Tunesischer Staatsangehöriger in Zurückweisungshaft nach Kontrolle im Zug
Lindau: Unerlaubte Einreise mit der Bahn

Lindau (ost)
Lindau – Am Sonntag (26. Juli) wurde ein tunesischer Staatsbürger, der zur Ausreise verpflichtet war, von der Bundespolizei im Zug kontrolliert. Der abgelehnte Asylbewerber aus Deutschland befindet sich nun in Zurückweisungshaft. Bisher konnte aufgrund des ungeklärten Aufenthaltsorts keine Abschiebung durchgeführt werden.
Am Sonntagabend führten Bundespolizisten aus Lindau im EuroCity (Zugstrecke Zürich-München) eine Kontrolle bei einem tunesischen Staatsbürger durch. Der 21-Jährige versuchte, aus der Schweiz kommend, in die Bundesrepublik Deutschland einzureisen. Er konnte den Beamten jedoch weder einen Reisepass noch einen gültigen Aufenthaltstitel vorlegen. Die Bundespolizisten überprüften seine persönlichen Daten und stellten mehrere Fahndungsnotierungen fest. Unter anderem wurde er wegen fünf Aufenthaltsermittlungen aufgrund einer gefährlichen Körperverletzung sowie Diebstahl und Verstoß gegen das Konsumcannabisgesetz gesucht. Zudem lag ein Haftbefehl gegen ihn vor, da er sich unrechtmäßig in Deutschland aufhielt. Die Beamten fanden auch heraus, dass sein Asylantrag im Dezember 2022 rechtskräftig abgelehnt wurde und er somit zur Ausreise verpflichtet war. Eine Abschiebung in sein Heimatland war jedoch aufgrund des unbekannten Wohnsitzes/Aufenthaltsorts bisher nicht möglich. Die Bundespolizisten zeigten den Zugreisenden wegen versuchter illegaler Einreise an, brachten ihn vor den Richter am Amtsgericht Kempten und lieferten ihn gemäß richterlichem Beschluss in die Abschiebungshaftanstalt Hof ein. Dort wartet er nun auf seine Abschiebung in sein Heimatland.
Quelle: Presseportal








