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Landkreis Schwandorf: Zoll aus Weiden i. d. OPf. deckt Sozialversicherungsbetrug auf

Die FKS Weiden i.d.OPf. des Hauptzollamts Regensburg entdeckte umfangreiche Verstöße bei einem Transportunternehmen im Landkreis Schwandorf. Zwei Verantwortliche wurden zu Bewährungsstrafen verurteilt.

Bildungs- und Wissenschaftszentrum der Bundesfinanzverwaltung
Foto: Presseportal.de

Regensburg (ost)

Die Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) Weiden i.d.OPf. des Hauptzollamts Regensburg hat umfangreiche Verstöße gegen sozialversicherungsrechtliche Pflichten bei einem Transportunternehmen aus dem Landkreis Schwandorf aufgedeckt. Zwei Verantwortliche wurden vom Amtsgericht Regensburg wegen Sozialversicherungsbetrugs zu Freiheitsstrafen von einem Jahr und sieben Monaten beziehungsweise neun Monaten verurteilt. Beide Strafen wurden für jeweils drei Jahre zur Bewährung ausgesetzt.

Den Anstoß für die Ermittlungen gaben Hinweise ehemaliger Mitarbeiter des Transportunternehmens. Im Zuge weiterer Untersuchungen stellte die Finanzkontrolle Schwarzarbeit fest, dass über mehrere Jahre Sozialversicherungsbeiträge für Mitarbeiter nicht korrekt abgeführt wurden.

Um die tatsächlich geleisteten Arbeitsstunden zu verschleiern, wurden den Mitarbeitern in großem Umfang steuerfreie Nachtzuschläge gezahlt, obwohl keine entsprechende Nachtarbeit geleistet wurde. Dadurch wurden Sozialversicherungsbeiträge vorenthalten.

Die Ermittlungen ergaben für den Zeitraum von Mai 2019 bis Mai 2024 insgesamt 243 Fälle des Vorenthaltens und Veruntreuens von Arbeitsentgelt. Davon entfielen 145 Fälle auf die GmbH und weitere 98 Fälle auf ein von einem der Verantwortlichen geführtes Einzelunternehmen im Transportgewerbe.

Der entstandene Schaden an vorenthaltenen Gesamtsozialversicherungsbeiträgen belief sich bei der GmbH auf 48.834,77 Euro und beim Einzelunternehmen auf 40.391,54 Euro. Insgesamt entstand damit ein Schaden von 89.226,31 Euro.

Ein der Verantwortlichen, der sowohl Geschäftsführer der GmbH als auch Inhaber des Einzelunternehmens war, wurde vom Amtsgericht Regensburg wegen Vorenthaltens und Veruntreuens von Arbeitsentgelt in 243 Fällen zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von einem Jahr und sieben Monaten verurteilt. Der zweite Verantwortliche wurde wegen Vorenthaltens und Veruntreuens von Arbeitsentgelt in 145 Fällen zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von neun Monaten verurteilt. Beide Angeklagten hatten sich während der Hauptverhandlung schuldig bekannt.

Die Vollstreckung der Freiheitsstrafen wurde jeweils für drei Jahre zur Bewährung ausgesetzt. Zudem müssen die Verurteilten die Kosten des Verfahrens tragen. Das Urteil ist rechtskräftig.

“Wer Sozialversicherungsbeiträge vorenthält, schädigt die Sozialversicherungssysteme und verschafft sich zugleich einen unzulässigen Wettbewerbsvorteil gegenüber rechtstreu handelnden Unternehmen. Die Finanzkontrolle Schwarzarbeit geht solchen Verstößen konsequent nach”, betont Leitender Regierungsdirektor René Matschke, Leiter des Hauptzollamts Regensburg.

Quelle: Presseportal

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