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Karlsruhe: Verstöße bei Grenzkontrolle auf A94

Bei einer Kontrolle auf der A94 wurden mehrere Verstöße festgestellt, darunter ein Springmesser im Auto und ein falscher Führerschein.

Das Symbolbild darf im Zusammenhang mit der Verarbeitung der Pressemitteilung und dem Zusatz "Symbolbild Bundespolizei" verwendet werden.
Foto: Presseportal.de

Freilassing (ost)

Freilassing – Während einer Grenzpolizeikontrolle am Mittwoch, dem 25. Februar, wurde ein 30-jähriger ungarischer Staatsbürger an der A94 von der Bundespolizei überprüft. Der Mann wies sich mit einem ungarischen Ausweis aus. Bei der Durchsuchung des Fahrzeugs wurde ein Springmesser in der Mittelkonsole gefunden und beschlagnahmt. Der 30-jährige wurde wegen des Verdachts eines Verstoßes gegen das Waffengesetz angezeigt. Nach Abschluss der polizeilichen Maßnahmen durfte er seine Reise fortsetzen.

Am selben Morgen kontrollierten Einsatzkräfte auf der A94 bei Neuötting eine 44-jährige bulgarische Staatsbürgerin, die als Mitfahrerin in einem PKW mit rumänischer Zulassung unterwegs war. Bei der Kontrolle stellte sich heraus, dass die Frau eine gültige rumänische ID-Karte vorlegte, jedoch einen gefälschten bulgarischen Führerschein besaß. Nach Rücksprache mit der zuständigen Staatsanwaltschaft wurde eine Sicherheitsleistung erhoben. Der gefälschte Führerschein wurde beschlagnahmt und die Frau konnte nach Abschluss der Maßnahme ihre Reise fortsetzen.

Einige Stunden später überprüfte die Bundespolizei Freilassing einen 27-jährigen Mann in einem Einreisezug am Bahnhof Freilassing. Der Mann konnte weder Ausweisdokumente noch ein Zugticket vorlegen. Es besteht der Verdacht des Leistungsbetrugs. Während der Kontrolle gab der 27-Jährige zunächst an, irakischer Staatsbürger zu sein und machte entsprechende Angaben. Eine Überprüfung seiner Fingerabdrücke ergab jedoch, dass er somalischer Staatsbürger ist und als ausreisepflichtiger Ausländer durch das Regierungspräsidium Karlsruhe gesucht wird. Zudem besteht seit Dezember 2025 ein fünfjähriges Einreise- und Aufenthaltsverbot gegen ihn. Der Mann wurde vorläufig festgenommen und zur Dienststelle der Bundespolizei in Freilassing gebracht. Am selben Tag wurde er nach Österreich zurückgewiesen. Einen Tag später versuchte er erneut über die Saalbrücke einzureisen. Nach einer erneuten Kontrolle wurde er einem Richter vorgeführt und in Untersuchungshaft genommen.

Am 26. Februar kontrollierte die Bundespolizei Freilassing ebenfalls auf der Saalbrücke eine 42-jährige österreichische Staatsbürgerin. Die fahndungsmäßige Überprüfung ergab einen Haftbefehl der Staatsanwaltschaft Essen wegen Betrugs. Da die Frau die geforderte Geldstrafe von 800 Euro nicht bezahlen konnte, wurde sie in eine nahegelegene Justizvollzugsanstalt gebracht.

Quelle: Presseportal

nf24