Die Bundespolizei hat an der B2 nahe Mittenwald zwei Fahrzeugführer vorläufig festgenommen, nachdem sie offenkundig gegen das Waffengesetz verstoßen hatten. Einer trug ein „Armbandmesser“, der andere ein gefälschtes Prüfzeichen auf einem Reizstoff-Sprühgerät.
München: Verstöße gegen das Waffengesetz festgestellt
Mittenwald (B2) (ost)
Nahe Mittenwald hat die Bundespolizei zwei Autofahrer an der B2 vorläufig festgenommen. Am Mittwoch (12. März) wurden sie angezeigt, weil sie offensichtlich gegen das Waffengesetz verstoßen hatten.
Während der grenzpolizeilichen Kontrolle konnte sich der tschechische Fahrer eines Kleintransporters ordnungsgemäß ausweisen. Allerdings fiel den Bundespolizisten das Armband des 31-Jährigen auf. Es stellte sich heraus, dass es sich um einen verbotenen Gegenstand handelte, da im Verschluss ein kleines Messer verborgen war. Der in Tschechien gemeldete Mann durfte seine Reise fortsetzen, nachdem die Beamten sein „Armbandmesser“ konfisziert hatten. Er wird wahrscheinlich bald im Rahmen eines Strafverfahrens zur Rechenschaft gezogen werden.
In dem Auto eines rumänischen Fahrers entdeckten die Beamten des Garmischer Bundespolizeireviers ein Reizstoff-Sprühgerät. Dieses befand sich griffbereit in einem Fach am Fahrersitz. Bei genauerer Prüfung der Sprühdose erkannten die Beamten, dass das aufgebrachte Prüfsiegel gefälscht war. Der 24-Jährige musste das in Deutschland nicht zugelassene Reizstoffspray den Bundespolizisten übergeben. Die Münchner Staatsanwaltschaft ordnete an, dass der 24-Jährige als Sicherheit für das anstehende Strafverfahren 500 Euro hinterlegen musste. Nachdem er den Betrag bezahlt hatte, durfte er seine Fahrt fortsetzen.
Quelle: Presseportal