Zoll entlarvt 43 nicht angemeldete Arbeitnehmer – Inhaber verurteilt zu Geldstrafe
Furth im Wald: Schwarzarbeit in Gaststätte aufgedeckt

Regensburg (ost)
Zöllnerinnen und Zöllner der Finanzkontrolle Schwarzarbeit Furth im Wald des Hauptzollamts Regensburg überprüften im Juni 2023 eine Gaststätte im Landkreis Cham. Die anschließenden Ermittlungen ergaben, dass der Inhaber im Zeitraum von 2020 bis 2024 insgesamt 43 Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer nicht zur Sozialversicherung angemeldet hatte. Das zuständige Gericht verurteilte ihn deshalb wegen Vorenthaltens und Veruntreuens von Arbeitsentgelt zu einer Geldstrafe von 280 Tagessätzen zu je 50 Euro.
Bei der Kontrolle und den weitergehenden Prüfungen stellten die Beschäftigten des Zolls fest, dass lediglich eine Angestellte ordnungsgemäß zur Sozialversicherung angemeldet war. Die Löhne der nicht angemeldeten Beschäftigten zahlte der Gaststätteninhaber jeweils bar aus.
Den Sozialversicherungsträgern entstand dadurch in 114 Fällen ein Schaden von rund 38.000 Euro. Darüber hinaus muss sich der Gaststätteninhaber noch wegen des Verdachts der Steuerhinterziehung gegenüber dem Finanzamt verantworten.
In der Hauptverhandlung räumte der Gaststätteninhaber die Taten vollumfänglich ein und erklärte, den entstandenen Schaden vollständig wiedergutmachen zu wollen. Auch die Kosten des Verfahrens muss er tragen.
“Der Fall zeigt, dass der Gaststätteninhaber seine Pflichten als Arbeitgeber kannte und bewusst missachtet hat”, so René Matschke, Leiter des Hauptzollamts Regensburg. “Nur eine Beschäftigte war ordnungsgemäß angemeldet, während 43 weitere Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer ohne Sozialversicherungsschutz beschäftigt wurden. Der Zoll geht entschlossen gegen solche Straftaten vor.”
Quelle: Presseportal








