Die Bundespolizei verbietet das Mitführen von gefährlichen Gegenständen an Bahnhöfen aus Sicherheitsgründen, um Gewaltstraftaten zu verhindern und Reisende zu schützen.
Nürnberg: Temporäre Mitführverbote an bayerischen Bahnhöfen
München (ost)
Die Bundespolizei gibt eine Allgemeinverfügung für mehrere Münchner Bahnhöfe und S-Bahnhaltepunkte sowie die Hauptbahnhöfe Nürnberg, Augsburg, Regensburg, Würzburg und Aschaffenburg heraus, die das Tragen von gefährlichen Werkzeugen, Schusswaffen, Schreckschusswaffen, Hieb-, Stoß- und Stichwaffen sowie Messern aller Art vom 31. Dezember 2024, 12:00 Uhr bis 1. Januar 2025, 12:00 Uhr verbietet.
Die Allgemeinverfügung gilt für alle Bereiche der Hauptbahnhöfe einschließlich der Personentunnel, der Bahnsteige und aller öffentlich zugänglichen Ebenen.
Aus Sicherheitsgründen ist es während dieses Zeitraums verboten, gefährliche Gegenstände mitzuführen. Das Ziel ist die Verhinderung von Gewaltverbrechen und der Schutz von Reisenden und Polizeibeamten vor möglichen Angriffen.
Die Bundespolizei überwacht die Einhaltung des Verbots. Bei Verstößen können die Gegenstände beschlagnahmt und unabhängig von einem möglichen Straf- oder Ordnungswidrigkeitenverfahren gemäß dem Waffengesetz mit einem Zwangsgeld belegt werden. Weitere Konsequenzen können ein Platzverweis oder ein Bahnhofsverbot sein.
Weitere Regelungen und Ausnahmen sind in den entsprechenden Allgemeinverfügungen enthalten, die auch auf der Website der Bundespolizei (https://www.bundespolizei.de/SiteGlobals/Forms/Websites/Web/Suche/DE/Aktuelles/Meldungen_Formular.html?nn=5931606&path=fqPathMeldungen) veröffentlicht sind. An den genannten Orten wird auch auf Plakaten auf das Mitführverbot hingewiesen.
Zusätzlich informiert die Bundespolizei:
Quelle: Presseportal