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München: Unerlaubte Einreisen in Bayern

Die Bundespolizei in Bayern hat seit 2024 über 10.000 Personen an der Grenze zurückgewiesen oder zurückgeschoben.

Symbolfotos "Grenzkontrolle". Die Bilder sind für redaktionelle Zwecke freigegeben; Quelle: Bundespolizei.
Foto: Presseportal.de

München (ost)

Die Bundespolizeidirektion München, zuständig für die grenzpolizeilichen Aufgaben im Freistaat Bayern, hat folgende Erkenntnisse festgestellt:

Die monatlichen Zahlen von Januar 2021 bis Februar 2026 bezüglich der unerlaubt eingereisten Personen können der Tabelle im Anhang entnommen werden.

In den Jahren 2024 und 2025 wurden von der BPOLD München in Bayern 10.512 Personen unmittelbar an der Grenze oder im Zusammenhang mit dem illegalen Grenzübertritt zurückgewiesen oder zurückgeschoben (Luft- und Landweg).

II. Art der Feststellungen seit den vorübergehend wiedereingeführten Binnengrenzkontrollen – nur an Landgrenzen

Auf Anordnung der Bundesministerin des Innern und für Heimat führt die Bundespolizei seit dem 16. September 2024 vorübergehend wiedereingeführte Binnengrenzkontrollen an allen landseitigen Schengenbinnengrenzen durch.

Folgende Erkenntnisse haben die Beamtinnen und Beamten der Bundespolizei in Bayern dabei zwischen dem 16. September 2024 und dem 28. Februar 2026 (einschließlich) festgestellt:

III. Art der Feststellungen seit 8. Mai 2025 nur an Landgrenzen im Zeitraum bis 28. Februar 2026 (einschließlich)

Unerlaubte Einreisen: 9.643

Zurückweisungen/Zurückschiebungen: 6.544 davon AUT: 5.878 davon CZE: 666

Davon § 18 (2) AsylG: 412

Vulnerable Gruppen: 36

davon AUT: 35 davon CZE: 1

Wiedereinreisesperren: 338

Schleuser: 508

Haftbefehle: 2.252

Hintergrund: Die Kontrollen betreffen seit 16. September 2024 auch die Landgrenzen zu Frankreich, Belgien, den Niederlanden, Luxemburg und Dänemark. An den übrigen Landgrenzen (Polen, Tschechien, Österreich und Schweiz) fanden die vorübergehend wiedereingeführten Binnengrenzkontrollen bereits zuvor statt. Die Grenzkontrollen sind zum Schutz der inneren Sicherheit und zur Reduzierung irregulärer Sekundärmigration notwendig.

Hinweis: Bei den Daten handelt es sich um Zahlen der Polizeilichen Eingangsstatistik der Bundespolizei bis einschließlich Dezember 2025; diese können sich aufgrund von Nacherfassungen oder notwendigen Maßnahmen zur Qualitätssicherung zukünftig noch geringfügig ändern. Die Daten für den Monat Februar 2026 basieren auf einem Sondermeldedienst.

Die entsprechenden bundesweiten Angaben des Bundespolizeipräsidiums sind abrufbar unter dem Link: http://presseportal.de/blaulicht/pm/73990/6229209

Symbolfotos „Grenzkontrolle“. Die Bilder sind für redaktionelle Zwecke freigegeben; Quelle: Bundespolizei.

Quelle: Presseportal

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