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Nürnberg: ZOLL verurteilt Bauunternehmer zu 3,5 Jahren Haft

Das Landgericht Nürnberg-Fürth verurteilte den Inhaber einer Trockenbaufirma zu einer Freiheitsstrafe von drei Jahren und sechs Monaten nach zahlreichen Verhandlungstagen.

Foto: unsplash

Nürnberg (ost)

Das Landgericht Nürnberg-Fürth verurteilte den Eigentümer eines Trockenbauunternehmens aus Nürnberg nach 24 Verhandlungstagen zu einer Freiheitsstrafe von drei Jahren und sechs Monaten. Er wurde für das Vorenthalten und Veruntreuen von Arbeitsentgelt in 96 Fällen, Steuerhinterziehung in 47 Fällen und Computerbetrug in 32 Fällen schuldig gesprochen. Zum Zeitpunkt des Urteils befand sich der Angeklagte bereits in Untersuchungshaft.

Die langjährigen Ermittlungen der Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Hauptzollamts Nürnberg und der Steuerfahndungsstelle des Finanzamts Nürnberg-Süd unter der Leitung der Staatsanwaltschaft Nürnberg-Fürth ergaben, dass der 48-jährige Bauunternehmer seit Mai 2017 mehrere Arbeitnehmer und Scheinselbständige beschäftigte, ohne sie ordnungsgemäß zur Sozialversicherung anzumelden. Die Löhne zahlte er teilweise oder vollständig schwarz aus. Um die Kosten für die Schwarzlohnzahlungen zu decken, nutzte er Abdeckrechnungen im Gesamtwert von über 2.000.000 Euro. In den Räumlichkeiten des Angeklagten fanden die Ermittler auch Rechnungs- und Quittungsvorlagen, mit denen er sich selbst Rechnungen ausstellen und Zahlungen vortäuschen konnte. Statt den vollen Betrag zu zahlen, leistete er nur eine Provision.

Die Ermittler konnten auch nachweisen, dass der Unternehmer ein weiteres Geschäft in Nürnberg betrieb. Um seine Verantwortung zu verschleiern, setzte er einen Strohmann ein. Dort beschäftigte er seit August 2023 ebenfalls den Großteil seiner Mitarbeiter illegal.

Dies führte zu einem Gesamtschaden von über 1.200.000 Euro für die Sozialkassen und das Finanzamt.

Obwohl der Angeklagte zunächst nur teilweise geständig war, legte er am vorletzten Verhandlungstag ein umfassendes Geständnis ab.

Der Verurteilte muss die gesparten Abgaben in Höhe des Gesamtschadens zurückzahlen und die Verfahrenskosten tragen.

Das Urteil ist rechtskräftig.

Zusätzliche Informationen:

Abdeckrechnungen werden von Serviceunternehmen wie Waren gehandelt und in den Wirtschaftskreislauf eingebracht. Ihr Hauptziel ist es, fingierte Fremdleistungen als Ausgaben in die Buchhaltung aktiver Unternehmen zu integrieren und so Schwarzgeld für kriminelle Zwecke zu generieren. Dies wird hauptsächlich für Schwarzlohnzahlungen an Arbeitnehmer, verdeckte Gewinnentnahmen und Korruption, wie z.B. Schmiergelder für Auftraggeber, verwendet.

Scheinselbständige sind Arbeitnehmer, die offiziell als Selbständige auftreten, aber tatsächlich in einem abhängigen Beschäftigungsverhältnis zum vermeintlichen Auftraggeber stehen. Auf diese Weise spart der Arbeitgeber die Sozialversicherungsbeiträge für Kranken-, Renten-, Arbeitslosen- und Pflegeversicherung.

Quelle: Presseportal

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