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München: Asylantragstellung ohne Fahrerlaubnis

Bundespolizei deckt doppelte Asylantragstellung eines Libyers auf, der ohne gültige Fahrerlaubnis zwischen Savona und Sachsen unterwegs war.

Symbolfoto - Freigabe unter der Quellenangabe "Bundespolizei" für redaktionelle Zwecke
Foto: Presseportal.de

Lindau (ost)

Am Samstag (3. Mai) wurde ein libyscher Fahrer mit einem gefälschten Führerschein von der Bundespolizei am Grenzübergang Hörbranz (BAB 96) erwischt. Der Mann hatte auch keine gültigen Dokumente für die Einreise nach Deutschland. Ersten Ermittlungen zufolge stellte der Migrant Asylanträge in Italien und Deutschland.

Am späten Samstagabend kontrollierte eine Streife der Lindauer Bundespolizei einen libyschen Staatsbürger. Der 22-jährige Mann war mit seinem in Deutschland registrierten Auto in Richtung Lindau unterwegs. Anfangs konnte der Migrant nur ein Handyfoto seiner abgelaufenen deutschen Duldung vorzeigen. Im Handschuhfach fanden die Beamten schließlich seine am 2. Mai ausgestellte italienische Aufenthaltsgenehmigung für Asylsuchende sowie eine Kopie seines libyschen Reisepasses. Laut dem italienischen Dokument war der Mann bereits im November 2022 nach Italien eingereist. Auf Nachfrage gab der Migrant an, dass sein Reisepass bei der deutschen Ausländerbehörde aufbewahrt wird. Darüber hinaus zeigte der Mann einen internationalen Führerschein aus Libyen vor. Die Beamten stellten jedoch fest, dass das Dokument gefälscht war.

Die Bundespolizei ermittelte, dass der Libyer im Dezember 2022 in Deutschland einen Asylantrag gestellt hatte, der jedoch bereits im Mai 2023 abgelehnt wurde. Seitdem ist der ausreisepflichtige Migrant geduldet und im Landkreis Meißen gemeldet. Es besteht der Verdacht, dass der Libyer in dieser Zeit unberechtigt Sozialleistungen erhalten hat.

Die Bundespolizisten zeigten den Migranten wegen illegaler Einreise und Aufenthalt, Urkundenfälschung, Fahrens ohne Fahrerlaubnis sowie Betrugs an und informierten das zuständige Ausländeramt über den Fall. Der 22-Jährige wurde unter Setzung einer Ausreisefrist am Sonntagmittag freigelassen. Am Abend konnte der Mann in Begleitung einer fahrberechtigten Person auch sein Auto bei der Bundespolizei abholen.

Quelle: Presseportal

nf24