Mobiles Menü schließen
Startseite Schlagzeilen

Hitlergruß am Hauptbahnhof München

Eine 26-jährige Deutsche zeigte den Hitlergruß und griff die Bundespolizei an, während ein 42-jähriger Rumäne versuchte, die Festnahme zu verhindern.

Das anhängende Bild kann zu redaktionellen Zwecken mit dem Zusatz "Bundespolizei" im Zusammenhang mit dieser Pressemitteilung verwendet werden.
Foto: Presseportal.de

München (ost)

Spät am Montagabend (27. Juli) gab es am Hauptbahnhof München eine laute Auseinandersetzung zwischen zwei Personen. Als Bundespolizeibeamte die beiden überprüfen wollten, zeigte die Frau den Hitlergruß und versuchte, die Einsatzkräfte anzugreifen.

Um 23:15 Uhr (27. Juli) bemerkte eine Streife der Bundespolizei im Hauptbahnhof München einen heftigen Streit zwischen einer Frau und einem Mann. Daraufhin wurden beide Personen kontrolliert. Währenddessen zeigte die 26-jährige Deutsche den Hitlergruß und versuchte, die Einsatzkräfte anzugreifen. Die Beamten konnten den Angriffen ausweichen. Als die Frau festgenommen werden sollte, stellte sich der 42-jährige Rumäne zwischen sie und die Bundespolizisten, um dies zu verhindern. Weitere Streifen der Bundespolizei trafen zur Unterstützung ein.

Nach der Festnahme der Deutschen und des Rumänen brachten die Beamten sie zur Dienststelle in der Denisstraße. Die 26-Jährige leistete erneut Widerstand gegen die polizeilichen Maßnahmen und biss einer Beamtin ins Bein. Die Bundespolizistin blieb unverletzt.

Freiwillige Atemalkoholtests ergaben bei der Deutschen einen Wert von 1,43 Promille und bei dem in Deutschland wohnsitzlosen Rumänen einen Wert von 2,26 Promille.

Die Staatsanwaltschaft München I ordnete für beide Personen eine Blutentnahme sowie die Vorführung beim Haftrichter für den heutigen Tag an.

Die Bundespolizeiinspektion München ermittelt gegen die 26-Jährige wegen des Verdachts der Verwendung von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen sowie wegen Körperverletzung, tätlichen Angriffs und Widerstands. Der 42-jährige Rumäne muss sich wegen Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte verantworten.

Quelle: Presseportal

Karte für diesen Artikel

nf24