Der Zoll hilft bedrohte Tiere und Pflanzen zu schützen. Weltweit sind tausende Arten bedroht. Der Zoll deckt Verstöße auf und bewahrt die Naturvielfalt.
Passau: Tag des Artenschutzes Zoll

Landshut (ost)
Es gibt weltweit viele Tier- und Pflanzenarten, die vom Aussterben bedroht sind. Der Zoll spielt eine wichtige Rolle bei der Aufdeckung von Verstößen gegen Artenschutzbestimmungen und dem Schutz der Naturvielfalt.
Jedes Jahr entdecken Zöllner im Durchschnitt 1.200 geschützte Tiere, Pflanzen oder Produkte im gewerblichen Warenverkehr, im Gepäck von Reisenden oder in der Post. Der Anteil der Postsendungen nimmt aufgrund von Internetbestellungen zu und macht mittlerweile etwa ein Drittel der Aufgriffe aus. Fast 60 Prozent aller Fälle ereignen sich an Flughäfen. Zwischen 2022 und 2024 zog der Zoll insgesamt 150.000 geschützte Tiere, Pflanzen und Produkte aus dem Verkehr.
Der Zoll überwacht die Einhaltung der gesetzlichen Ein- und Ausfuhrbestimmungen im Warenverkehr mit Drittländern. Geschützte Tiere, Pflanzen und Waren, die ohne die erforderlichen Dokumente ein-, durch- oder ausgeführt werden, werden beschlagnahmt. Es spielt keine Rolle, ob die Waren privat oder gewerblich, im Reiseverkehr, im Postverkehr oder auf anderen Transportwegen transportiert werden.
Die meisten Verstöße werden von Urlaubern begangen, die unwissentlich oder aus Mangel an Unrechtsbewusstsein Produkte oder Teile geschützter Tier- und Pflanzenarten als Souvenirs mit nach Hause nehmen. Dadurch fördern sie – bewusst oder unbewusst – den Handel mit geschützten Arten und tragen zum Aussterben von Tieren und Pflanzen bei. Aber auch der internationale Handel mit geschützten Tieren und Pflanzen hat sich zu einem lukrativen Geschäft entwickelt.
Das Washingtoner Artenschutzübereinkommen existiert seit über 50 Jahren. Dieses Übereinkommen, auch bekannt als CITES (Convention on International Trade in Endangered Species of Wild Fauna and Flora), ist das älteste der großen internationalen Umweltschutzabkommen und wurde von 184 Ländern unterzeichnet. Es soll gefährdete Tier- und Pflanzenarten vor dem unkontrollierten Handel schützen. Alle zwei bis drei Jahre werden auf der Konferenz aller Vertragsstaaten neue gefährdete Arten in die Anhänge des Übereinkommens aufgenommen oder der Schutzstatus bereits gelisteter Arten angepasst.
In der EU wurde das Übereinkommen durch die Verordnung (EG) Nr. 338/97 und Durchführungsverordnungen einheitlich in allen Mitgliedstaaten umgesetzt.
Weitere Informationen finden Sie im Internet unter www.zoll.de oder www.artenschutz-online.de
Sind Sie interessiert? Bei den nächsten Zollinfotagen – Karriere des Hauptzollamts Landshut am 25. April 2026 in der Dienststelle Robert-Bosch-Straße 1 in Plattling und am 9. Mai 2026 in der Dienststelle Spitalhofstraße 67 in Passau können sich interessierte Besucher über eine Ausbildung oder ein duales Studium informieren. Es gibt Mitmachaktionen, um die vielfältigen Aufgaben des Zolls kennenzulernen.
Anmeldung unter: zollinfotag.hza-landshut@zoll.bund.de.
Quelle: Presseportal








