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Augsburg: Zollkontrolle für gerechten Lohn

Bundesweite Prüfung des Zolls gegen Mindestlohnverstöße mit Fokus auf Schwarzarbeit und illegale Beschäftigung.

Hauptzollamt Augsburg - Finanzkontrolle Schwarzarbeit
Foto: Presseportal.de

Augsburg/Schwaben (ost)

Im Zuge einer deutschlandweiten risikoorientierten Schwerpunktprüfung gegen Schwarzarbeit und illegale Beschäftigung mit dem Fokus auf die „Einhaltung des Mindestlohns“ waren gestern etwa 90 Mitarbeiter der Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) des Hauptzollamts Augsburg im Einsatz.

Seit dem 1. Januar 2025 beträgt der gesetzliche Mindestlohn 12,82 Euro brutto pro Stunde. Jede Arbeitnehmerin und jeder Arbeitnehmer hat Anspruch darauf. Vereinbarungen mit dem Arbeitgeber, die diesen Anspruch unterschreiten, sind ungültig und werden bei Aufdeckung bestraft. Neben dem allgemeinen gesetzlichen Mindestlohn gibt es branchenspezifische Mindestlöhne in Bereichen wie Pflege, Gebäudereinigung sowie Dachdecker-, Elektro- und Maler- und Lackiererhandwerk.

Nicht nur das Gaststätten- und Hotelgewerbe sowie das Baugewerbe standen im Fokus der FKS des Hauptzollamts Augsburg, sondern auch das Logistikgewerbe, Kioske und Fitnessstudios. Insgesamt wurden über 150 Personen in 70 Prüfobjekten bzw. Unternehmen befragt. In fast 60 Fällen (mehr als 30 im Bereich Mindestlohn) sind weitere vertiefte Prüfungen erforderlich. Vor Ort wurden bereits vier Ordnungswidrigkeitenverfahren eingeleitet, darunter wegen des illegalen Aufenthalts von zwei mongolischen Staatsangehörigen, sowie zwei Strafverfahren.

Nach den durchgeführten Prüfungen folgen in der Regel ausführliche Nachermittlungen in den Unternehmen. Der Zoll arbeitet dabei eng mit verschiedenen Behörden zusammen, darunter auch der Rentenversicherung.

Bei den Prüfungen der FKS werden regelmäßig Verstöße gegen die Mindestlohnbestimmungen mit verschiedenen Formen von Manipulation und Begehung festgestellt. Zum Beispiel werden Arbeitnehmer als Praktikanten, Auszubildende oder Selbständige deklariert. Oftmals werden auch Stundenprotokolle falsch, unvollständig oder überhaupt nicht geführt, um Verstöße gegen den Mindestlohn zu verbergen.

Zusätzliche Information:

Die FKS führt regelmäßig bundesweite sowie regionale Schwerpunkt- und Sonderprüfungen auf Basis des risikoorientierten Prüfungsansatzes durch. Diese koordinierten Prüfungen sind ein wichtiges Instrument zur Verringerung der gesellschaftlichen Akzeptanz von Schwarzarbeit und illegaler Beschäftigung und tragen zusätzlich zur Aufdeckung und Bestrafung von Verstößen bei.

Weitere Informationen zu den Aufgaben des Zolls finden Sie auf www.zoll.de

Quelle: Presseportal

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