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München: Schwerpunkteinsatz und Mitführverbot am Bahnhof Rosenheim

Die Bundespolizei führt Schwerpunkteinsätze durch und verbietet gefährliche Gegenstände am Bahnhof Rosenheim vom 29. bis 31. Mai.

Gemäß einer Allgemeinverfügung der Bundespolizei ist das Mitführen von gefährlichen Gegenständen und Waffen von Freitag (29. Mai), 15.00 Uhr, bis Sonntag (31. Mai), 3.00 Uhr, am Bahnhof Rosenheim generell verboten.
Foto: Presseportal.de

Rosenheim (ost)

Angesichts der fortgesetzt hohen Anzahl von Gewaltverbrechen an Bahnhöfen in Deutschland führt die Bundespolizei im Zeitraum vom 29. bis 31. Mai bundesweit Schwerpunkteinsätze auf dem Gebiet der Bahnanlagen durch. Dies beinhaltet unter anderem die Erlass einer Allgemeinverfügung für den Bahnhof Rosenheim, die das Mitführen von gefährlichen Gegenständen und Waffen von Freitag (29. Mai), 15.00 Uhr, bis Sonntag (31. Mai), 3.00 Uhr generell untersagt.

Die Bundespolizei beabsichtigt mit ihrem verstärkten Einsatz, ihre Präsenz am Bahnhof Rosenheim sichtbar zu erhöhen und gleichzeitig Maßnahmen zur Gewaltprävention zu verstärken. Darüber hinaus soll die Einhaltung der Allgemeinverfügung überwacht werden, um Gewaltverbrechen vorzubeugen und insbesondere Reisende und Bahnpersonal vor gewaltsamen Angriffen zu schützen.

Wer ist vom Mitführverbot betroffen? Worauf bezieht es sich?

Die Kontrollen zum Mitführverbot am Bahnhof Rosenheim erfolgen stichprobenartig und anlassbezogen im Rahmen von Einzelfallprüfungen. Es gilt grundsätzlich für alle Reisenden und Nutzer der Bahnanlagen und bezieht sich insbesondere auf gefährliche Werkzeuge oder Gegenstände, Schusswaffen, Schreckschusswaffen, Hieb-, Stoß- und Stichwaffen sowie Messer jeglicher Art.

Als gefährlich gelten Werkzeuge oder Gegenstände, die aufgrund ihrer objektiven Beschaffenheit und ihrer konkreten Verwendungsmöglichkeit geeignet sind, schwere Verletzungen oder Gesundheitsschäden zu verursachen. Das Mitführverbot für Waffen und gefährliche Gegenstände gilt auch dann, wenn eine Erlaubnis nach dem Waffengesetz vorliegen würde.

Was passiert bei Nichteinhaltung?

Bei Zuwiderhandlung gegen die Allgemeinverfügung droht zunächst ein Zwangsgeld durch die Bundespolizei. Im Wiederholungsfall wird dieses verhängt. Die Höhe des Zwangsgelds wird unter Berücksichtigung des Einzelfalls festgelegt und kann bis zu 25.000 Euro betragen. Außerdem werden die gefährlichen Gegenstände und Waffen sichergestellt.

Weitere Informationen zum Mitführverbot sind in der Allgemeinverfügung der Bundespolizeidirektion München für den Bahnhof Rosenheim verfügbar.

(www.bundespolizei.de/aktuelles/allgemeinverfuegung)

Quelle: Presseportal

Cybercrime-Statistiken in Bayern für 2022/2023

Die Cyberkriminalitätsraten in Bayern zwischen 2022 und 2023 zeigen einen leichten Anstieg. Im Jahr 2022 wurden 15889 Fälle registriert, während es im Jahr 2023 16397 Fälle waren. Die Anzahl der gelösten Fälle stieg ebenfalls von 5068 auf 5737. Die Anzahl der Verdächtigen stieg von 3974 auf 4098, wobei die Anzahl der männlichen Verdächtigen mit 2795 leicht rückläufig war, während die Anzahl der weiblichen Verdächtigen auf 1303 stieg. Die Anzahl der nicht-deutschen Verdächtigen blieb mit 1266 nahezu konstant. Im Vergleich dazu verzeichnete die Region Berlin im Jahr 2023 die höchste Anzahl von Cyberkriminalitätsfällen in Deutschland mit 22125 registrierten Fällen.

2022 2023
Anzahl erfasste Fälle 15.889 16.397
Anzahl der aufgeklärten Fälle 5.068 5.737
Anzahl der Verdächtigen 3.974 4.098
Anzahl der männlichen Verdächtigen 2.801 2.795
Anzahl der weiblichen Verdächtigen 1.173 1.303
Anzahl der nichtdeutschen Verdächtigen 1.276 1.266

Quelle: Bundeskriminalamt

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