Die Bundespolizei verbietet gefährliche Gegenstände vom 1. bis 31. Mai 2025 im Hauptbahnhof Nürnberg. Gewaltstraftaten sollen so verhindert werden.
München: Temporäres Mitführverbot am Bahnhof Nürnberg
München / Nürnberg (ost)
Im Zeitraum vom 1. Mai 2025, 00:00 Uhr bis 31. Mai 2025, 24:00 Uhr erlässt die Bundespolizei eine Allgemeinverfügung für den Hauptbahnhof Nürnberg. Diese verbietet das Tragen von gefährlichen Werkzeugen, Schusswaffen, Schreckschusswaffen, Hieb-, Stoß- und Stichwaffen sowie Messern aller Art.
Der Bereich, in dem die Allgemeinverfügung gilt, umfasst den gesamten Teil des Hauptbahnhofs Nürnberg, einschließlich der Personentunnel, zugehörige Bahnsteige und alle öffentlich zugänglichen Ebenen (siehe Skizze). Das Untergeschoss mit Schließfachanlage, das Erdgeschoss und das Obergeschoss mit Galerie sind ebenfalls in den Geltungsbereich einbezogen.
Aus Gründen der Sicherheit ist es während dieses Zeitraums verboten, gefährliche Gegenstände mitzuführen. Dies soll die Begehung von Gewaltstraftaten verhindern und Reisende sowie Polizeibeamte vor möglichen Angriffen schützen.
Die Bundespolizei überwacht die Einhaltung des Verbots. Bei Verstößen gegen die Allgemeinverfügung können die Gegenstände beschlagnahmt werden und es kann unabhängig von einem möglichen Straf- oder Ordnungswidrigkeitenverfahren ein Zwangsgeld gemäß dem Waffengesetz festgesetzt werden. Weitere Konsequenzen können ein Platzverweis oder ein Bahnhofsverbot sein.
Die Anzahl der Gewaltdelikte an Bahnhöfen und Bahnanlagen des Bundes bleibt hoch, auch am Hauptbahnhof Nürnberg. Messer werden häufig bei solchen Straftaten eingesetzt. Die Zahl hat sich von Oktober 2024 bis März 2025 im Vergleich zum Vorjahr sogar verdoppelt. Daher hält die Bundespolizei die geplante Einschränkung für notwendig.
Weitere Regelungen und Ausnahmen vom Verbot sind in der beigefügten Allgemeinverfügung enthalten. Diese ist auch auf der Website der Bundespolizei (https://www.bundespolizei.de/Web/DE/04Aktuelles/01Meldungen/Nohomepage/2025/250430-agv-m.html) veröffentlicht. Plakate im Hauptbahnhof Nürnberg weisen ebenfalls auf das Mitführverbot hin.
Zusätzlich informiert die Bundespolizei:
Eine effektive Alternative zum Eigenschutz bietet beispielsweise ein Schrillalarm (oder Taschenalarm), besonders wenn sich andere Personen in der Nähe befinden. Durch das Auslösen des Alarms wird ein lauter und schriller Ton erzeugt, der die Umstehenden auf die Situation aufmerksam macht. Dadurch können potenzielle Täter abgeschreckt werden. Nützliche Tipps zu verschiedenen Sicherheitsthemen finden sich auch im Internet (https://www.bundespolizei.de/Web/DE/02Sicher-im-Alltag/07Sicher_ohne_Waffen/sicher_ohne_waffen_node.html)
Quelle: Presseportal
Cybercrime-Statistiken in Bayern für 2022/2023
Die Cyberkriminalitätsraten in Bayern zwischen 2022 und 2023 sind leicht angestiegen. Im Jahr 2022 wurden 15889 Fälle registriert, wobei 5068 Fälle gelöst wurden. Die Anzahl der Verdächtigen betrug 3974, wobei 2801 männliche und 1173 weibliche Verdächtige waren. 1276 der Verdächtigen waren nicht-deutscher Herkunft. Im Jahr 2023 stieg die Anzahl der registrierten Fälle auf 16397, wobei 5737 Fälle gelöst wurden. Die Anzahl der Verdächtigen erhöhte sich auf 4098, wobei 2795 männliche und 1303 weibliche Verdächtige waren. 1266 der Verdächtigen waren nicht-deutscher Herkunft. Im Vergleich dazu hatte die Region Berlin im Jahr 2023 die höchste Anzahl an registrierten Cyberkriminalitätsfällen in Deutschland mit 22125 Fällen.
2022 | 2023 | |
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Anzahl erfasste Fälle | 15.889 | 16.397 |
Anzahl der aufgeklärten Fälle | 5.068 | 5.737 |
Anzahl der Verdächtigen | 3.974 | 4.098 |
Anzahl der männlichen Verdächtigen | 2.801 | 2.795 |
Anzahl der weiblichen Verdächtigen | 1.173 | 1.303 |
Anzahl der nichtdeutschen Verdächtigen | 1.276 | 1.266 |
Quelle: Bundeskriminalamt