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Gut informiert durch den Zoll: Tipps für Reisende

Damit die Rückkehr aus dem Traumurlaub beim Weg durch den Zoll ohne Folgen bleibt, gibt es einige Dinge zu beachten. Insbesondere für Tabakwaren, Alkohol und alkoholartige Getränke sowie Arzneimittel sind bestimmte Freimengen zu beachten.

Copyright: Zoll
Foto: Presseportal.de

Nürnberg (ost)

Der Sommer ist da, die Sonne scheint und die gute Laune ist spürbar – um sicherzustellen, dass die Rückkehr aus dem Traumurlaub problemlos verläuft, gibt es einige wichtige Punkte zu beachten, wenn man durch den Zoll geht.

Bei der Einreise aus Nicht-EU-Ländern und Sondergebieten wie den Kanarischen Inseln dürfen Waren für den persönlichen Gebrauch nur innerhalb bestimmter Mengen- und Wertgrenzen pro Person zollfrei nach Deutschland eingeführt werden. Es gibt spezielle Freimengen für Tabakwaren, Alkohol, alkoholische Getränke und Arzneimittel, die nicht überschritten werden dürfen.

Es ist ratsam, sich vorab auf der Website www.zoll.de darüber zu informieren, welche Souvenirs bedenkenlos aus dem Ausland mitgebracht werden können, welche Freimengen für die Einfuhr aus Nicht-EU-Ländern gelten und auf welche Waren man besser verzichten sollte.

Grundsätzlich gilt:

Wenn keine Einfuhrverbote vorliegen, können Wareneinfuhren aus Nicht-EU-Ländern zollfrei sein – bis zu einem Gesamtwert von 300 Euro – für Flug- oder Seereisende bis zu einem Gesamtwert von 430 Euro – für Reisende unter 15 Jahren bis zu einem Gesamtwert von 175 Euro

Waren mit speziellen Mengengrenzen (wie Tabakwaren oder Alkohol) sind nicht im Gesamtwert enthalten. Die Freimengen gelten nur, wenn sie von den Reisenden persönlich mitgeführt werden. Wenn die Waren beispielsweise vor- oder nachgesandt werden, als Fracht versendet werden oder von einem Express- oder Kurierdienst befördert werden, gelten andere Regeln.

Verbotene Waren sollten unbedingt gemieden werden! Das Mitbringen von Waren, die dem Artenschutz unterliegen, illegalen Substanzen, Waffen und bestimmten Lebens- und Arzneimitteln ist untersagt. Dies kann zur Beschlagnahme der Waren und zu strafrechtlichen Konsequenzen führen. Gefälschte Markenwaren sind keine Schnäppchen: Neben möglichen Gesundheitsgefahren können bei größeren Mengen auch zivilrechtliche Konsequenzen durch den Markeninhaber drohen.

Reisen innerhalb der EU unterliegen im Allgemeinen keinen Beschränkungen. Es gibt jedoch Ausnahmen für Genussmittel wie Alkohol, Tabakwaren und Kaffee, für die in der gesamten EU nationale Verbrauchsteuern erhoben werden. Auch bei Reisen innerhalb der EU müssen daher bestimmte Vorschriften und Richtmengen beachtet werden, um den Eigenbedarf nicht zu überschreiten.

Quelle: Presseportal

nf24