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München: Softair-Maschinenpistole entdeckt

Der Münchner Zoll fand in einer Paketsendung aus Honkong eine Softair-Maschinenpistole ohne vorgeschriebene Kennzeichnung.

Softair-Maschinepistole (C) ZOLL
Foto: Presseportal.de

München (ost)

Letzte Woche hat der Zoll in München in einem Paket aus Hongkong eine Softair-Maschinenpistole ohne die erforderliche Kennzeichnung entdeckt.

Während der Röntgenkontrolle eines Frachtstücks fanden Zollbeamte eine Maschinenpistole in einem Paket. Als sie das Paket öffneten, kam eine Softair-Maschinenpistole zum Vorschein. Da die Waffe nicht das sogenannte “F-Kennzeichen im Fünfeck” trug, wurde sie beschlagnahmt. Das Paket sollte weiter nach Kroatien verschickt werden.

“Gegen den Empfänger wurde ein Ermittlungsverfahren eingeleitet”, sagte Thomas Meister, Sprecher des Hauptzollamts München.

Zusätzliche Information:

Softair-Waffen sind Nachbildungen echter Schusswaffen, die Plastikkugeln mittels Federkraft oder Luft- bzw. Gasdruck abfeuern können. Softair-Waffen mit einer Geschossenergie von weniger als 0,5 Joule gelten als Spielzeug. Dies gilt jedoch nicht, wenn sie so modifiziert werden können, dass die Geschossenergie über 0,5 Joule liegt. Als Spielzeug klassifizierte Softair-Waffen sind von den Bestimmungen des Waffengesetzes bezüglich Transport und Mitnahme ausgenommen.

Softair-Waffen mit einer Geschossenergie von mehr als 0,5 bis 7,5 Joule müssen das “F-Kennzeichen im Fünfeck” tragen, um von volljährigen Personen ohne Erlaubnis nach oder durch Deutschland transportiert oder mitgenommen werden zu können.

Softair-Waffen, deren Geschosse eine Energie von mehr als 7,5 Joule haben, unterliegen generell Genehmigungspflichten in Bezug auf Transport und Mitnahme.

Quelle: Presseportal

nf24