schaden von ca. 18,7 Millionen Euro für die Sozialversicherung.

Aufgrund des Beschlusses des Bundesgerichtshofes vom 28.04.2026 ist das Urteil rechtskräftig.

Quelle: Presseportal

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