Zollbeamte stellten Goldschmuck im Wert von über 12.600 Euro sicher. Fahrer gab 800 Euro Bargeld an, Beifahrerin verschwieg Goldreife im Wert von über 12.600 Euro.
Nürnberg: Goldschmuck beschlagnahmt bei Zollkontrolle
Nürnberg (ost)
Im Anfang August haben Zollbeamte der Kontrolleinheit Verkehrswege des Hauptzollamts Nürnberg auf der A 3 bei Altdorf Goldschmuck im Wert von über 12.600 Euro beschlagnahmt.
Während einer Routinekontrolle haben die Beamten einen PKW mit zwei Insassen auf der Durchreise von der Türkei nach Belgien überprüft. Der 29-jährige Fahrer gab nur 800 Euro Bargeld an, als die Zöllner nach anmeldepflichtigen Waren, Bargeld oder Goldschmuck fragten.
Die erfahrenen Zollbeamten bemerkten jedoch 15 goldene Armreife am Unterarm der Beifahrerin. Die 30-Jährige sagte, dass sie diese geerbt habe, aber sie legte eine aktuelle türkische Rechnung auf ihren Namen dafür vor. Die Frau dachte, dass die Goldreife unter die Freimenge für Barmittel fallen würden, was nicht der Fall ist. Der Wert des Goldschmucks von über 12.600 Euro überstieg den Freibetrag für Waren aus dem Drittland um ein Vielfaches.
Ein Strafverfahren wegen des Verdachts der Steuerhinterziehung wurde gegen die Beifahrerin eingeleitet. Die Armreife wurden als Beweismittel sichergestellt.
Die Zollbeamten legten die Höhe der Einfuhrabgaben auf knapp 2.800 Euro fest.
Nach Zahlung einer Sicherheitsleistung konnte die Weiterfahrt – ohne den Goldschmuck – fortgesetzt werden.
Zusätzliche Information:
Bei der Einreise nach Deutschland aus einem Nicht-EU-Land unterliegen mitgeführte Barmittel und gleichgestellte Zahlungsmittel im Gesamtwert von 10.000 Euro oder mehr bestimmten Melde- bzw. Anzeigepflichten. Goldschmuck wird nicht als Zahlungsmittel angesehen, sondern als Waren. Der Freibetrag für auf dem Landweg eingeführte Waren aus dem Drittland beträgt 300 Euro.
Alle Informationen zu den Reisefreimengen bei der Rückkehr aus einem Drittland finden Sie auf www.zoll.de.
Quelle: Presseportal