Damit die Rückkehr aus dem Urlaub stressfrei verläuft, gibt es wichtige Regeln für Waren aus dem Ausland.
Helgoland: Tipps für Zoll bei Reisen
Augsburg (ost)
Die großen Sommerferien beginnen nächste Woche in Bayern. Um unangenehme Überraschungen beim Zoll nach dem Traumurlaub zu vermeiden, gibt es einige Dinge zu beachten, wenn es um Waren aus dem Ausland geht.
Reisen außerhalb der EU
Bei der Rückkehr aus Nicht-EU-Ländern (z.B. Großbritannien oder Ägypten) und Sondergebieten (z.B. Kanarische Inseln, Helgoland oder Grönland) dürfen Waren für nichtkommerzielle Zwecke nur innerhalb bestimmter Mengen- und Wertgrenzen pro Person zollfrei nach Deutschland eingeführt werden.
Tabakwaren, vorausgesetzt der Einführer ist mindestens 17 Jahre alt:
Alkohol und alkoholische Getränke, vorausgesetzt der Einführer ist mindestens 17 Jahre alt:
unvergällter Ethylalkohol mit einem Alkoholgehalt von 80 Volumenprozent oder mehr oder
22 Volumenprozent oder
Medikamente:
Kraftstoffe:
Liter in einem transportablen Behälter
Ersatzprodukte für Tabakwaren (z.B. Liquids für E-Zigaretten – nur für Personen ab 17 Jahren): und andere Waren
Die Waren, die einer speziellen Mengenbegrenzung unterliegen (Tabakwaren, Alkohol, alkoholische Getränke, Medikamente und Kraftstoffe), werden bei diesem Warenwert nicht berücksichtigt.
Reisen innerhalb der EU
Reisen innerhalb der EU unterliegen grundsätzlich keinen Beschränkungen. Eine Ausnahme bilden Genussmittel (z.B. Alkohol, Tabakwaren und Ersatzprodukte für Tabakwaren sowie Kaffee). Für diese werden EU-weit nationale Verbrauchsteuern erhoben. Daher sind auch bei Reisen innerhalb der EU bestimmte Vorschriften und Richtmengen zu beachten, bei denen ein Verbrauch für den persönlichen Bedarf angenommen wird.
Die jeweiligen Freimengen gelten nur für mitgebrachte Waren, die im vom Reisenden benutzten Verkehrsmittel (z.B. Bus, Bahn, PKW oder Flugzeug) nach Deutschland transportiert werden. Werden die Waren jedoch vorab versandt, als Frachtsendung verschickt, im Postverkehr oder von einem Express- oder Kurierdienst befördert, gelten andere Regeln.
Online: www.zoll.de
Auf der Website des Zolls und in der Online-Broschüre „Reisezeit – Ihr Weg durch den Zoll“ findet man Informationen zu Reisefreimengen, Richtmengen für bestimmte Waren, Souvenirs, die bedenkenlos aus dem Ausland mitgebracht werden können, und Waren, von denen man besser die Finger lassen sollte.
Online: Artenschutz-Online
Um die bedrohte Tier- und Pflanzenwelt zu schützen, empfiehlt der Zoll grundsätzlich auf Souvenirs aus Tieren oder Pflanzen zu verzichten. Der Kauf solcher Waren trägt oft unwissentlich dazu bei, dass der Bestand vieler Arten weltweit gefährdet ist. Um sicherzugehen, bietet die Website www.artenschutz-online.de wichtige Informationen zu geschützten Tieren und Pflanzen, bei deren Kauf unbedingt verzichtet werden sollte.
Quelle: Presseportal