Ermittlungen wegen Geldwäscheverdacht eingeleitet. Zöllner deckten Verstöße gegen Einfuhrvorschriften auf und leiteten Strafverfahren gegen Verdächtige ein.
München: Zollkontrollen bei Uhrenmesse in Unterschleißheim

Rosenheim, München, Unterschleißheim, Eching (ost)
Kontrollen im Rahmen der Einhaltung einfuhrrechtlicher Vorgaben führten vergangenen Sonntag Zöllnerinnen und Zöllnern der Kontrolleinheit Verkehrswege München anlässlich der Uhrenmesse in Unterschleißheim durch und deckten dabei Verstöße gegen Einfuhrvorschriften auf. Während des Schwerpunkteinsatzes der Polizeiinspektion Oberschleißheim legte der ZOLL den Fokus auf die ordnungsgemäße zollrechtliche Einfuhrabwicklung, Aufdeckung möglicher Plagiate oder Fälschungen sowie auf grenzüberschreitende Bargeldkontrollen.
So gelang es unter anderem, einen britischen Staatsbürger zu stoppen, der insgesamt 22 Armbanduhren aus Ägypten nach eigenen Angaben einem Uhrenhändler auf der Messe überbringen wollte. Da er bei seiner Einreise in die Europäische Union mit der Fähre in Frankreich unterlassen hatte, die Uhren korrekt anzumelden, leitete das Hauptzollamt Rosenheim gegen ihn ein Strafverfahren wegen mutmaßlicher Steuerhinterziehung ein. Der Steuerbescheid über Einfuhrabgaben in Höhe von rund 1.500 Euro wurde noch vor Ort beglichen.
Wegen des Verdachts der Geldwäsche leitete das Hauptzollamt Rosenheim in einem Fall ebenfalls ein Strafverfahren ein. Der Betroffene war aus Italien eingereist und hatte Goldplatten im Wert von rund 250.000,00 Euro, losen Goldschmuck im Wert rund 30.000 Euro und eine gefälschte Armbanduhr bei sich. Nachweise über die Herkunft konnten nicht vorgelegt werden. Das Zollfahndungsamt München führt die Ermittlungen im Auftrag der Staatsanwaltschaft München I. „Im Hinblick auf die Bekämpfung von Geldwäsche prüfte der ZOLL, ob insbesondere die Käufer und Händler Barmittel von 10.000 Euro oder mehr bei der Einreise aus Nicht-EU-Ländern angemeldet haben. Gleichzeitig fordert der ZOLL entsprechende Nachweise und Angaben auch zu Edelsteinen, Gold und anderen Edelmetallen.“, erklärt Marion Dirscherl, Pressesprecherin des Hauptzollamts Rosenheim. „Auch wenn die Wertgrenze von 10.000 Euro nicht überschritten wurde, sind Einreisende auch bei Kontrollen im Inland verpflichtet, Angaben zu Barmitteln und gleichgestellten Zahlungsmitteln, deren Herkunft, den wirtschaftlich Berechtigten und dem Verwendungszweck zu machen und gegebenenfalls Unterlagen vorzulegen. Bei der Einreise aus EU-Mitgliedstaaten sind größere Barmittelbeträge dem ZOLL ebenfalls auf Befragen anzumelden.“
Zusatzinformationen:
Hinweise und rechtliche Informationen für die Anmeldepflicht von Barmitteln bei der Ein- und Ausreise in beziehungsweise aus einem Nicht-EU-Staat erhalten Sie unter https://www.zoll.de/DE/Privatpersonen/Reisen/Reisen-nach-Deutschland-aus-einem-nicht-eu-Staat/Einschraenkungen/Barmittel/Anmelde-Anzeigepflicht-Grenzuebertritt-Nicht-EU-Staaten/anmelde-anzeigepflicht-grenzuebertritt-nicht-eu-staaten_node.html.
Bei der Einreise nach Deutschland aus einem Mitgliedstaat der EU und bei der Ausreise aus Deutschland in einen Mitgliedstaat der EU müssen mitgeführte Barmittel und gleichgestellte Zahlungsmittel im Gesamtwert von 10.000 Euro oder mehr den Kontrolleinheiten des Zolls auf Befragen mündlich angezeigt werden. Andernfalls droht ein Ordnungswidrigkeitenverfahren, das mit einer Geldbuße in Höhe von bis zu einer Million Euro geahndet werden kann. Mehr Informationen unter https://www.zoll.de/DE/Privatpersonen/Reisen/Reisen-innerhalb-der-EU/Einschraenkungen/Barmittel/barmittel_node.html .
Quelle: Presseportal








