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München: Verbot gefährlicher Gegenstände an Hauptbahnhöfen

Die Bundespolizei verbietet das Mitführen von gefährlichen Gegenständen an den Hauptbahnhöfen Nürnberg und Augsburg aus Sicherheitsgründen, um Gewaltstraftaten zu verhindern und Reisende zu schützen.

Foto: unsplash

Nürnberg (ost)

Im Zeitraum vom 9. Januar, 15:00 Uhr bis 11. Januar, 03:00 Uhr erlässt die Bundespolizei eine Allgemeinverfügung für den Hauptbahnhof Nürnberg und den Hauptbahnhof Augsburg. Diese verbietet das Tragen von gefährlichen Werkzeugen, Schusswaffen, Schreckschusswaffen, Hieb-, Stoß- und Stichwaffen sowie Messern aller Art.

Alle Gebäudeteile der beiden Hauptbahnhöfe, einschließlich der Personentunnel, zugehörige Bahnsteige und alle öffentlich zugänglichen Ebenen fallen unter den Geltungsbereich der Allgemeinverfügung.

Aus Sicherheitsgründen ist es während der genannten Zeiträume untersagt, gefährliche Gegenstände mitzuführen. Dies dient der Verhinderung von Gewaltstraftaten und dem Schutz von Reisenden und Polizeibeamten vor möglichen Angriffen.

Die Bundespolizei überwacht die Einhaltung des Verbots. Bei Verstößen können die Gegenstände beschlagnahmt werden und es kann ein Zwangsgeld verhängt werden, unabhängig von möglichen strafrechtlichen oder ordnungswidrigen Verfahren nach dem Waffengesetz. Weitere Konsequenzen können ein Platzverweis oder ein Bahnhofsverbot sein.

Die Regelungen und Ausnahmen des Verbots sind in den Allgemeinverfügungen festgelegt. Diese sind auf der Website der Bundespolizei unter www.bundespolizei.de/allgemeinverfügung veröffentlicht.

Auch in den genannten Hauptbahnhöfen wird auf Plakaten auf das Mitführverbot hingewiesen.

Die genannten Maßnahmen wurden in enger Abstimmung mit der bayerischen Polizei und der Deutschen Bahn AG getroffen.

Quelle: Presseportal

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