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Augsburg: Zoll deckt illegale Beschäftigung in Friseur- und Kosmetiksalons auf

56 Beamte überprüften 121 Beschäftigte in 53 Salons. Kontrollen zielen auf Einhaltung sozialversicherungsrechtlicher Pflichten und Mindestlohn ab.

Foto: Symbolbild Hauptzollamt Augsburg - Nagelstudio
Foto: Presseportal.de

Augsburg/Lindau/Kempten/Ingolstadt/Schwaben (ost)

Am 14. Mai 2024 überprüften 56 Beamte der Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) des Hauptzollamts Augsburg insgesamt 121 Mitarbeiter in 53 Friseur- und Kosmetiksalons, Nagelstudios und Barbershops. Diese Kontrollen waren Teil einer regionalen Schwerpunktprüfung in Schwaben und Oberbayern.

Das Hauptziel der Überprüfungen bestand darin, sicherzustellen, dass die sozialversicherungsrechtlichen Verpflichtungen eingehalten wurden und der Mindestlohn gezahlt wurde.

Während der Kontrolle in zwei Nagelstudios wurden vier vietnamesische Staatsangehörige entdeckt, die sich illegal in Deutschland aufhielten. Ein Mitarbeiter, der bereits seit einiger Zeit illegal in einem der Nagelstudios arbeitete, wurde vor Ort von den Zollbeamten ermittelt. Die weiteren drei Arbeitnehmer wurden von Polizeibeamten der zuständigen Inspektion übernommen.

Eine weitere Person, die sich ebenfalls illegal in Deutschland aufhielt, wurde in einem Friseursalon angetroffen, wo ebenfalls Ermittlungen eingeleitet wurden. Die Arbeitgeber werden wegen Beihilfe zum illegalen Aufenthalt untersucht.

Insgesamt haben die Zöllner fünf Strafverfahren wegen illegalen Aufenthalts und Beitragsbetrugs sowie vier Bußgeldverfahren wegen Verstoßes gegen das Mindestlohngesetz und Beschäftigung von Ausländern ohne Aufenthaltstitel und Nichtanmeldung zur Sozialversicherung eingeleitet. In einem Fall führte die Nichtführung von Arbeitszeitaufzeichnungen zu einem Verwarnungsgeld.

Die Finanzkontrolle Schwarzarbeit der Zollverwaltung führt das ganze Jahr über regelmäßig bundesweite und regionale Schwerpunktprüfungen mit erhöhtem Personaleinsatz durch, um den präventiven Charakter einer hohen Anzahl von Prüfungen in bestimmten Branchen aufrechtzuerhalten. Dies ist ein wichtiges Instrument zur Verringerung der gesellschaftlichen Akzeptanz von Schwarzarbeit und illegaler Beschäftigung.

Jahresstatistik 2023 der FKS des Hauptzollamts Augsburg Prüfung von Arbeitgebern 1.014 Eingeleitete Ermittlungsverfahren wegen Straftaten 2.813 Abgeschlossene Ermittlungsverfahren wegen Straftaten 2.740 Eingeleitete Ermittlungsverfahren wegen Ordnungswidrigkeiten 815 Abgeschlossene Ermittlungsverfahren wegen Ordnungswidrigkeiten 666 Schadenssumme im Rahmen der straf- und bußgeldrechtlichen Ermittlungen (in Mio. EUR) 19,2

Weitere Informationen zu den Aufgaben des Zolls finden Sie unter www.zoll.de

Kontakt:

Hauptzollamt Augsburg
Adrian Kube
Telefon: 0821/5012 161
Mobil: 0151/209 941 84
E-Mail: presse.hza-augsburg@zoll.bund.de
www.zoll.de

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Redaktioneller Hinweis: Dieser Artikel basiert auf aktuellen Blaulichtmeldungen des Presseportals und wurde automatisch erstellt.

nf24