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Bischofswiesen: Probleme im Zugverkehr

Ein rumänischer Staatsangehöriger bedroht und beleidigt Zugpersonal, ein ukrainischer Staatsangehöriger verübt Körperverletzung und Sachbeschädigung im Zug.

Symbolbild Bundespolizei
Foto: Presseportal.de

Freilassing (ost)

Am Wochenende (25./ 26. April) gab es in der Gegend der Bahnhöfe Freilassing und Bischofswiesen Polizeieinsätze der Bundespolizei.

Am Sonntagmorgen (26. April) gegen 09:10 Uhr wurde ein 23-jähriger rumänischer Staatsbürger ohne gültigen Fahrschein in einem Regionalzug von Berchtesgaden nach Freilassing erwischt. Nachdem er aufgefordert wurde, den Zug zu verlassen und ausgestiegen war, soll er sich sofort umgedreht, die Zugbegleiterin beleidigt und bedroht sowie in ihre Richtung gespuckt haben. Kurz darauf wurde der Verdächtige am Bahnhof Freilassing von einer Streife der Bundespolizei identifiziert. Gegen ihn wird nun wegen Bedrohung, Beleidigung und Schwarzfahren ermittelt.

Schon am Samstagabend (25. April) gegen 20:30 Uhr soll es zu einem gewalttätigen Vorfall in einem Regionalzug und später am Bahnsteig in Bischofswiesen gekommen sein. Laut bisherigen Informationen soll ein 27-jähriger ukrainischer Staatsbürger einen anderen Fahrgast geschlagen und mehrmals gegen den Kopf getreten haben. Ein weiterer Fahrgast, ein 29-Jähriger, versuchte die beiden zu trennen, was jedoch scheiterte, da sich der Streit auf den Bahnsteig verlagerte. Dort soll der Verdächtige auch die Glasscheibe einer Anzeigetafel stark beschädigt haben.

Zusätzlich soll der 27-Jährige, gemäß Aussagen des Zugbegleiters, im Zug mehrmals exhibitionistische Handlungen begangen haben, die er dann auch gegenüber den anwesenden Polizeibeamten fortsetzte. Der Verdächtige zeigte sich während der polizeilichen Maßnahmen durchgehend aggressiv, unter anderem bespuckte und beleidigte er einen Bundespolizisten. Ein durchgeführter Atemalkoholtest bei dem Ukrainer verlief negativ.

Der 27-Jährige muss sich nun unter anderem wegen gefährlicher Körperverletzung, Sachbeschädigung, Beleidigung, Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte sowie exhibitionistischen Handlungen verantworten.

Quelle: Presseportal

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