Lesen Sie in unserem Live-Ticker die aktuellen Polizei- und Feuerwehrmeldungen aus Bayern vom 14.03.2025
Bayern: Aktuelle Blaulichtmeldungen am 14.03.2025

Der Liveticker wird ständig aktualisiert.
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HZA-RO: Bundesweite Mindestlohnprüfung des ZOLLs - erhebliche Missstände festgestellt
Rosenheim, Bad Reichenhall, Traunstein, Altötting, Mühldorf am Inn, Ebersberg, Miesbach, Bad Tölz-Wolfratshausen, Garmisch-Partenkirchen, Weilheim, Landsberg am Lech, Starnberg (ost)
Die Finanzkontrolle Schwarzarbeit des ZOLLs (FKS) führte am 13.03.2025 im gesamten Bundesgebiet eine risikoorientierte Schwerpunktprüfung gegen Schwarzarbeit und illegale Beschäftigung mit dem Schwerpunkt "Einhaltung des Mindestlohns" durch. An den Maßnahmen beteiligten sich alle Hauptzollämter. Insgesamt befanden sich mehr als 3.000 Beschäftigte des Zolls bundesweit im Einsatz. Das Hauptzollamt Rosenheim beteiligte sich an den Prüfaktionen, die bis in die Abendstunden andauerten, mit insgesamt 72 eingesetzten Kräften seiner FKS-Standorte Rosenheim, Traunstein und Weilheim. Die Prüfungen erstreckten sich auf 27 Objekte aus besonders risikobehafteten Branchen, wie Nagelstudios und Gaststätten. Die Zöllnerinnen und Zöllner kontrollierten insgesamt 95 Personen hinsichtlich ihrer Arbeitsverhältnissen.
Seit dem 1. Januar 2025 beträgt der allgemeine gesetzliche Mindestlohn 12,82 Euro brutto pro Stunde. Hierauf hat grundsätzlich jede Arbeitnehmerin und jeder Arbeitnehmer Anspruch. Vereinbarungen mit dem Arbeitgeber, die diesen Anspruch unterschreiten, sind unwirksam und werden bei Aufdeckung geahndet. Neben dem allgemeinen gesetzlichen Mindestlohn gibt es in mehreren Branchen spezielle Branchenmindestlöhne wie zum Beispiel in der Pflege, der Gebäudereinigung und im Dachdecker-, Elektro und maler- und Lackiererhandwerk.
Bei den Prüfungen stellte das Hauptzollamt Rosenheim erhebliche Missstände fest. Insgesamt werden in 13 Fällen strafrechtliche Ermittlungen und in 19 Fällen bußgeldrechtliche Ermittlungen aufgenommen. Allein in acht Fällen werden Ermittlungen wegen unerlaubten Aufenthalts und in zwei Fällen wegen Einschleusung von Ausländern folgen. Wegen Arbeitserlaubnisverstößen werden in sechs Fällen Ermittlungen gegen Arbeitgeber und in acht Fällen gegen Arbeitnehmer aufgenommen. Des weiteren werden in drei Fällen Beitragsstrafverfahren gemäß § 266a Strafgesetzbuch (StGB) eingeleitet. In sechs Fällen werden zudem Bußgeldverfahren wegen diverser Pflichtverstöße nach dem Mindestlohngesetz und dem Sozialgesetzbuch IV eingeleitet.
Besonders ins Auge fiel bei der Prüfung eine Situation in einem asiatischen Restaurant im Landkreis Rosenheim: Als die Zöllnerinnen und Zöllner in der Küche einen mutmaßlich dort Beschäftigten nach seinem Ausweis fragten, ergriff dieser die Flucht über die Hintertür. Im Hinterhof kam er zu Fall, als er ein zunächst versperrtes Eisentor öffnete, so dass ihn die Zöllner sichern konnten. Der Mann hatte sich bei seinem Sturz an der Stirn verletzt und wurde im Anschluss im Krankenhaus behandelt. Da er illegal aufhältig in Deutschland war, wurde er nach der Versorgung im Krankenhaus der Bundespolizei für die eventuelle Ausweisung übergeben.
An die durchgeführten Prüfungen schließen sich auch umfangreiche Nachermittlungen in den Unternehmen an. Gerade bei der Aufdeckung von Mindestlohn-Verstößen sind die vor Ort erfassten Aussagen der befragten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer der Einstieg in tiefergehende erforderliche Geschäftsunterlagenprüfungen insbesondere der Lohn- und Finanzbuchhaltung. Diese Prüfungen beinhalten die Verknüpfung, den Abgleich und die Analyse von verschiedenen Unterlagen, aus denen Art, Umfang, Dauer und Entgelthöhe von Beschäftigungsverhältnissen hervorgehen bzw. ermittelt werden können. Hierbei steht der Zoll in engem Informationsaustausch mit den verschiedenen Zusammenarbeitsbehörden sowie der Rentenversicherung. Das Hauptzollamt Rosenheim wird daher im Anschluss an die Schwerpunktprüfung in 31 Sachverhalten weitergehende Prüfungen anstellen.
Bei den Prüfungen der FKS werden regelmäßig Verstöße gegen die Mindestlohnbedingungen mit unterschiedlichen Manipulations- bzw. Begehungsformen festgestellt. Beispielsweise werden Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer als Praktikanten, Auszubildende oder Selbständige bezeichnet. Auch werden oftmals Stundenaufzeichnungen unrichtig, unvollständig bzw. gar nicht geführt, um Mindestlohnverstöße zu verschleiern.
Zusatzinformation
Die FKS führt regelmäßig bundesweite sowie regionale Schwerpunkt- und Sonderprüfungen auf Basis des risikoorientierten Prüfungsansatzes durch. Diese konzertierten Prüfungen sind ein wichtiges Instrument zur Senkung der gesellschaftlichen Akzeptanz von Schwarzarbeit und illegaler Beschäftigung und tragen zusätzlich zur Aufdeckung und Ahndung von Verstößen bei.
Die Arbeit der FKS ist auch beim Tag der Ausbildung am 05.04.2025, von 10:00 bis 13:00 Uhr beim Hauptzollamt Rosenheim in der Münchener Straße 51 ein zentrales Thema. Eingeladen sind Interessierte an einer Ausbildung beim Hauptzollamt Rosenheim und auch deren Angehörige. Hier finden Sie Einblick in die unterschiedlichen Bereiche des Hauptzollamts, untermalt wird das Ganze durch Vorführungen, Exponate, Filme und Live-Interviews. https://www.zoll.de/SharedDocs/Dienststellen/DE/1_DSSD_Importer/Hauptzollamt/HZA_Rosenheim/HZA_Rosenheim_7750/HZA_Rosenheim_7750.html?category=Ausbildung
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POL-MFR: (268) Wohnmobil im Nürnberger Osten entwendet - Tatverdächtiger festgenommen
Nürnberg / Zirndorf (ost)
Wie bereits in Meldung 710 im Juli 2024 berichtet, wurde in der Nacht vom 03.07.2024 auf den 04.07.2024 ein Wohnmobil im Nürnberger Stadtteil Zerzabelshof gestohlen, wobei der Täter bisher unbekannt war. Nun wurde jedoch ein Verdächtiger festgenommen.
Der Besitzer parkte sein Citroen Wohnmobil mit dem Kennzeichen N-HE 1033 um 21:00 Uhr in der Pastoriusstraße. Am Donnerstagmorgen gegen 09:00 Uhr bemerkte er, dass das Fahrzeug verschwunden war.
Das Wohnmobil hat einen Zeitwert von etwa 45.000 Euro. Zwei Tage nach dem Diebstahl wurde das Fahrzeug auf einem Standstreifen einer Autobahn in der Nähe von Bautzen (Sachsen) gefunden. Es wurden umfangreiche Spurensicherungsmaßnahmen am Fahrzeug durchgeführt.
Während dieser Maßnahmen konnte eine DNA-Spur gesichert werden, die einem 26-jährigen Mann zugeordnet werden konnte, der bisher unbekannt war.
Am späten Dienstagabend (11.03.2025) wurde ein polnisches Fahrzeug in der Rothenburger Straße von einer Streifenbesatzung der Polizeiinspektion Zirndorf kontrolliert. Ein Mann aus dem Auto versuchte zu flüchten und warf dabei offensichtlich Einbruchswerkzeug weg.
Der Mann wurde eingeholt und identifiziert. Es stellte sich heraus, dass es sich um den oben genannten 26-jährigen Mann handelte.
Die Polizisten nahmen den 26-Jährigen fest und brachten ihn auf Antrag der Staatsanwaltschaft vor den Ermittlungsrichter, um die Haftfrage zu klären. Ein Haftbefehl wurde gegen den Verdächtigen erlassen.
Verfasst von: Michael Petzold
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POL-MFR: (267) Nach Telefonbetrug - Tatverdächtige auf frischer Tat festgenommen - erneute Warnhinweise der Polizei
Erlangen-Land (ost)
Am Donnerstagnachmittag (13.03.2025) wurde eine 60-jährige Frau in Baiersdorf (Lkrs. Erlangen-Höchstadt) Opfer eines Callcenter-Betrugs mit der Masche "Schockanruf". Die Polizei konnte zwei Verdächtige auf frischer Tat festnehmen und warnt nun erneut vor dieser hinterhältigen Betrugsmasche.
Die 60-jährige Frau erhielt gegen 15:30 Uhr einen Anruf, bei dem die Betrüger sich als Polizeibeamte ausgaben und behaupteten, ein naher Verwandter hätte einen schweren Verkehrsunfall verursacht. Danach wurde sie aufgefordert, die angeblich fällige Kaution zu bezahlen. Obwohl sie auf die Forderungen einging, erkannte sie den Betrug und informierte gleichzeitig die Polizei.
Kurz vor der geplanten Geldübergabe nahmen Beamte der Polizeiinspektion Erlangen-Land mit Unterstützung von Streifen benachbarter Dienststellen zwei jugendliche Verdächtige (16) vorläufig fest. Die weiteren Ermittlungen hat das zuständige Fachkommissariat der Nürnberger Kriminalpolizei übernommen. Auf Antrag der Staatsanwaltschaft Nürnberg-Fürth wurden die beiden dem Ermittlungsrichter am Amtsgericht Erlangen vorgeführt, um die Haftfrage zu klären. Der junge Mann und seine Komplizin müssen sich nun wegen des Verdachts des Betrugs vor Gericht verantworten.
Die Kriminalpolizei warnt erneut nachdrücklich vor dieser hinterlistigen Betrugsmasche und bittet darum, ältere Verwandte oder Nachbarn über folgende Warnhinweise zu informieren:
Verdächtige Anrufe sollten sofort der Polizei gemeldet werden. Zögern Sie nicht, den Polizeinotruf unter der 110 anzurufen, wenn Ihnen etwas verdächtig erscheint.
Erstellt von: Christian Seiler
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POL-MFR: (266) Jugendlicher in Nürnberger Südstadt angegriffen und schwer verletzt - Zeugenaufruf nach versuchtem Tötungsdelikt
Nürnberg (ost)
In der Nacht vom Donnerstag auf Freitag (14.03.2025) griff ein Mann einen 15-jährigen Jugendlichen in der Südstadt von Nürnberg an, verletzte ihn schwer und floh danach. Spezialeinheiten nahmen noch in derselben Nacht einen 19-jährigen Verdächtigen fest. Die Mordkommission Nürnberg ermittelt nun wegen des Verdachts eines versuchten Tötungsdelikts und bittet um Hinweise aus der Bevölkerung.
Um Mitternacht trafen sich der 15-Jährige und ein Freund in der Humboldtstraße in der Nähe der Allersberger Straße. Danach bewegten sie sich zwischen der Humboldtstraße, der Dallingerstraße und der Anne-Frank-Straße. Aus unbekannten Gründen griff der Täter den Jugendlichen mit einem scharfen Gegenstand an und verletzte ihn schwer im Oberkörperbereich. Anschließend flüchtete der Angreifer zu Fuß in Richtung Dallingerstraße und fuhr dann mit einem schwarzen VW Golf davon, wobei das hintere Kennzeichen fehlte.
Die Polizeiinspektion Nürnberg-Süd wurde alarmiert und suchte nach dem Fahrzeug, das zunächst nicht gefunden wurde. Während der ersten Ermittlungen verdichtete sich der Verdacht gegen einen 19-jährigen Mann. Das SEK nahm ihn kurz darauf in Röthenbach an der Pegnitz vorläufig fest. Der Kriminaldauerdienst Mittelfranken traf die ersten Maßnahmen und sicherte unter anderem den schwarzen Golf. Die Staatsanwaltschaft Nürnberg-Fürth stellte einen Haftantrag gegen den 19-Jährigen, der dem Ermittlungsrichter am Amtsgericht Nürnberg vorgeführt wird.
Die Mordkommission der Kriminalpolizei Nürnberg ermittelt nun wegen des Verdachts eines versuchten Tötungsdelikts. Die Beamten richten folgende Fragen an die Bevölkerung:
Hinweise nimmt der Kriminaldauerdienst Mittelfranken unter der Rufnummer 0911 2112 - 3333 rund um die Uhr entgegen.
Verfasser: Christian Seiler
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POL Schwaben Nord: Polizei stellt u.a. Waffen sicher
Augsburg (ost)
Im Landkreis Augsburg - Gestern (14.03.2025) um 09.30 Uhr, führte die Kriminalpolizei Augsburg eine Durchsuchung in der Wohnung eines 64-jährigen Mannes im nördlichen Landkreis Augsburg durch. Auf Antrag der Staatsanwaltschaft Augsburg hat das Amtsgericht Augsburg einen entsprechenden Beschluss erlassen.
Während der Durchsuchung wurden von den Beamten unter anderem Waffen, Munition und politisch motivierte Gegenstände bei dem 64-Jährigen sichergestellt.
Die Ermittlungen der Kriminalpolizei Augsburg sind noch im Gange.
Die Polizei ermittelt nun unter anderem wegen Verstößen gegen das Kriegswaffenkontrollgesetz, das Waffengesetz und das Sprengstoffgesetz.
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Polizeipräsidium Schwaben Nord
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HZA-RO: Hauptzollamt Rosenheim zum Weltverbrauchertag am 15. März 2025:Der ZOLL im Einsatz für den Schutz der Bürgerinnen und Bürger
Rosenheim, Bad Reichenhall, Traunstein, Altötting, Mühldorf am Inn, Ebersberg, Miesbach, Bad Tölz-Wolfratshausen, Garmisch-Partenkirchen, Weilheim, Landsberg am Lech, Starnberg (ost)
Eines der grundlegendsten Verbraucherrechte ist das Recht auf Sicherheit. Die Überwachung des internationalen Warenverkehrs nach oder aus Deutschland trägt hierzu erheblich bei und findet nicht nur an der Grenze, sondern auch im Binnenland statt. Die Zöllnerinnen und Zöllner der vier Zollämter im Bezirks des Hauptzollamts Rosenheim sowie der beiden Kontrolleinheiten für Verkehrswege sind sich daher ganz klar bewusst, welche große Verantwortung sie für den Verbraucherschutz tragen. Stellt der ZOLL dabei bedenkliche Waren fest, werden diese der jeweiligen Fachbehörde zur Prüfung übergeben. "Erst kürzlich haben wir dazu berichtet, wie wir beim Zollamt Bad Reichenhall-Autobahn bei der Einfuhrkontrolle fast 1,8 Tonnen Fluorid-Gase ohne ausreichende Sicherung und ohne Zollanmeldung in einem LKW entdeckt haben.", so Pressesprecherin Marion Dirscherl. Stellt sich heraus, dass Waren nicht gesetzeskonform oder sogar gefährlich sind, zieht der ZOLL sie aus dem Verkehr, um die Bürger und Bürgerinnen vor Schaden zu bewahren. Zu Unrecht verwendete Prüfsiegel, unsicheres Kinderspielzeug oder nicht zugelassene Arzneimittel sind nur einige Beispiele, warum der ZOLL bei den Kontrollen genau hinschaut und eng mit den Fachbehörden zusammenarbeitet. Gerade vermeintlich harmlose Waren, wie beispielsweise Gesundheitstee, können für die Verbraucher aufgrund möglicherweise gefährdender Inhaltsstoffe sogar eher gesundheitsschädlich sein. Gibt es beispielsweise keine Bedienungs- oder Gebrauchsanweisung in deutscher Sprache oder bestehen Anhaltspunkte, dass auch das vorgeschriebene CE-Kennzeichen nicht nur fehlt, sondern sogar gefälscht sein könnte, werden die Waren beschlagnahmt. Womit die Zöllnerinnen und Zöllner konfrontiert werden, ist absolut vielfältig: Es tauchten bei einer Kontrolle Schnuller mit aufgedruckten Markenemblemen namhafter Automarken oder Bekleidungsmarken auf, die offenbar zu einem Spotpreis erworben worden waren. Bei einer anderen Kontrolle ging es um motorbetriebenes Werkzeug, bei welchem das Einsatzteam bei der Kontrolle des Reiseverkehrs seine Zweifel daran hatte, dass der echte Hersteller aufgedruckt war. Häufig handelt es sich bei solchen Waren auch um Produktfälschungen. Für solche Produkte übernehmen die anonymen Hersteller natürlich weder Haftung noch Verantwortung. "Verbraucher sind stets gut beraten, Originalprodukte zu kaufen, bei denen die Hersteller eine Garantie bieten und die Waren vor allem nicht zur versteckten Gefahr für Gesundheit und Leben werden", folgert Dirscherl.
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Hauptzollamt Rosenheim
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POL Schwaben Nord: Polizei ermittelt nach Auseinandersetzung
Augsburg (ost)
Stadtzentrum - Am Mittwoch (12.03.2025) hat ein 45-jähriger Radfahrer den Außenspiegel eines Porsche in der Hermann-Kluftinger-Straße beschädigt. Danach kam es zu einer körperlichen Auseinandersetzung.
Um 19.30 Uhr fuhr der 45-Jährige offenbar mit seinem Rennrad an dem Porsche eines 53-Jährigen vorbei und beschädigte den linken Außenspiegel. Der 53-Jährige folgte dem Radfahrer und traf ihn in der Böheimstraße an. Dort kam es zu einer körperlichen Auseinandersetzung und zu Beleidigungen. Der 53-Jährige wurde leicht verletzt. Der genaue Schaden am Porsche wird derzeit noch ermittelt.
Die Polizei führt nun Ermittlungen wegen Körperverletzung und Sachbeschädigung gegen den 45-Jährigen sowie wegen Beleidigung gegen den 53-Jährigen durch.
Zeugen, die die Vorfälle beobachtet haben, werden gebeten, sich bei der Polizeiinspektion Augsburg Süd unter der Telefonnummer 0821/323-2710 zu melden.
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HZA-A: Augsburger Zoll im Einsatz für gerechten Lohn/Bundesweite Mindestlohnprüfung des Zolls
Augsburg/Schwaben (ost)
Im Zuge einer deutschlandweiten risikoorientierten Schwerpunktprüfung gegen Schwarzarbeit und illegale Beschäftigung mit dem Fokus auf die "Einhaltung des Mindestlohns" waren gestern etwa 90 Mitarbeiter der Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) des Hauptzollamts Augsburg im Einsatz.
Seit dem 1. Januar 2025 beträgt der gesetzliche Mindestlohn 12,82 Euro brutto pro Stunde. Jede Arbeitnehmerin und jeder Arbeitnehmer hat Anspruch darauf. Vereinbarungen mit dem Arbeitgeber, die diesen Anspruch unterschreiten, sind ungültig und werden bei Aufdeckung bestraft. Neben dem allgemeinen gesetzlichen Mindestlohn gibt es branchenspezifische Mindestlöhne in Bereichen wie Pflege, Gebäudereinigung sowie Dachdecker-, Elektro- und Maler- und Lackiererhandwerk.
Nicht nur das Gaststätten- und Hotelgewerbe sowie das Baugewerbe standen im Fokus der FKS des Hauptzollamts Augsburg, sondern auch das Logistikgewerbe, Kioske und Fitnessstudios. Insgesamt wurden über 150 Personen in 70 Prüfobjekten bzw. Unternehmen befragt. In fast 60 Fällen (mehr als 30 im Bereich Mindestlohn) sind weitere vertiefte Prüfungen erforderlich. Vor Ort wurden bereits vier Ordnungswidrigkeitenverfahren eingeleitet, darunter wegen des illegalen Aufenthalts von zwei mongolischen Staatsangehörigen, sowie zwei Strafverfahren.
Nach den durchgeführten Prüfungen folgen in der Regel ausführliche Nachermittlungen in den Unternehmen. Der Zoll arbeitet dabei eng mit verschiedenen Behörden zusammen, darunter auch der Rentenversicherung.
Bei den Prüfungen der FKS werden regelmäßig Verstöße gegen die Mindestlohnbestimmungen mit verschiedenen Formen von Manipulation und Begehung festgestellt. Zum Beispiel werden Arbeitnehmer als Praktikanten, Auszubildende oder Selbständige deklariert. Oftmals werden auch Stundenprotokolle falsch, unvollständig oder überhaupt nicht geführt, um Verstöße gegen den Mindestlohn zu verbergen.
Zusätzliche Information:
Die FKS führt regelmäßig bundesweite sowie regionale Schwerpunkt- und Sonderprüfungen auf Basis des risikoorientierten Prüfungsansatzes durch. Diese koordinierten Prüfungen sind ein wichtiges Instrument zur Verringerung der gesellschaftlichen Akzeptanz von Schwarzarbeit und illegaler Beschäftigung und tragen zusätzlich zur Aufdeckung und Bestrafung von Verstößen bei.
Weitere Informationen zu den Aufgaben des Zolls finden Sie auf www.zoll.de
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Hauptzollamt Augsburg
Adrian Kube
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POL-MFR: (265) Raubüberfall auf Juweliergeschäft - Tatverdächtiger festgenommen
Feuchtwangen (ost)
Wie in Bericht 149 erwähnt, hat am 12.02.2025 ein Unbekannter ein Juweliergeschäft in Feuchtwangen (Lkrs. Ansbach) überfallen. Nach intensiven Ermittlungen der Kriminalpolizei Ansbach in Zusammenarbeit mit der Staatsanwaltschaft Ansbach konnte ein 32-jähriger Verdächtiger identifiziert und verhaftet werden.
Wie berichtet, betrat der Täter gegen 16:40 Uhr maskiert das Juweliergeschäft in Feuchtwangen in der Unteren Torstraße, bedrohte eine Angestellte und forderte Bargeld und Schmuck. Schließlich floh der Mann mit mehreren Tausend Euro Beute.
Der Tatort wurde abgesperrt und Spuren gesichert. Das zuständige Fachkommissariat der Kriminalpolizei Ansbach übernahm die Ermittlungen vor Ort in enger Zusammenarbeit mit der Staatsanwaltschaft Ansbach.
Im Laufe der Untersuchungen gelang es, dank umfangreicher kriminaltechnischer und kriminaltaktischer Maßnahmen, einen 32-jährigen Verdächtigen zu identifizieren. Der Mann, der im westlichen Landkreis Ansbach wohnt, wurde schließlich am Mittwoch (12.03.2025) in seiner Wohnung festgenommen.
Es ergaben sich zudem Hinweise darauf, dass der 32-Jährige auch dringend verdächtigt wird, einen Raubüberfall auf eine Tankstelle in Schnelldorf (Lkrs. Ansbach) am 29.01.2025 begangen zu haben (wie in Bericht 102 erwähnt).
Die Ermittlungen der Kriminalpolizei Ansbach zur Klärung der Sachverhalte dauern an.
Auf Antrag der Staatsanwaltschaft Ansbach wurde der 32-Jährige der Ermittlungsrichterin vorgeführt, um die Frage der Untersuchungshaft zu klären. Ein Haftbefehl wurde gegen den Verdächtigen erlassen, der daraufhin inhaftiert wurde.
Für weitere Informationen im weiteren Verlauf des Verfahrens steht der Pressesprecher der Staatsanwaltschaft Ansbach, Herr Oberstaatsanwalt Jonas Heinzlmeier, unter der Telefonnummer 0981 58251 zur Verfügung.
Erstellt von: Michael Petzold / bl
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POL Schwaben Nord: Polizei ermittelt wegen in zwei Fällen wegen Betrugs - Schockanruf
Augsburg (ost)
Harburg - Gestern (13.03.2025) wurde eine 49-jährige Frau von bisher unbekannten Tätern um einen mittleren fünfstelligen Geldbetrag betrogen.
Ein unbekannter Anrufer gab der Frau einen Schockanruf. Er behauptete, dass ihr Sohn in einen schweren Verkehrsunfall verwickelt sei und nun eine Kaution bezahlt werden müsse. Der Betrug wurde aufgedeckt, als der Sohn seinen Vater kontaktierte.
Diedorf - Auch gestern (13.03.2025) wurde ein 90-jähriger Mann von bisher unbekannten Tätern um einen mittleren fünfstelligen Geldbetrag betrogen.
Der 90-Jährige erhielt ebenfalls einen Schockanruf. Der Anrufer behauptete, dass sein Enkel in einen tödlichen Verkehrsunfall verwickelt sei und nun eine Kaution bezahlt werden müsse. Der 90-Jährige holte das Geld von seiner Bank ab und übergab es an unbekannte Täter am Leonhardsberg in Augsburg. Der Betrug wurde aufgedeckt, als der 90-Jährige seinen Sohn kontaktierte.
Die Kriminalpolizei Augsburg ermittelt in beiden Fällen wegen Betrugs.
Bei Schockanrufen versuchen Täter ihre Opfer durch verschiedene Tricks und das Schüren von Angst dazu zu bringen, Bargeld oder andere Vermögenswerte herauszugeben. Die Täter zielen nicht nur auf ältere Menschen ab, sondern auch auf jüngere Personen.
Um sich vor solchen Betrügereien zu schützen, gibt die Polizei folgende Ratschläge:
Weitere Informationen finden Sie unter den folgenden Links: https://www.polizei.bayern.de/nmmo https://www.polizei-beratung.de/aktuelles/detailansicht/telefonbetrug-durch-schockanrufe/
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POL Schwaben Nord: Polizei ermittelt nach Diebstahl
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Lechhausen - Am Dienstag (11.03.2025), gegen 14.00 Uhr, haben unbekannte Täter Werkzeug und Material von einer Baustelle in der Königsberger Straße gestohlen. Der Beuteschaden beläuft sich insgesamt auf einen Betrag im niedrigen vierstelligen Bereich.
Die Polizei führt nun Ermittlungen wegen Diebstahls durch. Personen, die Informationen zu dem Vorfall haben, werden gebeten, sich bei der Polizeiinspektion Augsburg Ost unter der Telefonnummer 0821/323-2310 zu melden.
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POL Schwaben Nord: Polizei kontrolliert Mann ohne gültigen Führerschein
Augsburg (ost)
Gestern (13.03.2025) fuhr ein 23-jähriger Autofahrer ohne gültige Fahrerlaubnis in der Aindlinger Straße in Lechhausen.
Um 21.00 Uhr wurde der Mann von einer Polizeistreife kontrolliert. Während der Verkehrskontrolle stellten die Beamten fest, dass der 23-Jährige nicht über die erforderliche Fahrerlaubnis verfügte. Die Streife stoppte die Weiterfahrt des Mannes. Das Fahrzeug wurde von den Beamten ordnungsgemäß am Straßenrand abgestellt, natürlich mit Zustimmung des 23-Jährigen.
Die Polizei leitet nun Ermittlungen wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis gegen den 23-jährigen Mann ein.
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POL Schwaben Nord: Polizei ermittelt nach Auseinandersetzung
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In der Stadtmitte - Gestern (13.03.2025) beschädigte ein 24-Jähriger mehrere Blumenkästen vor einem Geschäft in der Neuburger Straße. Danach griff er eine Dame mit ihrem Hund an.
Um 10.45 Uhr beobachtete eine Dame, wie der 24-Jährige die Blumenkästen beschädigte. Sie sprach den jungen Mann an. Daraufhin warf er anscheinend einen Stein auf die Dame, verfehlte sie jedoch. Außerdem trat er offenbar auf den Hund der Dame. Danach flüchtete der 24-jährige Mann.
Während der Fahndung entdeckten Einsatzkräfte den 24-Jährigen in der Nähe. Bei der Kontrolle verhielt sich der Mann äußerst aggressiv gegenüber den Polizeibeamten. Da sich der Mann offenbar in einem psychischen Ausnahmezustand befand, brachten ihn die Beamten in ein entsprechendes Krankenhaus.
Die Polizei ermittelt nun unter anderem wegen Gefährlicher Körperverletzung und Sachbeschädigung gegen den 24-Jährigen.
Zeugen, die den Vorfall beobachtet haben, insbesondere die Dame mit ihrem Hund, werden gebeten, sich bei der Polizeiinspektion Augsburg Ost unter der Telefonnummer 0821/323-2310 zu melden.
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POL-MFR: (264) Versammlungsgeschehen am 15.03.2025 in Nürnberg - Verkehrslagemeldung
Nürnberg (ost)
Am kommenden Samstagnachmittag (15.03.2025) wird in der Innenstadt von Nürnberg eine Versammlung mit einem angemeldeten Demonstrationszug abgehalten. Dadurch könnte es zu Verkehrsbehinderungen kommen.
Die Versammlung ist von 13:30 Uhr bis 17:30 Uhr geplant und verläuft über die folgende Route:
Jakobsplatz - Dr.-Kurt-Schumacher-Straße - Färberstraße - Karolinenstraße - Lorenzkirche - Königstraße - Luitpoldstraße - Königstor - Bahnhofsplatz - Frauentorgraben - Ludwigstor - Ludwigstraße - Jakobsplatz
Aufgrund der Versammlung wird es während des genannten Zeitraums in der Umgebung der Strecke zu Verkehrssperrungen und daraus resultierenden Behinderungen für den Verkehr kommen. Autofahrer werden gebeten, den Anweisungen der Polizeibeamten Folge zu leisten und den Versammlungsbereich nach Möglichkeit großräumig zu umfahren.
Verfasst von: Christian Seiler / bl
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POL Schwaben Nord: Polizei kontrolliert alkoholisierten Autofahrer
Augsburg (ost)
Herrenbach - Heute, am Freitag (14.03.2025), fuhr ein 29-Jähriger alkoholisiert mit seinem Fahrzeug die Herrenbachstraße entlang.
Um 04.30 Uhr wurde der Mann von einer Polizeistreife kontrolliert. Bei der Kontrolle bemerkten die Beamten Alkoholgeruch beim Fahrer. Ein Atemalkoholtest ergab einen Wert von etwa 2,0 Promille. Die Beamten stoppten die Fahrt und ordneten eine Blutentnahme beim 29-Jährigen an.
Die Polizei leitet nun ein Verfahren wegen Trunkenheit im Verkehr gegen den 29-Jährigen ein.
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HZA-R: Weltverbrauchertag am 15. März 2025 Der ZOLL leistet einen wichtigen Beitrag zum Schutz der Bürgerinnen und Bürger
Regensburg (ost)
Ein entscheidendes Recht der Verbraucher ist das Sicherheitsrecht. Die ZOLL-Behörde spielt eine wichtige Rolle beim Schutz dieses Rechts, indem sie den internationalen Warenverkehr überwacht - nicht nur an den Grenzen, sondern auch an Zollstellen im Inland. Wenn der ZOLL gefährliche Waren entdeckt, werden sie an die entsprechende Fachbehörde zur Überprüfung übergeben. Werden die Waren als nicht gesetzeskonform oder sogar als gefährlich eingestuft, werden sie aus dem Verkehr gezogen, um die Bürger vor Schaden zu schützen. Fälschungen von Prüfsiegeln, unsicheres Spielzeug für Kinder oder nicht zugelassene Arzneimittel sind nur einige Beispiele, warum der ZOLL bei den Kontrollen genau hinschaut und eng mit den Fachbehörden zusammenarbeitet.
Oft handelt es sich bei solchen Waren um Produktfälschungen. Die anonymen Hersteller übernehmen für diese Produkte natürlich weder Haftung noch Verantwortung. "Verbraucher sollten stets auf Originalprodukte vertrauen, die von den Herstellern garantiert und getestet wurden - so können sie sicher sein, dass die Produkte keine versteckte Gefahr für Gesundheit und Leben darstellen", betont Leitender Regierungsdirektor René Matschke, Leiter des Hauptzollamts Regensburg.
Im letzten Jahr deckten die Zöllner des Hauptzollamts Regensburg auch mehrere solcher Fälle auf: Darunter gefälschte Süßigkeiten bekannter Marken, möglicherweise gefährliche Arzneimittel und eine nicht zugelassene Sitzheizung, die laut Angaben bis zu 105 Grad Celsius erreichen konnte.
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Hauptzollamt Regensburg
Nadine Striegel
Telefon: 0941 2086-1503
E-Mail: presse.hza-regensburg@zoll.bund.de
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HZA-M: Bundesweite Mindestlohnprüfung des Zolls Mitglied der Mindestlohnkommission begleitet die Prüfung
München (ost)
Die Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Zolls (FKS) hat gestern im gesamten Bundesgebiet eine risikoorientierte Schwerpunktprüfung gegen Schwarzarbeit und illegale Beschäftigung mit dem Schwerpunkt "Einhaltung des Mindestlohns" durchgeführt. An den Maßnahmen beteiligen sich alle Hauptzollämter.
Frau Faust, Mitglied der Mindestlohnkommission für die Arbeitgeberseite, begleitete die Prüfung des Münchner Zolls, um sich vor Ort ein genaues und detailliertes Bild der Abläufe und Verfahren zu verschaffen. Insgesamt waren mehr als 100 Beschäftigte des Hauptzollamts München im Einsatz und prüften rund 90 Objekte. Im Stadtgebiet München wurden u.a. Friseure, Nagelstudios und Kioske kontrolliert.
Seit dem 1. Januar 2025 beträgt der allgemeine gesetzliche Mindestlohn 12,82 Euro brutto pro Stunde. Hierauf hat jede Arbeitnehmerin und jeder Arbeitnehmer Anspruch. Vereinbarungen mit dem Arbeitgeber, die diesen Anspruch unterschreiten, sind unwirksam und werden bei Aufdeckung geahndet. Neben dem allgemeinen gesetzlichen Mindestlohn gibt es in mehreren Branchen spezielle Branchenmindestlöhne wie zum Beispiel in der Pflege, der Gebäudereinigung und im Dachdecker-, Elektro-, Maler- und Lackiererhandwerk.
An die gestern durchgeführten Prüfungen schließen sich in der Regel umfangreiche Nachermittlungen in den Unternehmen an. Gerade bei der Aufdeckung von Mindestlohn-Verstößen sind die vor Ort erfassten Aussagen der befragten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer der Einstieg in tiefergehende erforderliche Geschäftsunterlagenprüfungen insbesondere der Lohn- und Finanzbuchhaltung. Diese Prüfungen beinhalten die Verknüpfung, den Abgleich und die Analyse von verschiedenen Unterlagen, aus denen Art, Umfang, Dauer und Entgelthöhe von Beschäftigungsverhältnissen hervorgehen bzw. ermittelt werden können. Hierbei steht der Zoll in engem Informationsaustausch mit den verschiedenen Zusammenarbeitsbehörden sowie der Rentenversicherung.
Zusatzinformation
Die FKS führt regelmäßig bundesweite sowie regionale Schwerpunkt- und Sonderprüfungen auf Basis des risikoorientierten Prüfungsansatzes durch. Diese konzertierten Prüfungen sind ein wichtiges Instrument zur Senkung der gesellschaftlichen Akzeptanz von Schwarzarbeit und illegaler Beschäftigung und tragen zusätzlich zur Aufdeckung und Ahndung von Verstößen bei.
Schule beendet - was dann? Tag der Ausbildung beim Münchner Zoll Wer sich für den Beruf des Zöllners interessiert, hat am 27.09.2025 die einmalige Chance, sich persönlich vor Ort ein Bild zu machen und sich zu informieren. An diesem Tag wird ein Infotag in der Landsberger Straße stattfinden, zu dem sich alle Interessierten unter presse.hza-muenchen@zoll.bund.de anmelden können.
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Hauptzollamt München
Pressesprecher
Thomas Meister
Telefon: 089 - 975 90717
E-Mail: Thomas.Meister2@zoll.bund.de
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HZA-N: Weltverbrauchertag am 15. März 2025 Der Zoll leistet einen wichtigen Beitrag zum Schutz der Bürgerinnen und Bürger
Nürnberg (ost)
Eines der grundlegendsten Verbraucherrechte ist das Recht auf Sicherheit. Die Überwachung des internationalen Warenverkehrs nach oder aus Deutschland trägt hierzu erheblich bei und findet nicht nur an der Grenze, sondern auch an den Zollämtern im Binnenland statt. Stellt der Zoll dabei bedenkliche Waren fest, werden diese der jeweiligen Fachbehörde zur Prüfung übergeben. Wenn die Waren nicht gesetzeskonform oder sogar gefährlich sind, werden sie aus dem Verkehr gezogen, um die Bürger und Bürgerinnen vor Schaden zu bewahren. Zu Unrecht verwendete Prüfsiegel, unsicheres Kinderspielzeug oder nicht zugelassene Arzneimittel sind nur einige Beispiele, warum der Zoll bei den Kontrollen genau hinschaut und eng mit den Fachbehörden zusammenarbeitet.
Häufig handelt es sich bei solchen Waren auch um Produktfälschungen. Für solche Produkte übernehmen die anonymen Hersteller natürlich weder Haftung noch Verantwortung. "Verbraucher und Verbraucherinnen sind stets gut beraten Originalprodukte zu kaufen, bei denen die Hersteller eine Garantie bieten, die es für Fälschungen natürlich nicht gibt. Solche Waren können schlimmstenfalls zur versteckten Gefahr für Gesundheit und Leben werden", so Martina Stumpf, Pressesprecherin des Hauptzollamts Nürnberg. Unter den 2023 beim Hauptzollamt Nürnberg und seinen Zollämtern abgefertigten Waren befanden sich fast 39.000 gefälschte Markenwaren von Lebensmitteln bis Spielzeug im Wert von über 1,5 Millionen Euro. Daneben wurden mangelhafte Waren wie Feuerzeuge, Ladegeräte und elektrische und elektronische Produkte aller Art, die nicht den Vorschriften zur Produktsicherheit entsprachen, aus dem Verkehr gezogen.
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Hauptzollamt Nürnberg
Pressesprecherin
Martina Stumpf
Telefon: 0911-9463-1118
E-Mail: presse.hza-nuernberg@zoll.bund.de
www.zoll.de
HZA-M: Weltverbrauchertag am 15. März 2025
München (ost)
Der ZOLL leistet einen wichtigen Beitrag zum Schutz der Bürgerinnen und Bürger
Eines der grundlegendsten Verbraucherrechte ist das Recht auf Sicherheit. Die Überwachung des internationalen Warenverkehrs nach oder aus Deutschland trägt hierzu erheblich bei und findet nicht nur an der Grenze, sondern auch an den Zollämtern im Binnenland statt.
Stellt der ZOLL dabei bedenkliche Waren fest, werden diese der jeweiligen Fachbehörde zur Prüfung übergeben. Wenn die Waren nicht gesetzeskonform oder sogar gefährlich sind, werden sie aus dem Verkehr gezogen, um die Bürger und Bürgerinnen vor Schaden zu bewahren. Zu Unrecht verwendete Prüfsiegel, unsicheres Kinderspielzeug oder nicht zugelassene Arzneimittel sind nur einige Beispiele, warum der ZOLL bei den Kontrollen genau hinschaut und eng mit den Fachbehörden zusammenarbeitet.
Häufig handelt es sich bei solchen Waren auch um Produktfälschungen. Für solche Produkte übernehmen die anonymen Hersteller natürlich weder Haftung noch Verantwortung. "Verbraucher sind stets gut beraten Originalprodukte zu kaufen, bei denen die Hersteller eine Garantie bieten und die Waren vor allem nicht zur versteckten Gefahr für Gesundheit und Leben werden", so Thomas Meister, Pressesprecher des Hauptzollamts München.
Schule beendet - was dann? Tag der Ausbildung beim Münchner Zoll Wer sich für den Beruf des Zöllners interessiert, hat am 27.09.2025 die einmalige Chance, sich persönlich vor Ort ein Bild zu machen und sich zu informieren. An diesem Tag wird ein Infotag in der Landsberger Straße stattfinden, zu dem sich alle Interessierten unter presse.hza-muenchen@zoll.bund.de anmelden können.
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Hauptzollamt München
Pressesprecher
Thomas Meister
Telefon: 089 - 975 90717
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Redaktioneller Hinweis: Unser Liveticker basiert auf aktuellen Blaulichtmeldungen des Presseportals und wurde automatisch erstellt.