Die Bundespolizei hat am Wochenende bei Kontrollen fünf gesuchte Personen festgenommen. Einige konnten ihre Schulden begleichen, andere mussten ins Gefängnis.
Leipzig: Haftbefehle vollstreckt bei Grenzkontrollen
Mittenwald / Rosenheim (ost)
Am Wochenende (14./15. Juni) hat die Bundespolizei bei Grenzkontrollen fünf gesuchte Personen festgenommen. Zwei Männer aus Georgien und der Slowakei wurden verhaftet. Drei andere konnten ihre rechtlichen Verpflichtungen erfüllen und ihre Reise fortsetzen. Einer von ihnen war ein Deutscher, der wegen eines illegalen Autorennens zu einer Geldstrafe von etwa 3.000 Euro verurteilt worden war.
Am Sonntag versuchten Bundespolizisten am Bahnhof Rosenheim die Identität eines Mannes festzustellen, der ohne Zugticket und Ausweisdokumente in einem Fernreisezug unterwegs war. Nach Überprüfung seiner Angaben und seiner Fingerabdrücke stellte sich heraus, dass der slowakische Staatsbürger vom Amtsgericht Worms wegen Diebstahls gesucht wurde. Das „Schwarzfahren“ führte nicht nur zu einer Strafanzeige gegen den 48-Jährigen, sondern auch zur Einlieferung in die Justizvollzugsanstalt Traunstein aufgrund des Haftbefehls.
Die Reise eines Georgiers endete am Samstag am Grenzübergang Mittenwald. Er wurde von Bundespolizeibeamten in einem Fernreisebus kontrolliert. Bei der Überprüfung seiner Identität löste der Polizeicomputer Alarm aus. Es lagen Haftbefehle aus Magdeburg, Berlin, Hannover und Leipzig vor, alle wegen Diebstahls. Da er die geforderten 3.000 Euro Geldstrafe nicht bezahlen konnte, musste der 44-Jährige die Ersatzfreiheitsstrafen antreten. Er wurde für mindestens sechs Monate in die Haftanstalt nach Stadelheim gebracht.
Auf der Inntalautobahn bei Kiefersfelden wurde ein gesuchter Deutscher von der Bundespolizei festgenommen. Der 31-jährige Beifahrer in einem Auto war 2022 vom Amtsgericht Passau wegen eines illegalen Autorennens verurteilt worden. Sein Vater beglich die 3.000 Euro Strafe am Samstag bei der Bundespolizeiinspektion in Passau und verhinderte so die Ersatzfreiheitsstrafe.
Ein 26-jähriger Deutscher zahlte knapp 700 Euro Geldstrafe wegen Verstoßes gegen das Pflichtversicherungsgesetz. Ein 29-jähriger Bulgare konnte seine Justizschulden von 111 Euro wegen Erschleichens von Leistungen begleichen. Beide jungen Männer blieben auf freiem Fuß und durften ihre Reise fortsetzen.
Quelle: Presseportal