Ein 31-jähriger Tatverdächtiger bedrohte Zugbegleiterin und Reisende mit einer Spritze, wurde ermittelt und festgenommen.
Nürnberg: Angriff mit Spritze in Regionalexpress

Nürnberg (ost)
Am Mittwoch, den 12. August, ereignete sich in einem Regionalexpress (RE 40) auf der Strecke von Weiden nach Nürnberg ein vermeintlicher Angriff auf eine Zugbegleiterin und drei Passagiere. Ein 31-jähriger deutscher Staatsbürger soll die Betroffenen mit einer Spritze bedroht haben.
Kurz vor der Ankunft des Zuges am Hauptbahnhof Nürnberg kam es gegen 14:30 Uhr zu einer Auseinandersetzung. Eine 56-jährige Zugbegleiterin bemerkte den Konflikt und griff ein, um die Streitenden zu trennen. Daraufhin soll der 31-Jährige eine Spritze gezogen und mehrere Stichbewegungen in Richtung der Zugbegleiterin sowie eines 15-, eines 16- und eines 25-Jährigen gemacht haben. Der 16-Jährige konnte dem Angriff in letzter Minute ausweichen. Auch die anderen Betroffenen wurden nicht verletzt. Der Verdächtige soll die Personen auch bedroht haben. Die Zugbegleiterin informierte daraufhin die Bundespolizei. Als die Einsatzkräfte am Hauptbahnhof Nürnberg eintrafen, hatte der Verdächtige den Zug bereits verlassen. Im Zuge der weiteren Ermittlungen konnte die Bundespolizei den 31-Jährigen identifizieren und an seiner Wohnadresse festnehmen. Nach Abschluss der polizeilichen Maßnahmen wurde er wieder freigelassen.
Im Zusammenhang mit dem Vorfall stellten die Bundespolizisten einen weiteren Sachverhalt fest. Ein 39-jähriger deutscher Staatsbürger, der den 31-Jährigen begleitet haben soll, hatte sich ein Hakenkreuz auf den entblößten Oberkörper gemalt. Danach soll er mit entblößtem Oberkörper durch den Zug gegangen sein und mehreren Reisenden den Mittelfinger gezeigt haben.
Die Bundespolizeiinspektion Nürnberg ermittelt gegen den 31-Jährigen wegen des Verdachts der versuchten gefährlichen Körperverletzung und Bedrohung. Gegen den 39-Jährigen wurden Ermittlungen wegen des Verdachts des Verwendens von Kennzeichen verfassungswidriger und terroristischer Organisationen sowie wegen des Verdachts der Beleidigung eingeleitet.
Quelle: Presseportal








