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Freilassing: Unbekannte gefährden Bahnverkehr

Die Bundespolizei sucht Zeugen für das Ablegen von Ästen und Steinen auf den Gleisen zwischen Mühldorf am Inn und Ampfing. Hinweise werden dringend erbeten.

Hinweis: Das anhängende Bild kann zu redaktionellen Zwecken mit dem Zusatz "Bundespolizei" im Zusammenhang mit dieser Pressemitteilung verwendet werden.
Foto: Presseportal.de

Mühldorf am Inn (ost)

Am Montagabend (24. August 2026) gegen 20:25 Uhr wurde der Bundespolizei gemeldet, dass der Bahnverkehr zwischen Mühldorf am Inn und Ampfing durch einen gefährlichen Eingriff gestört wurde. Während der Fahrt entdeckte der Lokführer eines Regionalzuges mehrere Äste und bis zu 20 Zentimeter große Steine auf den Gleisen und überfuhr sie. Dies führte zu ungewöhnlichen Geräuschen, sodass der Zug zur Inspektion in die Werkstatt gebracht wurde.

Bei der Untersuchung des betroffenen Streckenabschnitts wurden über mehrere Meter hinweg Spuren der überfahrenen Steine und Äste auf beiden Gleisen festgestellt.

Es wird vermutet, dass Kinder oder Jugendliche vor dem Vorfall mit ihren Fahrrädern in der Nähe der Gleise waren. Ob sie mit dem Ablegen der Gegenstände in Verbindung stehen, wird derzeit ermittelt.

Die Bundespolizei Freilassing hat die Untersuchungen aufgenommen und bittet um Unterstützung aus der Bevölkerung.

Personen, die am Abend des 24. August 2026 verdächtige Aktivitäten entlang der Bahnstrecke zwischen Mühldorf am Inn und Ampfing beobachtet haben oder Informationen zu den unbekannten Personen haben, werden gebeten, sich unter der E-Mail-Adresse bpoli.freilassing@polizei.bund.de oder der Telefonnummer 08654/ 7706-0 zu melden.

Es wird eindringlich davor gewarnt, Gegenstände auf die Gleise zu legen oder dort einzubringen, da dies den Bahnverkehr erheblich stört und schwerwiegende Folgen haben kann. Selbst kleine Hindernisse können zu Entgleisungen, Notbremsungen oder schweren Verletzungen führen. Fahrgäste, Zugpersonal und Unbeteiligte sind dadurch erheblich gefährdet.

Das Betreten oder Verweilen auf den Gleisen ist lebensgefährlich und gesetzlich verboten. Züge können nicht ausweichen, nähern sich mit hoher Geschwindigkeit und benötigen einen langen Bremsweg. Personen im Gleisbereich setzen sich daher in akute Lebensgefahr.

Quelle: Presseportal

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