Lesen Sie in unserem Live-Ticker die aktuellen Polizei- und Feuerwehrmeldungen aus Bayern vom 26.03.2026
Heutige (26.03.2026) Blaulichtmeldungen aus Bayern

Der Liveticker wird ständig aktualisiert.
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POL Schwaben Nord: Veröffentlichung der PKS Zahlen 2025 des PP Schwaben Nord
Augsburg (ost)
Wir leben in Nordschwaben rundum sicher! Polizeipräsident Martin Wilhelm zog im Rahmen des heutigen Pressetermins zur Veröffentlichung der Polizeilichen Kriminalstatistik (PKS) 2025 eine positive Bilanz für die Region: "Auch für das Jahr 2025 konnten wir die hervorragende Entwicklung unserer Kriminalitätslage der letzten Jahre fortsetzen. Die Bürgerinnen und Bürger können sich auf das Höchstmaß an Sicherheit verlassen - rund um die Uhr, jeden Tag. Unsere Polizistinnen und Polizisten sind für Sie da und tun alles, damit Sie sich in unserer Heimat sicher fühlen können. Über zwei Drittel der Straftaten (68,4 %) wurden aufgeklärt - ein klarer Beweis für unsere konsequente und erfolgreiche Ermittlungsarbeit." Nordschwaben Mit 34.863 (2024: 38.483) im Jahr 2025 in der PKS erfassten bereinigten Straftaten war gegenüber dem Vorjahr ein eindrucksvoller Rückgang um 3.620 Fälle bzw. 9,4 % zu verzeichnen. Der Rückgang der Fallzahlen erstreckt sich über alle Deliktsbereiche. Besonders starke Rückgänge wurden im Bereich der Nebengesetze (-844 Fälle bzw. -24 %), den Diebstahlsdelikten (-795 Fälle bzw. -7,7 %) und den Sachbeschädigungen (-442 Fälle bzw. -9,2 %) registriert. In Nordschwaben ist im Jahr 2025 ein deutlicher Rückgang bei der bereinigten Häufigkeitszahl feststellbar, was bedeutet, dass die Sicherheitslage ausdrücklich verbessert wurde. Die Anzahl bereinigter Straftaten pro 100.000 Einwohner sank im Vergleich zum Vorjahr um 9,8% auf 3.730 (2024: 4.137). Ein Vergleich der Häufigkeitszahl mit den Vorjahren ist nicht durchgängig möglich . Die bereinigte Aufklärungsquote fiel im Vergleich zum Vorjahr um 0,2 Prozentpunkte auf 68,4 %. Die Aufklärungsquote in Nordschwaben lag weiterhin über dem bayernweiten Durchschnitt (66,0 %), was ein Beleg für unsere hervorragende Ermittlungsarbeit ist.
Ballungsraum Augsburg
Der Ballungsraum Augsburg ist das am dichtesten besiedelte Gebiet im Bereich des Polizeipräsidiums Schwaben Nord und umfasst neben der kreisfreien Stadt Augsburg die angrenzenden Städte Friedberg, Königsbrunn, Stadtbergen, Neusäß und Gersthofen. Mit rund 421.000 Einwohnern lebt hier knapp die Hälfte der nordschwäbischen Bevölkerung (ca. 45 %). Im Jahr 2025 wurden für den Ballungsraum Augsburg 22.330 bereinigte Straftaten registriert (2024: 25.053). Im Vergleich zum Vorjahr bedeutet dies einen erfreulichen Rückgang um 2.723 Fälle bzw. 10,9 %. In Relation zur Anzahl bereinigter Straftaten im Bereich des Polizeipräsidiums Schwaben Nord lag der Anteil der im Ballungsraum Augsburg erfassten Delikte bei 64,1 %, d. h. fast zwei Drittel aller in Nordschwaben registrierten Straftaten fanden hier statt. Die Anzahl der bereinigten Straftaten pro 100.000 Einwohner sank im Jahr 2025 um 11,4 % auf 5.305 (2024: 5.986). Die bereinigte Aufklärungsquote stieg minimal im Vergleich zum Vorjahr um 0,1 Prozentpunkte auf 68,4 %.
Stadt Augsburg
Die Stadt Augsburg ist seit Jahren unter den TOP 3 der sichersten Großstädte über 200.000 Einwohner in Deutschland vertreten. Bei den bereinigten Straftaten war im letzten Jahr im Stadtgebiet Augsburg im Vergleich zum Vorjahr ein Rückgang um 2.421 Straftaten bzw. 11,5 % auf nunmehr 18.675 Fälle (2024: 21.096) zu verzeichnen. Im 10-Jahres-Vergleich stellt dies das zweitniedrigste Fallaufkommen dar (Durchschnitt: 20.213). Die bereinigte Häufigkeitszahl sank um 12,1 % auf 6.202 (2024: 7.056). Die bereinigte Aufklärungsquote bewegte sich mit 69,3 % auf dem gleichen Niveau wie im Vorjahr und lag weiterhin deutlich über dem bayernweiten Durchschnitt (66,0 %). Die Stadt Augsburg hat im Vergleich der fünf nordschwäbischen Gebietskörperschaften die höchste Aufklärungsquote. Landkreis Augsburg Im Landkreis Augsburg war ein leichter Rückgang der bereinigten Straftaten im Vergleich zum Vorjahr um 17 Fälle bzw. 0,2 % auf nunmehr 6.977 Straftaten (2024: 6.994) zu verzeichnen. Rückgänge sind mit Ausnahme bei den Rohheitsdelikten (+14,5 %) und Vermögens- und Fälschungsdelikten (+4,5 %) zu verzeichnen. Der Anstieg bei den Rohheitsdelikten beruht im Wesentlichen auf dem Abschluss des Ermittlungskomplexes im Zusammenhang mit den Vorfällen in der JVA Gablingen. Hier wurden u.a. deutlich mehr Freiheitsberaubungen und Körperverletzungen im Amt statistisch erfasst. Die bereinigte Häufigkeitszahl sank leicht um 0,7 % auf 2.655 (2024: 2.674). Auch im Landkreis Augsburg verzeichnen wir damit nach Neuberechnung der Häufigkeitszahl in den letzten drei Jahren die niedrigste Kriminalitätsbelastungen. Die bereinigte Aufklärungsquote stieg im Vorjahresvergleich um 1,0 Prozentpunkte auf 67,0 % und lag damit 1,0 Prozentpunkte über dem bayerischen Durchschnitt (66,0 %).
Landkreis Aichach-Friedberg
Mit 2.789 bereinigten Straftaten im Landkreis Aichach-Friedberg war im Vergleich zum Vorjahr (2024: 3.167 Fälle) ein deutlicher Rückgang um 378 Straftaten bzw. 11,9 % zu verzeichnen. Auch hier waren die Rückgänge in fast allen Deliktsbereichen insbesondere in den Bereichen der Rohheitsdelikte (-110 Fälle bzw. -16,2 %), der Rauschgiftdelikte (-40 Fälle bzw. 44,0 %) sowie der Sexualdelikte (-21 Delikte bzw. -19,6 %). Deutlicher Rückgang bei der bereinigten Häufigkeitszahl um 12,2 % auf 2.039 (2024: 2.321), infolge der Rückgänge an Fallzahlen. Sie lag damit signifikant unter dem bayernweiten Durchschnitt (4.094). Die bereinigte Aufklärungsquote stieg im Vergleich zum Vorjahr deutlich an und lag bei 66,3 %. Landkreis Dillingen Wie im ganzen nordschwäbischen Bereich sanken auch im Landkreis Dillingen die bereinigten Straftaten. Im Vergleich zum Vorjahr wurde ein Rückgang um 135 Straftaten bzw. 4,7 % auf nunmehr 2.712 Fälle (2024: 2.847) registriert. Dem Rückgang der Fallzahlen lagen insbesondere rückläufige Entwicklungen in den Bereichen der Sexualdelikte (-105 Fälle bzw. -53,3 %) sowie der Rauschgiftdelikte (-91 Fälle bzw. -59,5 %) zugrunde. Analog dem Rückgang der Fallzahlen sank die bereinigte Häufigkeitszahl um 5,2 % und lag bei 2.742 (2024: 2.891). Die bereinigte Aufklärungsquote sank im Vorjahresvergleich um 4,2 Prozentpunkte. Die Aufklärungsquote mit 69,1 % lag dennoch deutlich über dem bayernweiten Durchschnitt (66,0 %).
Landkreis Donau-Ries
Im Landkreis Donau-Ries war im Vorjahresvergleich ein deutlicher Rückgang um 664 Straftaten bzw. 15,2 % auf nunmehr 3.716 Fälle (2024: 4.380) zu verzeichnen. Der Rückgang der Fallzahlen ging dabei insbesondere auf Rückgänge in den Bereichen der Sachbeschädigungen (-209 Fälle bzw. -32,3 %), der Vermögens- und Fälschungsdelikte (-148 Fälle bzw. -25,4 %) und der Rohheitsdelikte (-119 Delikte bzw. -11,8 %) zurück. Die bereinigte Häufigkeitszahl sank infolge der Rückgänge an Fallzahlen um 15,4 % auf 2.751 (2024: 3.252). Die bereinigte Aufklärungsquote sank im Vergleich zum Vorjahr um 2,0 Prozentpunkte auf 67,9 %. Nordschwaben: Rundum geschützt, rundum sicher! Polizeipräsident Martin Wilhelm: "Die Menschen in Nordschwaben stehen für uns im Mittelpunkt - ihre Sicherheit ist unser täglicher Auftrag. Für Ihre Gesetzestreue und Ihre engagierte Mithilfe durch Hinweise, Mitteilungen und Aussagen möchte ich meinen herzlichen Dank aussprechen - Sie leisten einen elementaren Beitrag für unsere Sicherheitsarbeit.
Wir sind rund um die Uhr für Sie da, sichtbar im öffentlichen Raum, nah an den Bürgerinnen und Bürgern, im Gespräch und bereit zu handeln. Besonders erfreulich ist, dass die Straftaten, die das Sicherheitsgefühl am stärksten belasten - etwa Körperverletzungen im öffentlichen Raum oder Sexualdelikte - deutlich zurückgegangen sind. Das zeigt: Unsere Arbeit wirkt, und Sie können sich in Ihrer Heimat sicherer fühlen denn je. Wir setzen konsequent auf Präsenz, Verlässlichkeit und Bürgernähe. Nordschwaben ist ein Ort, an dem man unbesorgt leben, arbeiten und seine Freizeit genießen kann. Denn unser Auftrag ist klar: Schutz, Sicherheit und Vertrauen - für jede und jeden, jeden Tag." Nähere Informationen zur Kriminalstatistik, insbesondere auch zu den Entwicklungen in den Regionen, sind im aktuellen Sicherheitsbericht 2025 zu finden, der im Internet unter https://www.polizei.bayern.de/kriminalitaet/statistik/003346/index.html.
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Polizeipräsidium Schwaben Nord
Pressestelle
Telefon: 0821 323 - 1013 /-1014 /-1015
E-Mail: pp-swn.pressestelle@polizei.bayern.de
Bundespolizeidirektion München: Tätlicher Angriff nach Streit um lautstarke Musik Bespucken und Beleidigungen
München (ost)
Früh am Mittwochnachmittag (22. März) wurde eine 64-jährige Frau in einer S-Bahn am Hirschgarten geschubst, beleidigt und bespuckt, kurz darauf auch Beamte der Bundespolizei.
Zwei Jugendliche im Alter von 16 und 17 Jahren hörten laut Musik in der S-Bahn. Eine 64-jährige Frau aus Schrobenhausen filmte sie dabei. Der deutsche und der polnische Jugendliche (beide betrunken) gingen dann zu ihr, schubsten sie, so dass sie aus dem Gleichgewicht geriet, aber nicht fiel. Beim Aussteigen am Hirschgarten spuckte der 17-jährige, in Krakau geborene Jugendliche die Frau an - traf sie am Ärmel.
Die alarmierten Bundespolizisten trafen alle Beteiligten am S-Bahnhaltepunkt Hirschgarten an. Der Pole, der keinen festen Wohnsitz in Deutschland hat, beleidigte mehrere Beamte, einem spuckte er ins Gesicht. Eine Videoanalyse ergab, dass der 16-jährige Deutsche aus der Au am Bahnsteig den "Hitlergruß" zeigte. Als er bei der Erfassung des Sachverhalts und der strafrechtlichen Bearbeitung auf der Dienststelle in der Denisstraße über Daumenschmerzen klagte, stellten informierte Rettungskräfte fest, dass es sich um einen alten, bisher unbehandelten Bruch handelte.
Die Frau und die Beamten blieben unverletzt. Bei beiden ordnete die Staatsanwaltschaft Blutentnahmen an. Der 16-jährige (1,89 Promille Atemalkohol), der im polizeilichen Informationssystem als gewalttätig geführt wird, wurde von seinem Vater abgeholt. Der 17-Jährige wurde nach Abschluss aller polizeilichen Maßnahmen freigelassen. Gegen beide ermittelt die Bundespolizei wegen Körperverletzung, Beleidigung und Verwendung verfassungswidriger Symbole.
Das beigefügte Symbolbild kann zu redaktionellen Zwecken mit dem Zusatz "Bundespolizei" im Zusammenhang mit dieser Pressemitteilung verwendet werden.
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Wolfgang Hauner
Bundespolizeiinspektion München
Denisstraße 1 - 80335 München
Telefon: 089 515 550 1102
E-Mail: bpoli.muenchen.oea@polizei.bund.de
Die Bundespolizeiinspektion München ist zuständig für die
polizeiliche Gefahrenabwehr und Strafverfolgung im Bereich der
Anlagen der Deutschen Bahn und im größten deutschen S-Bahnnetz mit
über 210 Bahnhöfen und Haltepunkten auf 440 Streckenkilometern. Zum
räumlichen Zuständigkeitsbereich der Bundespolizeiinspektion München
gehören drei der vier größten bayerischen Bahnhöfe. Er umfasst neben
der Landeshauptstadt und dem Landkreis München die benachbarten
Landkreise Bad Tölz-Wolfratshausen, Dachau, Ebersberg, Erding,
Freising, Fürstenfeldbruck, Landsberg am Lech und Starnberg.
Sie finden unsere Wache und unseren Dienstsitz für die
nichtoperativen Bereiche mit dem Ermittlungsdienst in der Denisstraße
1, rund 500m fußläufig vom Hauptbahnhof entfernt. Das Revier befindet
sich im Ostbahnhof. Zudem gibt es Diensträume am Hauptbahnhof, in
Pasing und Freising. Weitere Informationen erhalten Sie über oben
genannte Kontaktadresse oder unter www.bundespolizei.de sowie unter
www.x.com/bpol_by .
FW-M: Kinderfinger befreit (Obergiesing)
München (ost)
Am Mittwoch, dem 25. März 2026, um 8.57 Uhr
Deisenhofener Weg
An diesem Mittwochmorgen steckte ein 4-jähriger Junge seinen Finger in einen Holzbaustein und konnte ihn nicht mehr selbst herausziehen. Die Feuerwehr München wurde gerufen und befreite den Finger des Kindes.
Der Junge war zu diesem Zeitpunkt in einem Kindergarten im Osten von München, als er sich an eine Erzieherin wandte, da er in Not war. Mehrere Versuche des Personals, den Finger zu befreien, schlugen fehl. Daraufhin wählten sie die Notrufnummer 112.
Ein Hilfeleistungslöschfahrzeug der Feuerwehr München mit Feinmechanik-Werkzeug wurde zur Kindertagesstätte geschickt. Diese speziellen Werkzeuge werden in der Feuerwache 1 aufbewahrt. Sie sind für präzise Arbeiten geeignet, um auch an sensiblen Körperstellen ohne Verletzungen arbeiten zu können. Die Feuerwehrleute begutachteten die Situation und begannen, alle notwendigen Materialien für die Befreiung vorzubereiten. Als der Junge langsam realisierte, was auf ihn zukommen würde, wurde ihm die Situation etwas unheimlich. Die Einsatzkräfte beruhigten ihn einfühlsam und entschieden sich für einen anderen Ansatz. Da der Holzbaustein noch weitere Öffnungen hatte, füllten sie diese mit einem speziellen medizinischen Gel. Dieses Gel wird auch im Notfallrucksack für die Intubation mitgeführt. Anschließend bewegten sie den Holzbaustein vorsichtig mit leichtem Druck und Drehbewegungen. Nach einigen Minuten war der unverletzte Finger befreit, woraufhin der Junge deutlich erleichtert und merklich besser gelaunt war.
Da unter den anderen Kindern offensichtlich große Feuerwehr-Fans waren, nutzte die Besatzung des Fahrzeugs die Gelegenheit, um etwas Nachwuchswerbung zu betreiben.
(pes / cs)
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Pressekontakt:
Feuerwehr München
Pressestelle
Telefon: 089 / 2353 31311
(Montag bis Donnerstag von 08:30 bis 15:00 Uhr, Freitag von 08:30 bis
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Bundespolizeidirektion München: Allgemeinverfügung Hauptbahnhof München Mitführverbot u.a. gefährlicher Gegenstände und Waffen
München (ost)
Die Bundespolizei plant eine landesweite Schwerpunktaktion zur Gewaltprävention im Bereich der Bahnanlagen der Eisenbahnen des Bundes vom 27. bis 29. März 2026 aufgrund der weiterhin hohen Anzahl von Gewaltdelikten.
Um die polizeiliche Präsenz an den Brennpunkten zu verstärken, insbesondere an den Großstadtbahnhöfen und in mittelstädtischen Gebieten, setzt die Bundespolizei mehr Polizeikräfte ein und führt gezielte Maßnahmen zur Gewaltprävention durch.
Im genannten Zeitraum hat die Bundespolizei eine Allgemeinverfügung erlassen, die das Mitführen gefährlicher Gegenstände am Hauptbahnhof München verbietet. Diese Verfügung gilt vom 27. März 2026 um 15 Uhr bis zum 29. März 2026 um 03 Uhr.
Dies dient dazu, Gewaltverbrechen zu verhindern und Reisende, Bahnhofsmitarbeiter sowie Polizei- und Sicherheitskräfte vor möglichen Angriffen zu schützen. Bei Verstößen kann ein Zwangsgeld verhängt werden.
Die Allgemeinverfügungen enthalten Bestimmungen sowie Ausnahmen vom Verbot, die auf der Website der Bundespolizei unter www.bundespolizei.de/allgemeinverfuegung veröffentlicht sind. Zusätzlich wird durch Plakate und Pressemitteilungen darauf hingewiesen.
Es bedeutet, dass gefährliche Gegenstände jederzeit und unmittelbar zugänglich sind - egal ob am Körper, in Kleidung, einer Tasche oder einem Rucksack.
Die Auswertung von Polizeistatistiken hat ergeben, dass alkoholische Getränke in diesem Zeitraum besonders häufig zu Gewalttaten führen. Das Mitführen von Waffen und gefährlichen Gegenständen erhöht die Gewalt und deren Intensität, was zu schweren Verletzungen bei Opfern führen kann.
Bei Verstößen wird ein Zwangsgeld angedroht und im Wiederholungsfall innerhalb des Geltungszeitraums verhängt. Die Höhe des Zwangsgeldes wird individuell festgelegt und beträgt in der Regel etwa 200 Euro, kann aber auch höher (bis zu 25.000 Euro) sein. Zudem werden Gegenstände sichergestellt und nach Ablauf der Verfügung zurückgegeben, sofern sie nicht eingezogen oder verfallen sind.
Das beigefügte Symbolbild und der Aushang können zu redaktionellen Zwecken unter dem Zusatz "Bundespolizei" im Zusammenhang mit dieser Pressemitteilung verwendet werden.
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Sina Dietsch
Bundespolizeiinspektion München
Denisstraße 1 - 80335 München
Pressestelle
Telefon: 089 515550-1103
E-Mail: bpoli.muenchen.oea@polizei.bund.de
Die Bundespolizeiinspektion München ist zuständig für die
polizeiliche Gefahrenabwehr und Strafverfolgung im Bereich der
Anlagen der Deutschen Bahn und im größten deutschen S-Bahnnetz mit
über 210 Bahnhöfen und Haltepunkten auf 440 Streckenkilometern. Zum
räumlichen Zuständigkeitsbereich der Bundespolizeiinspektion München
gehören drei der vier größten bayerischen Bahnhöfe. Er umfasst neben
der Landeshauptstadt und dem Landkreis München die benachbarten
Landkreise Bad Tölz-Wolfratshausen, Dachau, Ebersberg, Erding,
Freising, Fürstenfeldbruck, Landsberg am Lech und Starnberg.
Sie finden unsere Wache und unseren Dienstsitz für die
nichtoperativen Bereiche mit dem Ermittlungsdienst in der Denisstraße
1, rund 500m fußläufig vom Hauptbahnhof entfernt. Das Revier befindet
sich im Ostbahnhof. Zudem gibt es Diensträume am Hauptbahnhof, in
Pasing und Freising. Weitere Informationen erhalten Sie über oben
genannte Kontaktadresse oder unter www.bundespolizei.de sowie unter
www.x.com/bpol_by .
Redaktioneller Hinweis: Unser Liveticker basiert auf aktuellen Blaulichtmeldungen des Presseportals und wurde automatisch erstellt.








