Lesen Sie in unserem Live-Ticker die aktuellen Polizei- und Feuerwehrmeldungen aus Bayern vom 28.05.2026
Bayern: Polizei- und Feuerwehrmeldungen am 28.05.2026

Der Liveticker wird ständig aktualisiert.
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POL-MFR: (521) Gasaustritt in Verbrauchermarkt - Gebäude evakuiert
Nürnberg (ost)
Am Donnerstagnachmittag (28.05.2026) ereignete sich in einem Geschäft in der Bayreuther Straße in Nürnberg ein Vorfall, bei dem Kältemittel aus einer Kälteanlage austrat. Das Gebäude musste evakuiert werden.
Etwa um 17:00 Uhr kam es anscheinend zu einem Kältemittelaustritt (Kohlenstoffdioxid) aus einer Kälteanlage in einem Geschäft in der Bayreuther Straße. Die Verantwortlichen des Geschäfts reagierten sofort und evakuierten das Gebäude. Die Feuerwehrleute der Berufsfeuerwehr Nürnberg führten dann Messungen im Geschäft und in den angrenzenden Bereichen durch und stellten erhöhte Werte fest.
Nachdem das Leck von den Feuerwehrleuten gefunden wurde, reparierte ein Techniker den Defekt direkt vor Ort.
Nach derzeitigem Stand wurde niemand verletzt. Etwa 20 Feuerwehrleute der Berufsfeuerwehr Nürnberg und der Polizeiinspektion Nürnberg-Ost waren vor Ort im Einsatz.
Verfasser: Michael Sebald
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POL-MFR: (520) Auseinandersetzung in Parkanlage - Haftbefehl erlassen
Nürnberg (ost)
In einem Park in Nürnberg kam es zu einer Auseinandersetzung zwischen drei Männern. Dabei wurde ein 34-jähriger Mann mit einem Messer verletzt - ein Verdächtiger befindet sich in Untersuchungshaft.
Am Mittwoch (27.05.2026) gerieten gegen 16:00 Uhr in dem Park an der Archivstraße drei Männer, die dort regelmäßig sind, in einen Streit.
Ein 37-jähriger Deutscher und ein 30-jähriger Rumäne griffen gemeinsam einen 34-jährigen Rumänen an und brachten ihn zu Boden. Der 30-Jährige verwendete außerdem ein Messer und verursachte dem Angegriffenen eine oberflächliche Schnittverletzung.
Augenzeugen alarmierten die Polizei. Die angerufenen Streifen der Polizeiinspektion Nürnberg-Ost nahmen die beiden Verdächtigen in der Nähe des Tatorts vorläufig fest. Ein Einsatzkommando des Unterstützungskommandos (USK) Mittelfranken versorgte den Verletzten medizinisch, bis der Rettungsdienst eintraf. Danach wurde der 34-Jährige in ein nahegelegenes Krankenhaus gebracht.
Der Kriminaldauerdienst Mittelfranken übernahm die ersten Ermittlungen und die Spurensicherung am Ort des Geschehens. Die Staatsanwaltschaft Nürnberg-Fürth stellte einen Haftantrag gegen den 30-jährigen Rumänen. Er wurde am Donnerstag (28.05.2026) dem Haftrichter vorgeführt, der einen Haftbefehl erließ.
Die weiteren Untersuchungen übernimmt das Fachkommissariat der Nürnberger Kriminalpolizei.
Verfasst von: Oliver Trebing / bl
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POL Schwaben Nord: Polizei stoppt Autofahrer unter Drogeneinfluss
Augsburg (ost)
Stadtzentrum - Am Mittwoch (27.05.2026) fuhr ein 29-jähriger Autofahrer unter dem Einfluss von Drogen auf der Riedingerstraße.
Um 19.30 Uhr überprüften Polizeibeamte den 29-Jährigen und bemerkten drogentypische Anzeichen. Ein Drogentest reagierte positiv auf Morphin und Cannabis. Die Beamten stoppten die Fahrt und ließen eine Blutprobe bei dem 29-Jährigen entnehmen. Bei der Durchsuchung fanden die Beamten auch Betäubungsmittel. Im Zuge weiterer Maßnahmen entdeckten die Beamten weitere Betäubungsmittel und Zubehör. Die Beamten stellten die Betäubungsmittel, das Zubehör und das Handy des 29-Jährigen sicher.
Die Polizei führt nun Ermittlungen wegen Verstößen gegen das Betäubungsmittelgesetz und das Straßenverkehrsgesetz gegen den 29-Jährigen durch.
Der 29-Jährige ist deutscher Staatsbürger.
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Polizeipräsidium Schwaben Nord
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POL Schwaben Nord: Polizei ermittelt nach Betrug
Augsburg (ost)
Hochfeld - Am Donnerstag (21.05.2026) ereignete sich ein Fall von Callcenter-Betrug mit einer neuen Betrugsmasche, bei dem eine 85-jährige Frau in der Schertlinstraße betroffen war.
Um 13.15 Uhr wurde die 85-Jährige von einer bisher unbekannten Täterin angerufen. Diese gab sich als Mitarbeiterin der Bank aus. Im Verlauf des Gesprächs entlockte die Unbekannte der 85-Jährigen verschiedene Details über ihr Vermögen.
Später erhielt die 85-Jährige einen weiteren Anruf. Diesmal von einem vermeintlichen Polizeibeamten. Der falsche Polizeibeamte behauptete, dass der vorherige Anruf ein Betrugsversuch gewesen sei und forderte die Frau auf, das Bargeld den Tätern zu übergeben, um eine Festnahme zu ermöglichen.
Demnach übergab die 85-Jährige einem anderen unbekannten Täter verschiedene Wertgegenstände im oberen vierstelligen Eurobereich. Der falsche Polizeibeamte blieb währenddessen permanent in der Leitung. Anschließend bestätigte er der 85-Jährigen die Festnahme und versprach eine baldige Rückgabe der Wertgegenstände. Diese erhielt die Frau jedoch nie. Die Kriminalpolizei Augsburg ermittelt nun wegen Betrugs gegen die unbekannten Täter. Die 85-Jährige ist deutsche Staatsbürgerin.
Augsburg - Am Sonntag (24.05.2026) wurde eine 52-jährige Frau Opfer eines Betrugs.
Um 14:15 Uhr erhielt die 52-Jährige einen vermeintlichen Anruf von der zentralen Sperr-Notrufnummer für Kredit- und EC-Karten. Diese Nummer war offensichtlich manipuliert. Der Anrufer behauptete, dass die Konten der 52-Jährigen gehackt worden seien. Um ihr Vermögen zu sichern, führte die Frau mehrere Sofortüberweisungen unter Anleitung des Anrufers durch.
Es entstand ein finanzieller Schaden im unteren sechsstelligen Eurobereich.
Die Kriminalpolizei Augsburg ermittelt nun wegen Betrugs gegen den unbekannten Täter.
Die 52-Jährige besitzt die deutsche Staatsangehörigkeit.
Pfersee - Am Dienstag (26.05.2026) wurde ein älteres Ehepaar Opfer eines Betrugs mit einem falschen Polizeibeamten.
Um 14:15 Uhr gab sich der bisher unbekannte Täter als russischer Polizist aus und behauptete, dass die Tochter des Ehepaars in einen Verkehrsunfall verwickelt gewesen sei. Um eine Haftstrafe abzuwenden, sei eine Zahlung in Höhe von 100.000 Euro erforderlich. Zudem wurden das Ehepaar von zwei weiteren unbekannten Täterinnen telefonisch kontaktiert, die sich als ihre Tochter und als Krankenschwester ausgaben.
Ein unbekannter Täter erschien dann bei dem Ehepaar und erhielt Bargeld im mittleren fünfstelligen Bereich. Der Abholer sprach ebenfalls russisch mit dem Ehepaar.
Die Kriminalpolizei Augsburg ermittelt nun wegen Betrugs gegen die unbekannten Täter.
Zusätzlich gibt die Polizei folgende Ratschläge, um sich vor solchen Betrügereien zu schützen:
Weitere Tipps und Informationen finden Sie unter folgendem Link:
https://www.polizei-beratung.de/themen-und-tipps/betrug/
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POL Schwaben Nord: Polizei nimmt Ladendieb fest
Augsburg (ost)
In der Stadtmitte - Am Mittwoch (27.05.2026) stahl ein 41-jähriger Mann Kleidung aus einem Laden in der Bürgermeister-Fischer-Straße.
Um 10.30 Uhr bemerkten Angestellte den Diebstahl und riefen die Polizei an, die den 41-jährigen Mann vorübergehend festnahm. Der gestohlene Kleidungsstück hat einen Wert im mittleren dreistelligen Bereich.
Der 41-jährige Mann hat bereits mehrere Diebstähle begangen. Aus diesem Grund brachten die Polizeibeamten den Mann zur Polizeiwache und führten eine Identifizierungsbehandlung durch.
Die Polizei ermittelt nun wegen Diebstahls gegen den 41-jährigen Mann.
Der 41-jährige Mann hat die rumänische Staatsbürgerschaft.
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POL Schwaben Nord: Polizei ermittelt nach exhibitionistischer Handlung
Augsburg (ost)
In Hochzoll - Am Sonntag (27.05.2026) zeigte sich ein Mann, dessen Identität bisher unbekannt ist, vor einer 29-jährigen und einer 33-jährigen Frau in der Oberländerstraße am Lechufer.
Um 19.15 Uhr sonnten sich die beiden Frauen am Lechufer, als sie den unbekannten Täter im Gebüsch bemerkten. Er hatte sich entblößt und führte sexuelle Handlungen an sich selbst durch.
Als die Frauen dies bemerkten, flüchtete der unbekannte Täter. Eine Fahndung wurde eingeleitet, jedoch ohne Erfolg.
Die Beschreibung des unbekannten Täters lautet wie folgt:
Die Polizei ermittelt nun wegen Exhibitionismus. Hinweise werden von der Kriminalpolizei Augsburg unter der Telefonnummer 0821/323-3821 entgegengenommen.
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POL-MFR: (519) Mehrere Fahrzeuge beschädigt - Zeugen gesucht
Nürnberg (ost)
Von Samstagnachmittag (23.05.2026) bis Sonntagmorgen (24.05.2026) wurden mehrere Fahrzeuge in Nürnberg von bisher unbekannten Tätern beschädigt. Die Polizei bittet um Zeugenhinweise.
Zwischen 16:00 Uhr am Samstag und 02:00 Uhr am Sonntag zertrümmerten bisher unbekannte Täter auf dem Gelände eines Autohauses mehrere Seitenscheiben von abgestellten Bussen und einem Lkw.
Dadurch entstand ein Sachschaden von mehreren Zehntausend Euro.
Der Kriminaldauerdienst Mittelfranken führte vor Ort Spurensicherungsmaßnahmen durch. Die Polizeiinspektion Nürnberg-Ost hat die weiteren Ermittlungen übernommen.
Personen, die verdächtige Beobachtungen gemacht haben, werden gebeten, sich unter der Rufnummer 0911 9195 0 mit der Polizei in Verbindung zu setzen.
Verfasst von: Michael Sebald / bl
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Bundespolizeidirektion München: Schwerpunkteinsatz und vorübergehendes Mitführverbot von gefährlichen Gegenständen - Allgemeinverfügung für den Bahnhof Rosenheim
Rosenheim (ost)
Angesichts der fortgesetzt hohen Anzahl von Gewaltverbrechen an Bahnhöfen in Deutschland führt die Bundespolizei im Zeitraum vom 29. bis 31. Mai bundesweit Schwerpunkteinsätze auf dem Gebiet der Bahnanlagen durch. Dies beinhaltet unter anderem die Erlass einer Allgemeinverfügung für den Bahnhof Rosenheim, die das Mitführen von gefährlichen Gegenständen und Waffen von Freitag (29. Mai), 15.00 Uhr, bis Sonntag (31. Mai), 3.00 Uhr generell untersagt.
Die Bundespolizei beabsichtigt mit ihrem verstärkten Einsatz, ihre Präsenz am Bahnhof Rosenheim sichtbar zu erhöhen und gleichzeitig Maßnahmen zur Gewaltprävention zu verstärken. Darüber hinaus soll die Einhaltung der Allgemeinverfügung überwacht werden, um Gewaltverbrechen vorzubeugen und insbesondere Reisende und Bahnpersonal vor gewaltsamen Angriffen zu schützen.
Wer ist vom Mitführverbot betroffen? Worauf bezieht es sich?
Die Kontrollen zum Mitführverbot am Bahnhof Rosenheim erfolgen stichprobenartig und anlassbezogen im Rahmen von Einzelfallprüfungen. Es gilt grundsätzlich für alle Reisenden und Nutzer der Bahnanlagen und bezieht sich insbesondere auf gefährliche Werkzeuge oder Gegenstände, Schusswaffen, Schreckschusswaffen, Hieb-, Stoß- und Stichwaffen sowie Messer jeglicher Art.
Als gefährlich gelten Werkzeuge oder Gegenstände, die aufgrund ihrer objektiven Beschaffenheit und ihrer konkreten Verwendungsmöglichkeit geeignet sind, schwere Verletzungen oder Gesundheitsschäden zu verursachen. Das Mitführverbot für Waffen und gefährliche Gegenstände gilt auch dann, wenn eine Erlaubnis nach dem Waffengesetz vorliegen würde.
Was passiert bei Nichteinhaltung?
Bei Zuwiderhandlung gegen die Allgemeinverfügung droht zunächst ein Zwangsgeld durch die Bundespolizei. Im Wiederholungsfall wird dieses verhängt. Die Höhe des Zwangsgelds wird unter Berücksichtigung des Einzelfalls festgelegt und kann bis zu 25.000 Euro betragen. Außerdem werden die gefährlichen Gegenstände und Waffen sichergestellt.
Weitere Informationen zum Mitführverbot sind in der Allgemeinverfügung der Bundespolizeidirektion München für den Bahnhof Rosenheim verfügbar.
(www.bundespolizei.de/aktuelles/allgemeinverfuegung)
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Dr. Rainer Scharf
Bundespolizeiinspektion Rosenheim | Pressestelle
Burgfriedstraße 34 | 83024 Rosenheim
Telefon: 08031 8026-2200
Fax: 08031 8026-2099
E-Mail: rainer.scharf@polizei.bund.de
E-Mail: bpoli.rosenheim.oea@polizei.bund.de
Internet: www.bundespolizei.de | X: bpol_by
Der bahn- und grenzpolizeiliche Verantwortungsbereich der
Bundespolizeiinspektion Rosenheim, der das Bundespolizeirevier
Garmisch-Partenkirchen zugeordnet ist, erstreckt sich auf die
Landkreise Miesbach, Bad Tölz-Wolfratshausen, Garmisch-Partenkirchen
sowie auf die Stadt und den Landkreis Rosenheim. Die rund 450
Inspektionsangehörigen gehen zwischen Chiemsee und Zugspitze
besonders gegen die grenzüberschreitende Kriminalität vor. In einem
etwa 200 Kilometer langen Abschnitt des deutsch-österreichischen
Grenzgebiets wirken sie vor allem dem Einschleusen von Ausländern
sowie der ungeregelten, illegalen Migration entgegen. Ferner sorgt
die Rosenheimer Bundespolizeiinspektion auf rund 370 Bahnkilometern
und in etwa 70 Bahnhöfen und Haltepunkten für die Sicherheit von
Bahnreisenden und Bahnanlagen. Weitere Informationen erhalten Sie
über oben genannte Kontaktadresse oder unter www.bundespolizei.de
sowie unter www.x.com/bpol_by .
POL-MFR: (518) Firmenfahrzeuge in Eibach aufgebrochen
Nürnberg (ost)
In Eibach haben bislang unbekannte Täter drei Firmenfahrzeuge aufgebrochen und Werkzeuge sowie Materialien im Wert von etwa 10.000 Euro gestohlen.
Zwischen Dienstagnachmittag (26.05.2026), 15:30 Uhr, und Mittwochmorgen (27.05.2026), 06:30 Uhr, wurden in Nürnberg-Eibach in der Motterstraße, der Forstweiherstraße und der Eibacher Hauptstraße insgesamt drei Firmenfahrzeuge aufgebrochen. Die Diebe entwendeten Werkzeuge und Materialien im Wert von ca. 10.000 Euro.
Die Ermittlungen wurden vom Fachkommissariat der Nürnberger Kriminalpolizei aufgenommen. Personen, die verdächtige Vorkommnisse in den genannten Straßen beobachtet haben, werden gebeten, sich an den Kriminaldauerdienst Mittelfranken unter der Rufnummer 0911 2112-3333 zu wenden.
Verfasser: Oliver Trebing / bl
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Bundespolizeidirektion München: Allgemeinverfügung der Bundespolizei zum temporäres Mitführverbot von gefährlichen Gegenständen am Hauptbahnhof Nürnberg
Nürnberg (ost)
Im Zeitraum vom 29. Mai um 15:00 Uhr bis zum 31. Mai um 03:00 Uhr hat die Bundespolizei eine Allgemeinverfügung für den Hauptbahnhof Nürnberg erlassen, die das Tragen von gefährlichen Werkzeugen, Schusswaffen, Schreckschusswaffen, Hieb-, Stoß- und Stichwaffen sowie Messern jeglicher Art verbietet.
Alle Bereiche des Hauptbahnhofs, einschließlich der Personentunnel, der zugehörigen Bahnsteige und aller öffentlich zugänglichen Ebenen, fallen unter den Geltungsbereich der Allgemeinverfügung.
Aus Sicherheitsgründen ist es während der genannten Zeiträume verboten, gefährliche Gegenstände mitzuführen. Dies dient der Verhinderung von Gewaltverbrechen und dem Schutz von Reisenden und Polizeibeamten vor möglichen Angriffen.
Die Einhaltung des Verbots wird von den Einsatzkräften der Bundespolizei überwacht. Bei Verstößen gegen die Allgemeinverfügungen können die Gegenstände konfisziert und - unabhängig von einem möglichen Straf- oder Ordnungswidrigkeitenverfahren nach dem Waffengesetz - ein Zwangsgeld verhängt werden. Weitere Konsequenzen können ein Platzverweis oder ein Bahnhofsverbot sein.
Die Regelungen und Ausnahmen des Verbots sind in den Allgemeinverfügungen festgelegt. Diese sind auf der Website der Bundespolizei zu finden: www.bundespolizei.de/allgemeinverfügung
Auch in Plakaten am Nürnberger Hauptbahnhof wird auf das Mitführverbot hingewiesen.
Die genannten Maßnahmen wurden in enger Abstimmung mit der Polizei des Landes Bayern und der Deutschen Bahn AG getroffen.
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Fridolin Schürer
Bundespolizeiinspektion Nürnberg
Bahnhofsplatz 6 - 90443 Nürnberg
Telefon: 0911 205551-105
E-Mail: bpoli.nuernberg@polizei.bund.de
Die Bundespolizeiinspektion Nürnberg mit Ihren circa 250
Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern ist mit 16.082 qkm die flächenmäßig
größte Bundespolizeiinspektion in Bayern. Sie betreut mehr als 1.820
Bahnkilometer mit 306 Bahnhöfen und Haltepunkten. Ihr
bahnpolizeilicher Zuständigkeitsbereich erstreckt sich vom Landkreis
Forchheim im Nordosten bis zum Landkreis Neu-Ulm im Südwesten und
umfasst auch die Schnellfahrstrecke Nürnberg - Ingolstadt. Ihr
gehören die Bundespolizeireviere in Augsburg, Ansbach und Ingolstadt
an.
Die Bundespolizeiinspektion Nürnberg hat die Aufgabe, auf dem Gebiet
der Bahnanlagen der Eisenbahnen des Bundes Gefahren für die
öffentliche Sicherheit oder Ordnung abzuwehren, die den Benutzern,
den Anlagen oder dem Betrieb der Bahn drohen oder beim Betrieb der
Bahn entstehen oder von den Bahnanlagen ausgehen.
Weitere Informationen erhalten Sie unter www.bundespolizei.de oder
unter oben genannter Kontaktadresse.
Bundespolizeidirektion München: Streit und Schläge im McDonald's am Augsburger Hauptbahnhof
Nürnberg (ost)
Augsburg - Nach einer Auseinandersetzung im McDonald's am Augsburger Hauptbahnhof ermittelt die Bundespolizei wegen Körperverletzung und Beleidigung.
Am Dienstagabend (26. Mai) gerieten ein 36-jähriger Deutscher und eine 17-jährige Slowakin im McDonald's am Augsburger Hauptbahnhof in Streit. Der Mann beleidigte die junge Frau. Daraufhin schlug sie ihm mit der rechten Hand ins Gesicht. Der Mann packte und schubste die 17-Jährige. Ihr Freund, ein 20-jähriger Deutscher, griff ein und brachte den 36-Jährigen zusammen mit einem Zeugen zu Boden.
Die Deutsche Bahn informierte gegen 21:30 Uhr die Bundespolizei. Die Beamten konnten alle Beteiligten vor Ort antreffen.
Die Bundespolizei ermittelt nun gegen den 36-Jährigen wegen Körperverletzung und Beleidigung sowie gegen die 17-Jährige wegen Körperverletzung. Beide sind bislang nicht polizeilich in Erscheinung getreten.
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Fridolin Schürer
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Forchheim im Nordosten bis zum Landkreis Neu-Ulm im Südwesten und
umfasst auch die Schnellfahrstrecke Nürnberg - Ingolstadt. Ihr
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Bundespolizeidirektion München: Erneut temporäres Mitführverbot für gefährliche Gegenstände an fünf bayerischen Bahnhöfen
München (ost)
Vom 29. Mai 2026, 15:00 Uhr bis zum 31. Mai 2026, 03:00 Uhr erlässt die Bundespolizei Allgemeinverfügungen für die Hauptbahnhöfe München, Nürnberg, Regensburg, Rosenheim sowie den Bahnhof München-Ost. Dadurch ist das Tragen von gefährlichen Werkzeugen, Schusswaffen, Schreckschusswaffen, Hieb-, Stoß- und Stichwaffen sowie Messern aller Art an diesen Orten untersagt.
Die Allgemeinverfügungen werden aufgrund lokaler Gegebenheiten erlassen, um die Sicherheit im Reiseverkehr zu gewährleisten.
Das Verbot des Mitführens von Waffen und gefährlichen Gegenständen gilt von Freitag, 29. Mai 2026, 15:00 Uhr bis Sonntag, 31. Mai 2026, 03:00 Uhr an den genannten Orten.
Die Allgemeinverfügungen gelten für alle Bereiche der Bahnhöfe und S-Bahnhaltepunkte einschließlich der Personentunnel, Bahnsteige und öffentlich zugänglichen Ebenen.
Aus Sicherheitsgründen ist das Tragen von gefährlichen Gegenständen in dem genannten Zeitraum verboten. Dies dient der Verhinderung von Gewaltverbrechen und dem Schutz von Reisenden, Sicherheitspersonal und Polizeibeamten vor möglichen Angriffen. Die Bundespolizei überwacht die Einhaltung des Verbots. Bei Verstößen können Gegenstände beschlagnahmt und ein Zwangsgeld verhängt werden.
Die Regelungen und Ausnahmen sind in den Allgemeinverfügungen festgelegt und auf der Website der Bundespolizei veröffentlicht: www.bundespolizei.de/allgemeinverfügung
In den betroffenen Bereichen werden Plakate aufgehängt, die auf das Mitführverbot und die Allgemeinverfügung hinweisen.
Zusätzlich informiert die Bundespolizei:
Waffenrechtliche Vorschriften und ist möglicherweise verboten oder erfordert eine behördliche Genehmigung (z. B. Kleiner Waffenschein für Schreckschuss-, Reiz- und Signalwaffen).
Sicherheitsausrüstungen bieten grundsätzlich nur eine scheinbare Sicherheit. Sie können das Risiko erhöhen, zu Gewalt eskalieren und zu größeren Schäden führen.
Deeskalationstechniken und Kommunikationsstrategien können zur Beruhigung der Situation beitragen.
und wer zum Opfer fällt.
können vom angegriffenen Träger selbst angewendet werden.
Verletzungen und kann schwerwiegende strafrechtliche und finanzielle Konsequenzen haben.
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Pressestelle Bundespolizeidirektion München
Telefon: 089 12149-1019 | Fax: -1199
E-Mail: presse.muenchen@polizei.bund.de
Internet: www.bundespolizei.de
X: @bpol_by
Bundespolizeidirektion München: Schlägerei auf Bahnsteig - 16-Jähriger am Kopf verletzt
Nürnberg (ost)
In Nürnberg hat ein 18-Jähriger einem 16-Jährigen mit seinem Mobiltelefon auf den Hinterkopf geschlagen. Die Bundespolizei Nürnberg führt Ermittlungen wegen gefährlicher Körperverletzung durch.
In der Nacht zum Mittwoch (27. Mai) kam es zu einer Auseinandersetzung zwischen zwei syrischen Jugendlichen auf Bahnsteig 1 des Nürnberger Hauptbahnhofs. Gegen 00:15 Uhr beleidigten sich der 18-Jährige und der 16-Jährige zuerst auf Arabisch, bevor sie sich gegenseitig schlugen. Der 18-Jährige traf den 16-Jährigen mehrmals mit seinem Handy am Hinterkopf. Dies führte zu einer Platzwunde, die der 16-Jährige jedoch ablehnte, im hinzugezogenen Rettungswagen behandelt zu werden. Die Sicherheitszentrale der Bahn informierte die Bundespolizei, die bei ihrer Ankunft feststellte, dass die beiden bereits aufgehört hatten zu kämpfen. Die Bundespolizisten brachten die beiden Syrer sowie zwei Zeugen im Alter von 17 und 21 Jahren zur Dienststelle.
Auf Anweisung eines Staatsanwalts wurde dem 16-Jährigen eine Blutprobe entnommen, da er angab, Drogen konsumiert zu haben. Anschließend wurde er in eine Jugendschutzeinrichtung gebracht. Der 18-Jährige und die Zeugen durften die Dienststelle verlassen. Der 18-Jährige ist der Polizei bereits wegen Bedrohung und sexueller Belästigung bekannt. Die Bundespolizei ermittelt gegen den 16-Jährigen wegen Körperverletzung und gegen den 18-Jährigen wegen gefährlicher Körperverletzung.
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Fridolin Schürer
Bundespolizeiinspektion Nürnberg
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Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern ist mit 16.082 qkm die flächenmäßig
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Bahnkilometer mit 306 Bahnhöfen und Haltepunkten. Ihr
bahnpolizeilicher Zuständigkeitsbereich erstreckt sich vom Landkreis
Forchheim im Nordosten bis zum Landkreis Neu-Ulm im Südwesten und
umfasst auch die Schnellfahrstrecke Nürnberg - Ingolstadt. Ihr
gehören die Bundespolizeireviere in Augsburg, Ansbach und Ingolstadt
an.
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Bundespolizeidirektion München: Bundespolizei nimmt per Haftbefehl gesuchten Mann fest
Nürnberg (ost)
Augsburg - Am Dienstag (26. Mai) wurde ein 36-jähriger Mann am Augsburger Hauptbahnhof von Bundespolizisten festgenommen. Er wurde wegen Diebstahls gesucht und befindet sich nun in Untersuchungshaft.
Um 13 Uhr kontrollierten Bundespolizisten am Augsburger Hauptbahnhof einen 36-jährigen Mann aus Polen. Nach Überprüfung seiner Daten stellte sich heraus, dass die Staatsanwaltschaft Augsburg einen Haftbefehl wegen Diebstahls gegen ihn erlassen hatte. Die Beamten nahmen ihn fest und brachten ihn zur Wache. Ein Richter am Amtsgericht Augsburg bestätigte die Untersuchungshaft. Anschließend wurde der 36-Jährige in die Justizvollzugsanstalt Gablingen gebracht. Der Mann ist der Polizei bereits wegen räuberischen Diebstahls und gefährlicher Körperverletzung bekannt.
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Fridolin Schürer
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Forchheim im Nordosten bis zum Landkreis Neu-Ulm im Südwesten und
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HZA-LA: Landshuter Zoll deckt illegale Beschäftigung in Baubranche auf/ Sozialkassen um über 70.000 Euro geschädigt - Haftstrafe auf Bewährung
Landshut (ost)
Aufgrund des Schleusens von Ausländern, des illegalen Aufenthalts ohne Aufenthaltstitel, des Vorenthaltens und Veruntreuens von Arbeitsentgelt sowie der Urkundenfälschung durch die Verwendung gefälschter Ausweisdokumente wurde ein 29-jähriger Mann vom Amtsgericht München zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von einem Jahr und fünf Monaten verurteilt, die inzwischen rechtskräftig ist.
Die Freiheitsstrafe wurde zur Bewährung ausgesetzt.
Vor dem Amtsgericht München fanden umfangreiche Ermittlungen der Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Hauptzollamts Landshut in Abstimmung mit der Staatsanwaltschaft München I statt.
Der Angeklagte aus der Republik Moldau war als selbstständiger Unternehmer im Baugewerbe tätig und beschäftigte mehrere Arbeitnehmer aus Drittstaaten, die bundesweit auf Baustellen für ihn arbeiteten, jedoch keinen gültigen Aufenthaltstitel hatten und sich somit illegal in Deutschland aufhielten.
Der Verurteilte selbst befand sich ebenfalls illegal in Deutschland und verschleierte seine Identität durch gefälschte EU-Ausweisdokumente.
Bei einer Durchsuchung im Mai 2025 an der Wohnadresse des 29-jährigen Mannes stellten die Zöllner fest, dass er versucht hatte, eine weitere falsche Identität zu erlangen.
Aufgrund von Flucht- und Verdunkelungsgefahr wurde gegen den Mann aus dem Landkreis München ein Haftbefehl erlassen, und er befand sich bis zur Gerichtsverhandlung in Untersuchungshaft.
Durch die Ermittlungen des Hauptzollamts Landshut konnte nachgewiesen werden, dass der Verurteilte von August 2021 bis Februar 2025 mehrere Arbeitnehmer beschäftigte, ohne sie ordnungsgemäß zur Sozialversicherung anzumelden und die Sozialversicherungsbeiträge zu entrichten.
Der Gesamtschaden durch nicht abgeführte Sozialversicherungsbeiträge beläuft sich auf über 70.000 Euro.
Ausblick
Um Interessierten einen umfassenden Einblick in die vielfältigen Aufgabenbereiche des Zolls zu ermöglichen, veranstaltet das Hauptzollamt Landshut am 12. September 2026 in Altdorf einen Zollinfotag - Karriere mit Tag der offenen Tür - "Wir sind der Zoll". Besucher haben die Gelegenheit, die vielfältigen Tätigkeiten sowie die verschiedenen Ausbildungs- und Karrieremöglichkeiten beim Zoll kennenzulernen.
Anmeldung per E-Mail unter zollinfotag.hza-landshut@zoll.bund.de möglich!
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Hauptzollamt Landshut
Telefon: 0871/ 806 - 1031
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HZA-R: Zöllner aus Selb entdecken Waffen, Munition und Gegenstände mit verfassungswidrigen KennzeichenZwei Reisende vorläufig festgenommen
Regensburg (ost)
Bei einer Überprüfung auf der A9 bei Berg entdeckten Zöllner der Kontrolleinheit Verkehrswege Selb Waffen, Munition und Gegenstände mit verfassungswidrigen Symbolen. Zwei italienische Staatsangehörige wurden vorübergehend festgenommen.
Vor Kurzem überprüften Zöllner der Kontrolleinheit Verkehrswege Selb des Hauptzollamts Regensburg ein deutsches Auto auf der A9 bei Berg. Im Fahrzeug befanden sich zwei italienische Staatsangehörige, von denen der Beifahrer in Deutschland lebt. Die Männer gaben an, auf dem Weg nach Italien zu sein, da die Mutter des Beifahrers an diesem Tag verstorben sei. Der Beifahrer erklärte, dass der Fahrer sein Angestellter sei und ihn aufgrund von zwei gebrochenen Rippen nach Italien fahre.
Beide Personen verneinten zunächst die Frage nach verbotenen oder meldepflichtigen Waren. Sie gaben auch an, nur Bargeld in Höhe von etwa 200 bis 300 Euro dabei zu haben.
Bei der Durchsuchung des Fahrzeugs fanden die Einsatzkräfte jedoch eine Umhängetasche mit mehreren 100-Euro-Scheinen. Der Fahrer erklärte, dass das Geld ihm gehöre und es sich um 9.500 Euro handele. Ursprünglich habe er in Deutschland ein Auto oder Motorrad kaufen wollen, jedoch kein passendes Fahrzeug gefunden.
Auf erneute Nachfrage gab auch der Beifahrer zu, weiteres Bargeld dabei zu haben. Er sagte, dass er 10.000 Euro dabei habe, konnte jedoch nicht sagen, wo sich das Geld im Fahrzeug befinde.
Die weitere Kontrolle wurde daraufhin zur nahegelegenen Dienststelle verlegt. Ein durchgeführter Drogentest reagierte positiv auf Kokain.
Bei der weiteren Durchsuchung des Fahrzeugs gab der Beifahrer schließlich an, dass sich eine Tasche mit zwei Waffen im Fahrzeug befinde. Im Kofferraum fanden die Zöllner eine Reisetasche mit einem Revolver und einer Schrotflinte. Außerdem enthielt sie insgesamt 46 Schuss Munition sowie eine schwarze Geldtasche mit 10.300 Euro Bargeld. Laut dem Beifahrer stammte das Geld aus dem Privatverkauf von Goldmünzen seiner Eltern. Die Nachzählung des Bargelds beim Fahrer ergab einen Gesamtbetrag von 10.000 Euro.
In der Umhängetasche des Beifahrers fanden die Zöllner mehrere Gegenstände mit verfassungswidrigen Symbolen, darunter Gegenstände mit Hakenkreuzen und nationalsozialistischen Aufschriften.
Die Waffen, die Munition, die Gegenstände mit verfassungswidrigen Symbolen und weitere Beweismittel wurden beschlagnahmt. Aufgrund des Verdachts auf Verstoß gegen das Waffengesetz in Verbindung mit Bannbruch leiteten die Zollbehörden gegen beide Männer Strafverfahren ein.
Die beiden Männer wurden vorübergehend festgenommen.
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Nadine Striegel
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