Die Bundespolizei verbietet das Mitführen gefährlicher Gegenstände vom 29. Mai, 15:00 Uhr bis 31. Mai, 03:00 Uhr aus Sicherheitsgründen.
München: Allgemeinverfügung der Bundespolizei am Hauptbahnhof Nürnberg

Nürnberg (ost)
Im Zeitraum vom 29. Mai um 15:00 Uhr bis zum 31. Mai um 03:00 Uhr hat die Bundespolizei eine Allgemeinverfügung für den Hauptbahnhof Nürnberg erlassen, die das Tragen von gefährlichen Werkzeugen, Schusswaffen, Schreckschusswaffen, Hieb-, Stoß- und Stichwaffen sowie Messern jeglicher Art verbietet.
Alle Bereiche des Hauptbahnhofs, einschließlich der Personentunnel, der zugehörigen Bahnsteige und aller öffentlich zugänglichen Ebenen, fallen unter den Geltungsbereich der Allgemeinverfügung.
Aus Sicherheitsgründen ist es während der genannten Zeiträume verboten, gefährliche Gegenstände mitzuführen. Dies dient der Verhinderung von Gewaltverbrechen und dem Schutz von Reisenden und Polizeibeamten vor möglichen Angriffen.
Die Einhaltung des Verbots wird von den Einsatzkräften der Bundespolizei überwacht. Bei Verstößen gegen die Allgemeinverfügungen können die Gegenstände konfisziert und – unabhängig von einem möglichen Straf- oder Ordnungswidrigkeitenverfahren nach dem Waffengesetz – ein Zwangsgeld verhängt werden. Weitere Konsequenzen können ein Platzverweis oder ein Bahnhofsverbot sein.
Die Regelungen und Ausnahmen des Verbots sind in den Allgemeinverfügungen festgelegt. Diese sind auf der Website der Bundespolizei zu finden: www.bundespolizei.de/allgemeinverfügung
Auch in Plakaten am Nürnberger Hauptbahnhof wird auf das Mitführverbot hingewiesen.
Die genannten Maßnahmen wurden in enger Abstimmung mit der Polizei des Landes Bayern und der Deutschen Bahn AG getroffen.
Quelle: Presseportal








