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München: BayVerfGH schafft Rechtssicherheit bei „drohender Gefahr“ im PAG

Die Entscheidung des Bayerischen Verfassungsgerichtshofs zur Verfassungsmäßigkeit der PAG-Generalklausel wird von der DPolG begrüßt. Rechtssicherheit für die Polizeiarbeit wird betont.

Thorsten Grimm, erster stv. Landesvorsitzender DPolG Bayern (Foto: Quelle DPolG Bayern)
Foto: Presseportal.de

München (ost)

Die Deutsche Polizeigewerkschaft (DPolG) hat die heutige Entscheidung des Bayerischen Verfassungsgerichtshofs zur Verfassungsmäßigkeit der PAG-Generalklausel für Fälle der „drohenden Gefahr für ein bedeutendes Rechtsgut“ begrüßt. „Dadurch wird Rechtssicherheit für die Polizeiarbeit geschaffen“, sagt der erste stellv. Landesvorsitzende Thorsten Grimm. „Gerade in Zeiten zunehmender Bedrohung durch Extremismus, Terrorismus oder schwere Gewaltdelikte ist es notwendig, dass die Polizei über das „juristische Handwerkszeug“ verfügt, um frühzeitig notwendige Maßnahmen zur Aufklärung des Sachverhaltes und zur Verhinderung der Entstehung einer konkreten Gefahr treffen zu können.“

Bedrohungslagen zeichnen sich häufig durch entsprechende Äußerungen, Radikalisierungstendenzen oder durch die Beschaffung von Material für die Begehung von Straftaten ab. Die „drohende Gefahr“ ist kein schwammiger Rechtsbegriff, sondern schließt die Lücke zwischen bloßer Gefahrenvermutung und einer bereits eingetretenen konkreten Gefahr. „Warten zu müssen, bis eine Straftat unmittelbar bevorsteht, wäre unverantwortlich. Auch die zu schützenden Rechtsgüter sind hinreichend bestimmt.“

„Unsere Kolleginnen und Kollegen gehen sehr verantwortungsvoll und verhältnismäßig mit ihren polizeilichen Befugnissen um.“ betont Grimm abschließend.

Quelle: Presseportal

nf24