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Konstanz: 17-jähriger Iraker landet bei Bundespolizei in Weiden

Ein Jugendlicher aus dem Irak wurde unerlaubt in Deutschland festgenommen und wird nun vom Jugendamt betreut.

Foto: Depositphotos

Weiden i.d.OPF (ost)

Weiden i.d.OPf. – Polizeibeamte der Bundespolizeiinspektion Waidhaus haben am Mittwoch (4. März) einen 17-jährigen Iraker am Bundespolizeirevier Weiden in Gewahrsam genommen, nachdem er sich selbst bei der Bundespolizei gemeldet hatte. Es wurde festgestellt, dass der Jugendliche illegal an der schweizer Grenze eingereist war und als vermisst galt. Die Verantwortung für den Minderjährigen liegt beim Jugendamt.

Der 17-jährige Iraker war zusammen mit seinem Bruder zum Bundespolizeirevier am Bahnhof Weiden gegangen. Er erklärte den Beamten, dass er kurz zuvor auf der Ladefläche eines Lastwagens nach Deutschland eingereist und dann mit dem Zug nach Weiden gefahren sei. Sein Bruder lebt bereits seit mehreren Jahren dort. Bei der Überprüfung der Personalien stellten die Bundespolizisten fest, dass der Jugendliche im Fahndungsregister als vermisst gemeldet war. Er gab an, dass er zuvor von den Behörden in Obhut genommen und in einer Wohngruppe untergebracht worden war. Von dort aus wollte er zu seinem Bruder nach Weiden gelangen. Weitere Untersuchungen ergaben, dass Beamte der Bundespolizeiinspektion Konstanz den Jugendlichen bereits am Mittwochmittag in einem Zug bei der Einreise nach Deutschland entdeckt hatten. Gegen ihn wurde ein Ermittlungsverfahren wegen versuchter illegaler Einreise eingeleitet. Die Behörden planten, den Minderjährigen in die Schweiz zurückzuführen. Bis dahin wurde er in einer Jugendeinrichtung in Singen untergebracht. Am Abend verließ der Jugendliche jedoch unerlaubt die Einrichtung und setzte seine Reise mit dem Zug nach Weiden fort. Am Mittwochabend nahmen Bundespolizisten den 17-Jährigen in Gewahrsam und übergaben ihn an das zuständige Jugendamt. Sie informierten auch das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge. Die Behörde wird nun über den weiteren Verbleib des Jugendlichen entscheiden und prüfen, ob eine Zurückweisung in Betracht kommt.

Quelle: Presseportal

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