Einsatzkräfte des Zolls stellten 100.000 Euro Bargeld sicher, mögliche Herkunft bleibt im Dunkeln.
München: Geldwäsche-Verdacht im Fernreisebus

Schweinfurt / Würzburg (ost)
Bei der Überprüfung eines Reisenden in einem Fernreisebus haben die Einsatzkräfte der Kontrolleinheit Verkehrswege (KEV) des Hauptzollamts Schweinfurt letzte Woche 100.000 Euro in Scheinen sichergestellt. Die mögliche Herkunft des Geldes blieb dabei vollkommen unbekannt.
Die Zöllner untersuchten den grenzüberschreitenden Reisebus während seines Zwischenstopps am Busbahnhof Würzburg. Ein 27-jähriger südosteuropäischer Staatsangehöriger zog die Aufmerksamkeit der Zollbeamten auf sich. Bei der Durchsuchung seines Gepäcks fanden die Beamten in einer schwarzen Umhängetasche ein kleines Vermögen: 500 Banknoten im Wert von jeweils 200 Euro, ordentlich gebündelt.
Besonders brisant: Obwohl ein Drogenschnelltest bei dem 27-jährigen Reisenden vor Ort negativ verlief, wurden an den sichergestellten 200-Euro-Banknoten deutliche Spuren von Kokain entdeckt.
Der junge Mann geriet bei direkter Befragung zur Herkunft und Verwendung des Bargeldes immer mehr in Widersprüche. Da er keine überzeugende Erklärung für das Mitführen der 100.000 Euro abgeben konnte, leiteten die Beamten nach Rücksprache mit der Zollfahndung und der zuständigen Staatsanwaltschaft vor Ort ein Strafverfahren wegen des Verdachts der Geldwäsche gegen den 27-Jährigen ein.
Das gesamte Bargeld wurde als Beweismittel beschlagnahmt. Nach der Kontrolle folgten weitere strafprozessuale Maßnahmen, um die Hintergründe des verdächtigen Geldtransports durch Europa zu klären. Insbesondere die Herkunft und das Ziel des Geldes werden nun Gegenstand weiterer Ermittlungen sein. Das Zollfahndungsamt München hat die weitere Bearbeitung übernommen.
Bis zur rechtskräftigen Verurteilung gilt die Unschuldsvermutung für den Beschuldigten.
Hintergrundinformationen:
Reisende, die nach Deutschland ein- oder ausreisen, müssen Bargeld im Gesamtwert von 10.000 Euro oder mehr beim Grenzübertritt unaufgefordert anmelden. Bei Reisen innerhalb der EU müssen solche Beträge auf Anfrage des Zolls mündlich angegeben werden. Bei Verstößen droht ein Ordnungswidrigkeitenverfahren, das mit einer Geldstrafe von bis zu einer Million Euro geahndet werden kann. Bargeld, Schecks, Aktien oder Sparbücher zählen zu den Bargeldern.
Quelle: Presseportal








