Die Bundespolizei erlässt Allgemeinverfügungen für ausgewählte Bahnhöfe, um die Sicherheit des Reiseverkehrs zu erhöhen.
Nürnberg: Temporäres Mitführverbot an bayerischen Bahnhöfen

München (ost)
Von 24. Juli 2026, 15:00 Uhr bis 26. Juli 2026, 03:00 Uhr erlässt die Bundespolizei Allgemeinverfügungen für die Hauptbahnhöfe München, Nürnberg, Regensburg, Würzburg und Aschaffenburg sowie den Bahnhof München-Ost. Dadurch wird das Tragen von gefährlichen Werkzeugen, Schusswaffen, Schreckschusswaffen, Hieb-, Stoß- und Stichwaffen sowie Messern aller Art an diesen Orten verboten.
Die Allgemeinverfügungen werden aufgrund lokaler Gegebenheiten erlassen, um die Sicherheit des Reiseverkehrs zu erhöhen.
Das Verbot, Waffen und gefährliche Gegenstände mitzuführen, gilt von 24. Juli 2026, 15:00 Uhr bis 26. Juli 2026, 03:00 Uhr an den genannten Orten.
Die Bereiche, in denen die Allgemeinverfügungen gelten, umfassen alle Teile der Bahnhöfe und S-Bahn-Haltestellen, einschließlich der Personentunnel, der entsprechenden Bahnsteige und aller öffentlich zugänglichen Ebenen.
Aus Sicherheitsgründen ist es im genannten Zeitraum untersagt, gefährliche Gegenstände mitzuführen. Dies soll die Begehung von Gewaltverbrechen verhindern und Reisende, Sicherheitspersonal und Polizeibeamte vor möglichen Angriffen schützen. Bundespolizeikräfte überwachen die Einhaltung des Verbots. Bei Verstößen gegen die Allgemeinverfügungen können die Gegenstände beschlagnahmt werden und es kann ein Zwangsgeld verhängt werden, unabhängig von möglichen straf- oder ordnungswidrigen Verfahren nach dem Waffengesetz. Weitere Konsequenzen können ein Platzverweis oder ein Bahnhofsverbot sein.
Die Bestimmungen und Ausnahmen vom Verbot sind in den Allgemeinverfügungen enthalten. Diese sind auf der Website der Bundespolizei veröffentlicht: www.bundespolizei.de/allgemeinverfügung
In den Geltungsbereichen werden Plakate aufgehängt, die auf das Mitführverbot und die Allgemeinverfügung hinweisen.
Zusätzlich informiert die Bundespolizei:
gesetzlichen Bestimmungen und ist unter Umständen verboten oder bedarf einer behördlichen Genehmigung (zum Beispiel Kleiner Waffenschein für Schreckschuss-, Reiz- und Signalwaffen).
bieten im Grunde nur eine trügerische Sicherheit. Sie können das eigene Risiko erhöhen, zu Gewalt eskalieren und zu einer Vergrößerung des Schadens führen.
deeskalierende Techniken und Kommunikationsstrategien, die dazu beitragen könnten, die Situation zu beruhigen.
und wer das Opfer ist.
angegriffenen Person selbst eingesetzt werden.
Verletzungen und kann schwerwiegende strafrechtliche sowie finanzielle Konsequenzen haben.
Quelle: Presseportal








