Der Zoll trägt zum Artenschutz bei, indem er Verstöße aufdeckt und die Naturvielfalt bewahrt. Jährlich werden 1.200 geschützte Tiere oder Pflanzen im Warenverkehr entdeckt.
Augsburg: Zoll hilft bedrohte Tiere und Pflanzen zu schützen

Augsburg/Schwaben (ost)
Weltweit gibt es eine Vielzahl von Tier- und Pflanzenarten, die vom Aussterben bedroht sind. Die Zollkontrollen tragen dazu bei, Verstöße gegen die Artenschutzbestimmungen aufzudecken und die Vielfalt der Natur zu schützen.
Im Durchschnitt entdecken Zöllner jedes Jahr etwa 1.200 geschützte Tiere, Pflanzen oder Produkte im gewerblichen Warenverkehr, im Gepäck von Reisenden oder in der Post. Der Anteil der Postsendungen nimmt aufgrund von Online-Bestellungen stetig zu und macht mittlerweile etwa ein Drittel der Gesamtfunde aus. Fast 60 Prozent aller Fälle werden über Flughäfen aufgedeckt. Zwischen 2022 und 2024 zog der Zoll insgesamt 150.000 geschützte Tiere, Pflanzen und Produkte aus dem Verkehr.
Der Zoll überwacht die Einhaltung der gesetzlichen Ein- und Ausfuhrbestimmungen im Warenverkehr mit Drittländern. Geschützte Tiere, Pflanzen und Produkte, die ohne die erforderlichen Dokumente transportiert werden, werden von den Zollbehörden beschlagnahmt. Es spielt keine Rolle, ob die Waren privat oder gewerblich, im Reiseverkehr, im Postverkehr oder auf anderen Transportwegen befördert werden. Die meisten Verstöße werden von Urlaubern begangen, die unwissentlich oder ohne Unrechtsbewusstsein Produkte oder Teile geschützter Tier- und Pflanzenarten als Souvenirs mit nach Hause nehmen. Dadurch wird der Handel mit geschützten Arten gefördert und das Aussterben von Tieren und Pflanzen begünstigt. Auch der internationale gewerbliche Handel mit geschützten Tieren und Pflanzen hat sich zu einem profitablen Geschäft entwickelt.
Das Washingtoner Artenschutzübereinkommen besteht seit über 50 Jahren. Dieses Übereinkommen, auch bekannt als CITES (Convention on International Trade in Endangered Species of Wild Fauna and Flora), ist das älteste der großen internationalen Umweltschutzabkommen. Bisher haben sich 184 Länder dazu verpflichtet. Es dient dem Schutz gefährdeter Tier- und Pflanzenarten vor dem unkontrollierten Handel. Alle zwei bis drei Jahre werden auf der Konferenz aller Vertragsstaaten neue gefährdete Arten in die Anhänge des Übereinkommens aufgenommen oder der Schutzstatus bereits gelisteter Arten angepasst. In der EU wurde das Übereinkommen einheitlich in allen Mitgliedstaaten durch die Verordnung (EG) Nr. 338/97 und Durchführungsverordnungen umgesetzt.
Weitere Informationen finden Sie online unter www.zoll.de oder www.artenschutz-online.de
Das Hauptzollamt Augsburg möchte mit Ihnen am 18. Juli 2026 75 Jahre Zoll in der Bundesrepublik Deutschland feiern. Beim Tag der offenen Tür des Hauptzollamts Augsburg am Zollamt Göggingen, Depotstraße 8, 86199 Göggingen, können Sie einen Einblick in die vielfältige Arbeit des Zolls erhalten. Von 12:30 bis 16:00 Uhr stehen Ihnen die Zollbeamten für Fragen zur Verfügung. Wir freuen uns auf Ihren Besuch.
Quelle: Presseportal








